Onboarding

  • Herzlich Willkommen am Fachbereich 12!

    Wir freuen uns, Sie als neue*n Kolleg*in zu begrüßen und wünschen Ihnen einen guten Start!

     

    Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in Ihre neue Tätigkeit bei uns erleichtern.


Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie auch die im Beschäftigtenportal bereitgestellten Hinweise für neue Mitarbeitende, sobald Sie Ihren Uni-Account erfolgreich beantragt haben.

In der Regel erhalten Sie den Büroschlüssel für Ihren neuen Arbeitsplatz und auch den Schlüssel für Ihr Postfach von Kolleg*innen im Arbeitsbereich oder bei Sandra Schmidt (Verwaltungsleitung FB12).

Bürogrundausstattung/Reinigung

Einrichtung/Grundausstattung mit Büromöbeln und Reinigung geschieht i.d.R. im Vorfeld über die Verwaltung automatisch. Nachfragen dazu gerne über die zuständigen Sekretariate oder über die FB-Verwaltung.

Telefon

Neue Telefonanschlüsse oder Änderungen der Telefonanschlüsse übernimmt Sandra Schmidt. Wichtig ist, dass Sie Ihre neue E-Mail-Adresse schnellstmöglich Sandra Schmidt mitteilen, da diese für die Telefonanträge notwendig ist.

Bitte beachten Sie folgendes bei Anrufen:

Universitätsintern: Uni-Nummer eingeben
Behörde: Vorwahl 01, dann vollständige Anschlussnummer (inkl. z.B. 361)
Externe Anrufe: Vorwahl 01, dann Landes- oder Ortsvorwahl und Anschlussnummer

Die Bedienungsanleitung für das Telefon finden Sie unter: https://www.uni-bremen.de/intern/service/telefon/online-hilfen

Büromaterial

Neue Mitarbeiter*innen erhalten eine Grundausstattung an Büromaterial in der Verwaltung bei Heike Serafiniak. Bürobedarf wie Druckerpapier, Stifte, Locher, Ordner usw. sind unentgeltlich über das Lager des Fachbereichs zu erhalten. Druckerpatronen werden über das PDF abgerechnet. Sonderwünsche können im Rahmen der universitären Vorgaben über die jeweiligen Sekretariate über das eigene PDF extra bestellt werden.

Dezentraler IT-Support am Fachbereich 12

Ulrich Achenbach  

GW 2 Raum A 2.540
Tel. 218-69016
Sprechzeiten tägl. 10–12 Uhr u.n.V.
 

Zentraler IT-Support

Fachbereichsübergreifende Kontaktmöglichkeit für IT-Angelegenheiten an der Universität Bremen ist das IT-Servicedesk im GW2 Raum B2860

Das IT-Service Center des Dezernat 8 informiert als zentrale Ansprechstelle zudem über verschiedenen IT-Dienste an der Universität Bremen.

Beantragung

Neue Mitarbeitende können ihren Uni-Account online oder persönlich in der Account-Verwaltung beantragen. 

Einstellungen

Eine Vielzahl von Einstellungen für den Uni-Account in den Online-Tools selbst vornehmen werden, hierzu zählt auch die Änderung die Weiterleitung von E-Mails oder die Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz. 

An der Universität Bremen steht Mitarbeitenden, Studierenden und auch Gästen anderer Hochschulen flächendeckendes WLAN über den hochschulübergreifen Verbund eduroam zur Verfügung. 

Über Nextcloud ist eine einfache Synchronisation von Dateien über verschiedene Endgeräte und die einfache Weitergabe von Dokumenten und Materialien möglich. Nutzenden stehen (Stand 11/2025) jeweils 100 GB Speicherplatz zur Verfügung, der bei begründetem dienstlichen Bedarf erweitert werden kann.

Mitarbeitende in Forshcung und Lehre können technisch-wissenschaftliche Software zu beruflcihen Zwecken zu Sonderkonditionen anschaffen. 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Softwarebeschaffung im internen Beschäftigtenportal. 

Je nach Tätigkeitsfeld besteht die Möglichkeit, ortsflexibel zu arbeiten. Detaillierte Informationen gibt es im Beschäftigtenportal. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an ortsflexibel-arbeiten@vw.uni-bremen.de.

Reiseanträge sind spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei der zuständigen Sachbearbeitung Verwaltung einzureichen. Auch bei gemeinsamen Dientreisen ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen.

Die Formulare für die Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen stehen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Reiseleistungen sind über das Geschäftsreisebüro DERPART zu buchen; der Zugang zum Online-Buchungssystem muss gesondert beantragt werden. 

Bitte beachten Sie unbedingt die dort jeweils beschriebenen Verfahrenshinweise und Richtlinien. 

Ausführliche Informationen zum Thema Urlaub finden Sie auf den Seiten des Personaldezernats (Dezernat 2) 

Bitte beachten Sie, dass Erholungsurlaub i.d.R. erstmalig nach 6 Monaten beantragt werden. 

Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Urlaubsantrag über Ihre*n Vorgesetzte*n bei Sandra Schmidt  ein. Von dort wird der Antrag an das Personaldezernat weitergeleitet und Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung zur Genehmigung Ihres Antrags per E-Mail.

