Blended Intensive Programmes

Blended Intensive Programme (BIP) ermöglichen kurze Mobilitäten (i.d.R. 5 Tage) für Studierendengruppen. Ein BIP muss immer mit mindestens 3 Hochschulen aus 3 Mitgliedsstaaten des Erasmusraums umgesetzt werden, von denen eine Hochschule als Organisatorin/Gastgeberin fungiert. 

Was genau ist ein Blended Intensive Programme?

  • Kurze, intensive Lehrveranstaltungen (z.B. Sommer- oder Winterschule, Exkursionen) oder eine (Fortbildungs-)Veranstaltung für Mitarbeitende in Kooperation mit europäischen Partnern 
  • Studierende müssen im Rahmen eines BIPS Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 3 ECTS besuchen
  • Das BIP wird von der koordinierenden Hochschule zusammen mit mindestens 2 Hochschulen aus Erasmus-Ländern konzipiert und durchgeführt
  • Format: Physischer Aufenthalt zwischen 5 und 30 Tagen + virtuelle Komponente, deren Dauer nicht nicht vorgegeben ist
  • Zielgruppe: Studierende (Bachelor/Master/Doktoranden), Hochschulmitarbeitende
  • Mindestens 10 Teilnehmende der Partnerhochschulen (hier zählen nicht: Teilnehmende des Gastgeberlandes, ebenso wenig die Dozierenden der Erasmus-Partnerländer)
  • Der physische Aufenthalt der Teilnehmenden muss von den entsendenden Hochschulen über Erasmus finanziert werden. Dies sollte im Vorhinein mit allen Partner:innen abgesprochen werden

Kontakt

Barbara Hasenmüller
Erasmus Hochschulkoordinatorin

Tel. +49-421-218-60362
E-Mail
 


Matthias Bücken
Digitalisierung, Praktikum & Kurzzeitmobilitäten

Tel.: +49 421 218-60374
E-Mail

Finanzierung

Koordination

Die koordinierende Hochschule erhält Mittel zur Organisation und Durchführung des BIP. Die Mittel werden jährlich vom International Office eingeworben und können online beantragt werden. 

Das BIP kann an der koordinierenden Hochschule oder an einem anderen Ort durchgeführt werden.

Für ein BIP mit 10 Teilnehmerinnen/Teilnehmern steht eine Pauschale in Höhe von 3000 Euro zur Verfügung. Die Höchstförderung beträgt 6000 Euro für mindestens 20 Teilnehmende. Die Teilnehmenden der austragenden Hochschule zählen für die Mindest-Teilnehmenden-Zahl NICHT mit.

Die Mittel für die Organisation können genutzt werden für Personalkosten, Material, Raummiete, Kommunikation, Aktivitäten, Bewirtung etc.

Mobilitätsmittel

Studierende beantragen an ihren Heimathochschulen einen Mobilitätszuschuss für die Kurzmobilität. Folgende Raten sind hierfür festgelegt:

  • Tag 1-14: 79 EUR pro Tag 
  • Tag 15-30: 56 EUR pro Tag
  • Teilnehmer:innen, die zu einer der folgenden Gruppen gehören: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studierende mit Kindern, Erstakademikerinnen/ Erstakademiker und Arbeitende können zusätzlich einmalig 100€ beantragen (bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Tagen einmalig 150€

Studierende erhalten außerdem einen Reisekosten-Zuschuss.

Dozentinnen/Dozenten und Hochschulmitarbeitende können über Erasmus Staff Mobility gefördert werden