Informieren Sie bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr, die Fachbereichsverwaltung unter krankmeldung@fb12uni-bremen.de und Ihre*n Vorgesetzte*n über die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer. Eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen, dabei sind Wochenendtage und Feiertage mitzuzählen. Bitte melden Sie sich bei Dienstantritt unter krankmeldung@fb12uni-bremen.de wieder gesund. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass die Gehaltszahlungen eingestellt werden.

Wichtig: Nutzen Sie bitte sowohl bei Krank- als auch Gesundmeldung das vom zentral bereitgestellte Formular. Dieses wie auch ausführliche Informationen zum Meldeverfahren und weitere wichtige Hinweise zum Thema finden Sie auf den Seiten des Personaldezernats (Dezernat 2)

Auf dem Campus gibt es unterschiedliche Essensangebote, unter anderem die Mensa und Caféteria des Studierendenwerks Bremen. Als Mitarbeitende erhalten Sie dort gegen Vorlage Ihres Mitarbeitendenausweises eine Vergünstigung. 

Außerdem können Sie mit der Mensacard bargeldlos in den gastronomischen Betrieben (auch in der Cafeteria GW2) bezahlen oder die Snack- und Getränkeautomaten nutzen. Diese kann am Service-Point in der Uni-Mensa beantragt werden.

Als Mitarbeitende der Universität Sie die Möglichkeit, vergünstigt ein Jahresticket für das VBN-Netz zu erwerben. 

Mitarbeitende haben die Möglichkeit, am Hochschulsport  teilzunehmen oder Sport- und Wellnessangebote im Rahmen des Firmenfitness-Verbunds zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Beantragung und Nutzung finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen.

Chancengleichheit verwirklichen und Diskriminierung entgegentreten sind zentrale Leitziele der Universität Bremen. Zentrale Anlaufstelle zu diesem Themenfeld ist das Referat 04 - Chancengleichheit & Diversität mit den zugehörigen Arbeitsstellen.

Als familiengerechte Hochschule können Mitarbeitende der Universität unterschiedliche Angebote nutzen: Informationen zu Kinderbetreuung, Dual Carrers Services, Pflege von Angehörigen und themenspezifischen Anlaufstellen finden Sie unter 'Familien Willkommen' und der Seite des Referats 04 - Chancengleichheit & Diversität.

Die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE) ist eine kostenfreie Fach- und Beratungsstelle für Studierende und Hochschulmitarbeitende im Land Bremen, die zum Umgang mit Diskriminierungen, Konflikten und Gewalt berät.

Die Universität verfolgt das Ziel, eine inklusiver Arbeits- und Studienort zu sein. Informationen zum inklusiven Arbeiten bietet das Personaldezernat (Dezernat 2). Eine weitere Übersicht über Anlaufstellen und Angebote für Mitarbeitende und Studierende bietet das Referat 04 - Chancengleichheit und Diversität.

 


Organisation des Fachbereichs

Ausführliche Informationen zur Organisation des Fachbereichs, Struktur der Arbeitsbereiche und den angebotenen Studiengängen.

Das Dekanat, gebildet aus Dekan*in, Prodekan*in; (stellvertretende*r) Studiendekan*in und Verwaltungsleitung, leitet den Fachbereich und vertritt diesen nach außen. Es ist verantwortlich für die strukturelle und personelle Organisation des Fachbereichs sowie für alle Angelegenheiten von Studium und Lehre.  Die Wahl des Dekanat erfolgt i.d.R. jeweils zwei Jahre durch Fachbereichsrat statt. Es ist diesem gegenüber verantwortich und setzt dessen Entscheidungen um. 

Die Verwaltung am Fachbereichs ist in neben der Leitung und Verantwortung für  Personal-, Haushalts-, und allgemeine Organisationsangelegenheiten in verschiedene Geschäftsstellen für die unterschiedlichen Studiengänge und -fächer unterteilt. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten finden Sie hier.

Die für Ihren Arbeitsbereich zuständigen Sekretariate finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Arbeitsbereiche

Das Studienzentrum am Fachbereich ist zentrale Anlaufstelle für für Studierende und Mitarbeitende zum Anliegen rund um Studium, Qualitätsmanagement und Möglichkeiten der internationalen akadmischen Mobilität.  

Die Fachbereichsbeauftragten übernehmen im FB 12 spezifische Aufgaben – etwa in den Bereichen Gleichstellung, Anerkennung, Internationales oder Tranfer. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.

Der Fachbereich nimmt seine Aufgaben durch unterschiedliche Gremien wahr. Die Gremien des Fachbereichs (und der Uni insgesamt) tagen i.d.R. einmal monatlich Mittwochvormittag (Übersicht der Termine)
Die Sitzungen sind bis auf wenige Ausnahmen öffentlich, ein statusgruppenübergreifendes Mitwirken ist ausdrücklich erwünscht. Zentrale Gremien sind: 

Kurzinfo: 

  • oberstes Gremium des Fachbereichs, beschließt z.B. über Studienangebote und -ordnungen, Zusammensetzung von Berufungskommissionen, Verteilung der Prüfungsgelder
  • Wahl: alle 2 Jahre im Rahemn der universitätsweiten Gremienwahlen
  • Sitzungsleitung: Dekanat

Kontakt und Anträge an den FBR:

Kurzinfo:

  • Planung und Begleitung des fachbereichsweiten Qualitätsmanagements
  • Diskussion lehreinheitsübergreifender Fragen von Lehre und Studium 
  • Wahl: keine gesonderte Wahl, Mitglieder sind die Sprecher*innen der Lehreinheiten und Studierendenvertretungen
  • Sitzungsleitung: Studiendekanat

Kontakt: 

Kurzinfo: 

  • studiengangsspezifische Lehrveranstaltungsplanung, Entwicklung/Veränderungen von Ordnungsmitteln, Anerkennungsfragen etc.
  • derzeit gibt es fünf Lehreinheiten
  • Wahl: keine gesonderte Wahl des Vorsitz und Stellvertretung, Mitglieder sind alle Lehrenden des jeweiligen Studienangebots

Kontakt: 

Die AG Diversity setzt sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Statusgruppen zusammen. Sie entwickelt Materialien wie einen Leitfaden für Hochschullehrende und initiiert themenspezifische Veranstaltungen. Die Arbeitsgruppe tagt i.d.R. 1x/Semester.

Interessierte sind zur Mitarbeit eingeladen. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie in der Übersicht der Fachbereichsbeauftragten

Die AG Internationales setzt sich aus Interessierten des Fachbereichs zusammen und wird von der Internationalisierungsbeauftragten des Fachbereichs geleitet. Festes Mitglied ist das Studienzentrum als Verantwortliche für die Koordination der internationalen Mobilität am Fachbereich. Die Arbeitsgruppe tagt i.d.R. 1x/Semester.

Interessierte sind zur Mitarbeit eingeladen. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie in der Übersicht der Fachbereichsbeauftragten

Die Vertretung des akademischen Mittelbaus des Fachbereichs 12 (VAM 12) trifft sich in regelmäßigen Abständen, um Anliegen, die den Mittelbau betreffen, zu besprechen und diese abzustimmen. Alle Interessierten des Mittelbaus sind herzlich willkommen. Die Vertretung wird durch alle wahlberechtigten Mitglieder des Mittelbaus gewählt. 

Kontakt

Die Studierendenvertretung organisiert sich in sogenannten Studiengangsausschüssen (Sg.: StugA bzw. Pl.: Stugen). Diese dienen als Interessenvertretung der Studierenden und setzen sich für deren Belange im jeweiligen Studiengang/-fach ein. Übersicht und Konktakt über aktuell aktive Studiengangsausschüsse am Fachbereich


Beschäftigungsgruppenspezifische Informationen

Angebote der Universität zur Personalentwicklung und Forschungsförderung

Begrüßung und Informationsveranstaltungen

Die Universität begrüßt alle neuberufenen Professor*innen eines Jahres beim Neujahrsempfang im historischen Bremer Rathaus. Zusätzlich lädt das Rektorat einmal jährlich zu einer Informationsveranstaltung ein, die Gelegenheit zum Austausch über den Start an der Universität Bremen bietet. Im Rahmen dieser Veranstaltung stellen sich unter anderem die zentrale Forschungsförderung sowie die Personalentwicklung vor. Zu beiden Veranstaltungen erfolgt eine persönliche Einladung.

Ausstattungsgespräche

Die im Anschluss an die Berufungsverhandlungen ausgehandelte und mit der Rufannahme vereinbarte professorale Ausstattung gilt in der Regel für fünf Jahre. 

Ausführliche Informationen sowie ein Leitfaden zu Ausstattungsgesprächen.

Tenure-Track-Professuren

Tenure-Track-Professuren sind an ein Evaluationsverfahren geknüpft, das bei erfolgreichem Durchlaufen in eine Lebenszeitprofessur überführt und damit mit allen Rechten und Pflichten einer Professur verbunden ist. An der Universität Bremen werden Tenure-Track-Professor*innen durch ein Mentorat begleitet.

Weiteres über Rahmenbedingungen, Begleitung und Evaluation von Tenure-Track-Professuren.

Coaching für Neuberufene

Die Geschäftstselle Hochschuldidaktik bietet neuberufenen Professor*innen ein individuelles Lehrcoaching. Die rhetorisch-didaktische Beratung wird durch eine externe Trainerin durchgeführt. 

Aufgabenprofil

Typischerweise gliedern sich die Tätigkeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiten in drei gleichwertige Bereiche: ein Drittel Lehre, ein Drittel Forschung (hierzu zählt auch die eigenständige wissenschaftliche Forschung zu Qualifikationszwecken) sowie ein Drittel akademische Selbstverwaltung und organisatorische Aufgaben. Diese Aufteilung kann je nach Stelle und Qualifikationsziel (z. B. Promotion, Habilitation) variieren. 

Promotion Dr. phil. 

Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten und Verfahren von Promotionen am Fachbereich 12

Weiteres zu wissenschaftlicher Qualifizierung und akademischen Karrierewegen an der Universität Bremen.

Aufgabenprofil

Lektor*innen übernehmen selbstständig schwerpunktmäßig Aufgaben in der Lehre, sind jedoch auch in Forschung eingebunden. Die Lehrverpflichtung beträgt gem. LVNV bei einer vollen Stellen 12 LVS pro Semester. Darüber hinaus ist die die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung (Gremienarbeit)Bestandteil der Stelle.

Zugehörigkeit und Ausstattung

Lektorate gehören zum akademischen Mittelbau, sind aber keiner Professur und keinem spezifischen Arbeitsgebiet zugeordnet, sondern dem Dekanat des Fachbereichs unterstellt. 

Mit Lektoratsstellen ist keine eigene Personalausstattung verbunden, ist in Abstimmung mit dem Fachbereich i.d.R. aber ein Sachmittelbudget vorgesehen. 

Weitere Informationen für Stelleninhaber*innen. 

Tenure-Track-Stellenformat und Aufgabenprofil:

(Senior) Researcher und (Senior) Lecturer sind Positionen im akademischen Mittelbau, die als Tenure-Track-Stellen konzipiert sind, d. h. sie sind an ein Evaluationsverfahren geknüpft, das bei erfolgreichem Durchlaufen zu einer Entfristung als Senior Researcher bzw. Senior Lecturer führt.

Die Stellen richten sich an Wissenschaftler*innen in der frühen Postdoc-Phase, die eine akademische Karriere außerhalb einer Professur anstreben. Es handelt sich somit um selbstständige, dauerhafte Stellenformate, die – je nach vorab festgelegtem Schwerpunkt – vorwiegend in der Lehre (Lecturer bzw. Senior Lecturer) oder in der Forschung (Researcher bzw. Senior Researcher) tätig sind.

Spätestens mit Stellenantritt schließen (Senior) Researcher und (Senior) Lecturer eine Zielvereinbarung mit dem Fachbereich ab. Darin werden Ziele in Bezug auf Forschung und Lehre festgelegt, deren Erreichung im Rahmen des Evaluationsverfahrens und mit Blick auf die angestrebte Entfristung als Senior Researcher bzw. Senior Lecturer als Nachweis der besonderen Befähigung zu selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit gilt.

Der jeweilige Schwerpunkt der Stelle spiegelt sich auch in der Lehrverpflichtung wider: Gemäß Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LVNV) umfasst diese je Semester für Lecturer 8 LVS und für Researcher 4 LVS. Nach erfolgreicher Evaluation und Entfristung erhöht sich die Lehrverpflichtung je Semester für Senior Lecturer auf 12 LVS bzw. für Senior Researcher auf 9 LVS.

Darüber hinaus sehen die Stellenformate eine verbindliche Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung des Fachbereichs (Gremienarbeit) vor. Bei der Übernahme von Funktionen, z. B. des Studiendekanats, ist eine Reduktion der Lehrverpflichtung möglich.

(Senior) Researcher und (Senior) Lecturer sind dem Fachbereich, jedoch keiner spezifischen Professur zugeordnet; dienstvorgesetzt ist die/der jeweils amtierende Dekan*in. Mit den Stellenformaten ist keine eigene Personalausstattung verbunden, am FB 12 ist jedoch in der Regel ein Sekretariatsanteil vorgesehen.

Weitere Informationen für Stelleninhaber*innen. 


Lehre am Fachbereich

Die Lehre am Fachbereich folgt dem Leitbild für Lehre und Studium an der Universität Bremen. 

Die Lehrplanung für das Folgesemester erfolgt zu Beginn des Winter-/Sommersemesters im Rahmen der für den Studiengang/-bereich jeweils verantwortlichen Lehreinheit. In Absprache mit den Modulverantwortlichen/dem Arbeitsbereich teilen die Lehrenden Ihre geplanten Lehrveranstaltungen der zuständigen Geschäftsstelle/den Lehrveranstaltungsplaner*innen (LVP) mit.

Bitte nutzen Sie hierfür unbedingt das von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formular „Lehrveranstaltungs-Ankündigung“ (LV-Ankündigung) und achten auf vollständige Angaben zu u.a. Zeiten, erwartete Teilnehmendenzahl, Raumwunsch/-ausstattung, Kurzbeschreibung der Veranstaltung.

Frist für die Einreichung der LV-Ankündigungen an die Geschäftsstelle/LVP ist der 30.04. für das WiSe bzw. 31.10. für das SoSe.

Die Veranstaltungszeiten an der Universitär Bremen variieren jährlich. Grundsätzlich umfasst ein Semester 14 Veranstaltungswochen. Die einzelnen Sitzungstermine der Lehrveranstaltung berücksichtigen i.d.R. das „akademische Viertel“ (c. t. = cum tempore, dt.: „mit Zeit“). Die Angabe in der LV-Ankündigung von z.B. Montag, 10-12 Uhr und 2 SWS (=Semesterwochenstunden) bedeutet, dass die Veranstaltung zwei Stunden pro Woche umfasst und von 10.15-11.45 Uhr stattfindet.

Die Planung der Zeiten der Lehrveranstaltungen kann nicht beliebig und muss unbedingt in Absprache mit Modulverantwortlichen/dem Arbeitsbereich/der Lehreinheit erfolgen. Insbesondere beim Studium mit mehreren Fächer sieht die Universität für ein möglichst überschneidungsfreien Lehrangebot eine koordinierte Stundenplanung vor.  

Ebenso sollte bei der Lehrplanung nach Möglichkeit der Mittwochvormittag (8-12 Uhr) für Gremienarbeit freigehalten werden.

Eine generelle Anwesenheitspflicht für Studierende in Lehrveranstaltungen besteht i.d.R. nicht (Ausnahmen regelt das BremHG). 

Im Anschluss an die Einreichung der LV-Ankündigung legen die LV-Planer*innen die geplanten Veranstaltungen inkl. Angabe einer Veranstaltungskennziffer (VAK) in Stud.IP  an. Dies ist das von der Universität genutzte Learning Management System. Dort haben Sie u.a. die Möglichkeit, die Anmeldungen für die Veranstaltung zu verwalten, Dokumente für die Studierenden hochzuladen und Nachrichten an die Seminarteilnehmer*innen zu versenden bzw. Nachrichten von diesen zu empfangen. Darüber hinaus bietet Stud.IP viele weitere Möglichkeiten der Lehrveranstaltungsorganisation. Weitere Infos beim Zentrum für Multimedia in der Lehre (ZMML).

Die Sichtbarschaltung der Lehrveranstaltung in Stud.IP durch die LV-Planer*innen erfolgt für das WiSe zum 30.06., für das SoSe zum 20.01.. Anschließend können die Studierenden sich für die Veranstaltungen in Stud.IP anmelden. Je nach Anlage erfolgt dies vorläufig, so dass eine finale Zulassung über Sie als Lehrende*r erfolgen muss. Dies gilt auch für kontingentierte Veranstaltung, bei denen es zu Wartelistenplätzen, um ein Nachrücken zu ermöglichen.  

Um Studierenden eine transparente Wahl in der Stundenplanerstellung zu ermöglichen und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden, sollte frühzeitig eine Veranstaltungsbeschreibung inkl. möglichst umfassenden Angaben zu Ablauf, Inhalten/Literatur sowie Teilnahme- und Prüfungsvoraussetzungen in Stud.IP zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus werden automatisch alle Veranstaltungen im Veranstaltungsverzeichnis der Universität Bremen gelistet.

Durch die Eingabe Ihrer LV in Stud.IP werden Raumanfragen generiert und i.d.R. Veranstaltungsräume zentral zugewiesen. Achten Sie unbedingt vor Semesterbeginn darauf, ob Ihnen ein Raum zugeteilt wurde. Falls nicht, wenden Sie sich zeitnah an das zentrale Veranstaltungsbüro (VAB).

Dieses stellt zugleich sicher, dass Gebäude und Veranstaltungsräume zu den angegebenen Veranstaltungszeiten (auch am Wochenende) zugänglich sind.

Viele Veranstaltungsräume der Universität sind mit fest installierten Beamern sowie zum Teil mit Medienschränken (Mikrofone, Video- und Audiogeräte) ausgestattet. Die Ausstattung der einzelnen Räume ist auf den Seiten der Medienstelle einsehbar. Teilweise - insbesondere im MZH – ist die Medienausstattung aus Sicherheitsgründen nur mit Schlüssel zugänglich, der vom VAB (2. Ebene des GW2, ‚Glaskasten‘ neben der Haupttreppe) ausgegeben wird.

Für Räume ohne Beamer kann ein mobiles Gerät bei der zentralen Medienstelle (neben dem VAB) ausgeliehen werden.  

Die Lehre am Fachbereich 12 findet überwiegend in Präsenz statt, kann jedoch auch digital oder hybrid umgesetzt werden. Umfassende Informationen, Qualifizierungsangebote und Materialien zur Weiterentwicklung der Lehre stehen universitätsweit zur Verfügung.

Unterstützungs- und Beratungsangebote:

Lehrende sind für die Evaluation ihrer eigenen Veranstaltungen verantwortlich. Zentral ist dabei die Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden. Der Zeitpunkt der Befragung sollte so gewählt werden, dass Rückmeldungen noch in die laufende Veranstaltung einfließen können.

Auf Modulebene liegt die Verantwortung für die Evaluation bei den Modulverantwortlichen, sie stehen hierzu im Austausch mit allen Lehrenden des Moduls.

Detailliere Informationen zu den Anforderungen an Lehrende und Modulverantwortliche im Bereich Evaluation sowie eine Sammlung geeigneter Verfahren und Instrumente finden sich im QM-Konzept des Fachbereichs.

Die Prüfungsverwaltung erfolgt für die Fachbereiche 1 bis 5 in dezentralen Prüfungsämtern, für die Fachbereiche 6 bis 12 und das Lehramt ist das Zentralen Prüfungsamt (ZPA) verantwortlich. 

Kontakt

Informationen des ZPA zum Thema Prüfungen

An der Universität Bremen wird die Prüfungsverwaltungssoftware FlexNow genutzt. Hierzu zählt auch das Portal Prüfungsamt Bremen Online (PABO), worüber Studierende die meisten Prüfungsangelegenheiten online erledigen können, z.B.

  • Prüfungsan-/abmeldungen
  • Einsicht in Prüfungsdaten
  • Erstellen einer aktuellen Leistungsübersicht (Transcript of Records). 

Auch die Eintragung der Leistungsergebnisse/Noten erfolgt über FlexNow (s. hierzu Verfahren und Frist zur Meldung von Noten).

Prüfungsordnungen bilden die prüfungsrechtliche Grundlage der Studienangebote am Fachbereich 12 sowie im Lehramt. Sie gliedern sich in die übergeordneten Allgemeinen Teile der Bachelorprüfungsordnungen (AT BPO), die Allgemeinen Teile der Masterprüfungsordnungen (AT MPO) sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (PO).

Die amtlichen Fassungen einschließlich Änderungsordnungen sind auf den Seiten des Zentrales Prüfungsamt (ZPA) veröffentlicht. Die jeweils aktuellsten Lesefassungen sind in der Datenbank Studium je Studiengang/-bereich/-fach unter „Prüfungen und Ordnungen“ zugänglich.

In den Prüfungsordnungen ist verbindlich geregelt, welche prüfungsrelevanten Leistungen je Modul in welcher Form und in welchem Umfang (Workload/CP) zu erbringen sind und ob diese benotet (Prüfungsleistung) oder unbenotet (Studienleistung) erbracht werden.

Die an der Universität Bremen zulässigen Prüfungsformen sind in den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen geregelt. Von diesen abweichende Prüfungsformen müssen in der jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnung definiert sein.

Zu den möglichen Prüfungsformen zählen unter anderem:

  • Schriftliche Leistungen, z. B. Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolios sowie Abschlussarbeiten
  • Mündliche Leistungen, z. B. mündliche Prüfungen, Referate, Präsentationen und Kolloquien

Darüber hinaus sind digital gestützte bzw. digitalisierte Prüfungsformen (z. B. E-Klausuren) in der Digitalprüfungsordnung geregelt.

Sind für ein Modul mehrere Prüfungsformen in der Prüfungsordnung vorgesehen, wird die konkrete Auswahl in Abstimmung mit der bzw. dem jeweiligen Modulverantwortlichen festgelegt. Lehrende sollten Studierende möglichst bereits in der ersten Lehrveranstaltung über die gewählte Prüfungsform sowie die damit verbundenen Bewertungskriterien informieren, um Transparenz über Prüfungs- und Leistungsanforderungen zu gewährleisten.

Die Prüfungen finden je nach Prüfungsform sowohl semesterbegleitend (z.B. Präsentationen) als auch zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit (z.B. Klausuren) oder zum Ende des Semesters statt (z.B. Hausarbeiten) statt. 

Zur Erhebung der Prüfungstermine versendet das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) eine Excel-Tabelle an die zuständigen Geschäftsstellen der Fachbereiche. In dieser Abfrage werden die jeweiligen vorgesehenen Prüfungstermine sowie An-/Abmeldezeiträume erfasst. Das Ausfüllen der Übersicht erfolgt je nach Arbeitsgebiet bzw. der Lehreinheit am FB 12 unterschiedlich. 

Der reguläre Anmeldezeitraum für Studierende für Prüfungen im Wintersemester ist i. d. R. vom 10.12. bis 10.01. des Folgejahres; für das Sommersemester gilt üblicherweise der Zeitraum vom 10.06. bis 30.06.. Hiervon abweichende Fristen sind wie beschrieben gem. AT der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen, weshalb es je Studiengang-/bereich/-fach eigene Prüfungspläne gibt. Diese werden mit den jeweils gültigen Fristen auf der Seite des ZPA veröffentlicht.

Wiederholungsregelung: Anmeldesemester  + 4 Folgesemester

Für die Wiederholung von Prüfungen gilt in der Regel folgende Fristenregelung: Ab dem Semester der erstmaligen Anmeldung stehen insgesamt fünf Semester zur Verfügung – das Anmeldesemester sowie vier darauffolgende Folgesemester.

Das bedeutet, dass Bachelor- und Masterstudierende eine nicht bestandene Prüfung oder eine Prüfung, zu der sie sich angemeldet, jedoch nicht angetreten sind, innerhalb der vier folgenden Semester erneut ablegen müssen.

Die Anzahl der Prüfungsversuche ist dabei nicht maßgeblich. Entscheidend ist ausschließlich die Einhaltung des vorgegebenen Zeitraums von vier Folgesemestern.

Für Bachelor-/Masterarbeiten gilt die Ausnahmen von insgesamt nur zwei Versuche (s.a. weitere Ausnahmeregelungen)

Gemäß des Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnung werden Prüfungsleistungen benotet, Studienleistungen hingegen i.d.R. mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Die Benotung von Prüfungsleistungen soll spätestens vier Wochen nach dem Prüfungs- bzw. Abgabedatum (Ausnahmen regelt jeweils die fachspezifische PO) auf Grundlage des folgenden Notenspektrums erfolgen:
1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 / 2,7 / 3,0 / 3,3 / 3,7 / 4,0 / 5,0.

Die Bewertungskriterien sollen den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung transparent kommuniziert werden. Universitäts- oder fachbereichsweite Vorlagen hierfür gibt es nicht; eine fachbereichsinterne Sammlung kann beim Studienzentrum angefragt werden.

DieEintragung von Leistungsergebnissen/Noten erfolgt über dier Prüfungsverwaltungssoftware FlexNow (s. hierzu auch Prüfungsverwaltung: PABO/FlexNow). Die Eingabe übernimmt i.d.R. die/der Modulverantwortliche bzw. das zuständige Sekretariat, da hierfür ein separater Zugang notwendig ist. Nicht-modulverantwortlich Lehrende leiten nach erfolgter Bewertung der Prüfungs-/Studienleistung ihre Ergebnisse lediglich an die/den Modulverantwortlichen bzw. das zuständige Sekretariat weiter, dies diese elektronisch erfassen und für die Studierenden freischalten. Voraussetzung für den Eintragung ist immer die Anmeldung seitens der Studierenden in PABO zur Modulprüfung (s. Prüfunsgfristen/-termine).

Fristen für die Eintragung von Leistungsergebnissen/Noten:

  • WiSe: spät. 15. Mai
  • SoSe: spät. 15. November

Um eine fristgerechte Eingabe durch die Modulverwaltung/das Sekretariat zu ermöglichen, sollten die Weiterleitung der Leistungsergebnissen/Noten vor den o.g. Fristen erfolgen. Verspätet EIngaben können für Studierende zu gravierenden Problemen z.B. beim Bezug von BAföG und/oder Übergang in den Master/das Referendariat führen. 

Von Studierenden schriftlich eingereichte Arbeiten dürfen gemäß § 18 des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen im Rahmen der Korrektur auch ohne explizite Einwilligung der Studierenden auf Plagiate überprüft werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass vor der Prüfung alle datenschutzrelevanten Informationen aus dem Text entfernt werden, die Rückschlüsse auf die/den Verfasser*in zuslannen (z.B. Name, Anschrift, Matrikelnummer). 

Eine dauerhafte Speicherung der Arbeiten ist zudem nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Studierenden zulässig, beispielsweise über eine entsprechende Zustimmung im Formular zur Eigenständigkeitserklärung.

Zur Unterstützung stellt die Universität die Plagiatssoftware PlagAware zur Verfügung. Eine Lizenz kann formlos per E-Mail beantragt werden. 

Näheres zum Vorgehen bei einem Täuschungsverdacht sowie zu den Maßnahmen und Konsequenzen regelt § 18 des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen.

Schriftliche Prüfungsunterlagen, Abschlussarbeiten sowie Nachweise nicht-schriftlicher Prüfungsleistungen unterliegen – wie viele weitere Dokumente – an der Universität Bremen verbindlichen Aufbewahrungsfristen.

Eine Übersicht  mit den konkreten Aufbewahrungszeiträumen je nach Dokumentenart stellt das Universitätsarchiv zur Verfügung. 

Eine FAQ-Liste zum Thema Prüfungsorganisationen ist neben weiteren Informationen hier abrufbar. 

Für die Begutachtung von Bachelor- und Masterarbeiten am FB 12 sind grundsätzlich alle Hochschullehrer*innen des Fachbereichs prüfungsberechtigt.

Grundsätzlich gilt,

  1. dass nur diejenigen prüfen dürfen, die auch in dem jeweiligen Studienfach lehren bzw. mit Lehre beauftragt sind,
  2. dass der/die Prüfer*in einen fachbezogenen Abschluss haben muss, der höherwertig als der zu bewertende ist (Ausnahmen zu dieser Regelung sind möglich und in der Prüfer*innenliste erkennbar),
  3. dass bei der Vergabe der Prüfungsberechtigungen nach Bachelor- und Master-Studiengängen unterschieden wird,
  4. dass für die Begutachtung von Bachelor- und Masterarbeiten im Fachbereich 12 grundsätzlich alle Hochschullehrer*innen des Fachbereiches 12 berechtigt sind, diese sich jedoch vorbehalten, die Annahme der Begutachtungen auf die jeweiligen Studienfächer, in denen Sie lehren, zu beschränken.

Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen sowie ausführliche Hinweise zur Erteilung von Prüfungsberechtigungen (sowohl generell als auch im Einzelfall) sind hier zusammengestellt. 

Die Anzahl zu betreuender Abschlussarbeiten ist für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen begrenzt. In der Regel können maximal vier Abschlussarbeiten pro Jahr betreut werden. Diese Begrenzung berücksichtigt insbesondere die Situation von Mitarbeitenden in der Qualifikationsphase und soll sicherstellen, dass neben der Betreuung von Abschlussarbeiten ausreichend Zeit für weitere Tätigkeiten in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung bleibt.

Modulverantwortliche können Hochschullehrende oder unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sein – hierzu zählen auch Lektor:innen, Senior Lecturer und Senior Researcher. Sie stellen sicher, dass das Lehrangebot den Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen entspricht, koordinieren Lehrveranstaltungen und Prüfungen, aktualisieren Modulbeschreibungen, beraten Studierende zu Anerkennungsfragen und stimmen sich mit Kolleg*innen:innen sowie Studiengangsverantwortlichen ab. Zudem organisieren sie die Evaluation und Qualitätssicherung der Module und dokumentieren die Ergebnisse für die Weiterentwicklung.

Detaillierte Informationen zu den Kernaufgaben s. QM-Konzept des Fachbereichs. 

Studiengangsverantwortliche sind zentrale Ansprechpersonen für die Planung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von Studienangeboten am Fachbereich. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Koordination von Neueinrichtungen und Änderung von Studienangeboten, die Auswertung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen sowie die Mitwirkung in den jeweils zuständigen Gremien.

Detaillierte Informationen zu den Kernaufgaben s. QM-Konzept des Fachbereichs. 

Die Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LVNV) regelt die Lehrverpflichtung für Beschäftigte der Universität Bremen mit Aufgaben in der universitären Lehre. Sie definiert den Umfang der Lehrverpflichtung und gibt Auskunft über den hierzu durch Lehrende zu erbringenden Nachweis. Diese sind verpflichtet, zum Ablauf des Sommersemesters Art und Umfang ihrer Lehr-, Beratungs- und Betreuungstätigkeiten in den beiden vorangegangenen Semestern schriftlich nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt mithilfe eines Formulars, das von der Verwaltung versandt und von Lehrenden eigenständig sowie fristgerecht eingereicht werden muss.

Der Blog WissensWert der Universität Bremen ist ein Informations- und Serviceportal rund um das Thema Lehre. Interessierte finden hier umfassende Informationsmaterialien sowie Unterstützungsangebote und Veranstaltungshinweise zur Gestaltung von Lehre. 

Die Geschäftsstelle Hochschuldidaktik an der Universität Bremen organisiert Workshops, Selbstlerneinheiten und Coaching-Formate zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung. Dazu gehört auch das Zertifikat Hochschuldidaktische Qualifizierung, ein modularisiertes Fortbildungsprogramm für Lehrende, das gemeinsam mit den Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Osnabrück sowie dem Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN) angeboten wird.

Darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle Lehrende bei der Entwicklung moderner Lehr- und Lernkonzepte und stellt umfangreiche Informationen und Materialien zu hochschuldidaktischen Themen bereit.

Zum Umgang mit sprachlich problematischen Seminar- und Abschlussarbeiten bietet der FB Lehrenden eine Handreichung: In dieser wird erläutert, was – je nach Format der schriftlichen Prüfungsleistung – als unangemessene Häufung sprachlicher Fehler gilt und wie Lehrende damit umgehen, um Studierende bei der Weiterentwicklung ihrer wissenschaftlichen Schreibkompetenz zu unterstützen.

[Die Handreichung findet sich aktuell in Überarbeitung – Stand Februar 2026]

Die Diversity-AG des Fachbereich 12 – Erziehungs- und Bildungswissenschaften hat einen Leitfaden erarbeitet, der Lehrenden praxisnahe Hinweise und Empfehlungen für eine diversitätssensible, diskriminierungskritische und inklusive Gestaltung von Lehr- und Prüfungssituationen bietet. 

Der Leitfaden ist unter Handreichungen & Links zur Unterstützung von Studium und Lehre abrufbar. 

Mitarbeitende und Studierende des FB 12 haben eine Vereinbarung zur Studienkultur als gemeinsame Selbstverpflichtung von Lehrenden und Studierenden erarbeitet, in der gegenseitige Erwartungen und Grundsätze für einen respektvollen, konstruktiven und diskriminierungsfreien Umgang miteinander festgehalten werden. 

Die Vereinbarung betont die gemeinsame Verantwortung für das Gelingen von Lehrveranstaltungen, die Bedeutung von Vorbereitung und aktiver Teilnahme, transparente Anforderungen sowie einen kontinuierlichen Dialog und eine offene Feedbackkultur zwischen Studierenden und Lehrenden. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Anwesenheitspflicht besteht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen jedoch wesentlich zum Lernerfolg und zum gemeinsamen Austausch beiträgt.

[Die Vereinbarung findet sich aktuell in Überarbeitung – Stand Februar 2026]

Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Lehrende im Leitfaden Lernen ohne Barrieren – Leitfaden für Lehrende der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS). 

Der Leitfaden ist neben weiteren Hinweisen zum Thema hier abrufbar. 

An der Universität Bremen gibt es diverse Kontakt-/Beratungsstellen rund um Lehre und Studium, auf die Lehrende im Rahmen ihrer eigenen Veranstaltungen oder im Austausch mit Studierenden aufmerksam machen können. Hierzu zählen:


Qualitätsmanagement

Die Universität Bremen ist seit dem 16. September 2016 systemakkreditiert und verfügt somit über ein internes Qualitätssicherungssystem, das als Querschnittsaufgabe vorwiegend dezentral in der Verantwortung der Fachbereiche liegt. Die Qualitätssicherung am Fachbereich 12 ist entsprechend in das gesamtuniversitäre Qualitätsmanagement eingebettet.

Am Fachbereich 12 bilden die Qualitätsziele Lehr- und Lernqualität, Professionalisierung sowie Studierbarkeit den Kern des fachbereichseigenen QM-Konzepts. Für dessen Ausgestaltung und Umsetzung sind das Dekanat, insbesondere das Studiendekanat, in enger Zusammenarbeit mit dem Studienzentrum verantwortlich.

Verschiedene Formate der Steuerung, Evaluation und des Dialogs sichern die kontinuierliche Weiterentwicklung von Studium und Lehre: Die Studienkommission koordiniert die strategische Qualitätsentwicklung studiengangsübergreifend, während die Lehreinheiten das fach- und studienbereichsspezifische Qualitätsmanagement auf Modul- und Lehrveranstaltungsebene umsetzen. Datenbasierte Kennzahlen, regelmäßige Berichte und Evaluationen ermöglichen eine fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität von Lehre und Studium. Ergänzend fördern Austausch- und Informationsformate den kontinuierlichen Dialog mit Studierenden und Lehrenden.

Eine detaillierte Darstellung der Prozesse und Instrumente findet sich im QM-Konzept des Fachbereichs (Teil A); Ansätze und Formate zur Lehrevaluation sind in Teil B beschrieben. 

Für Anliegen und Rückfragen zum Qualitätsmanagement des FB ist das Studienzentrum zentrale Anlaufstelle.

Neue Mitarbeitende sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Qualitätssicherung in Lehre und Studium zu beteiligen!

Möglichkeiten zur Mitwirkung bieten insbesondere die Studienkommission als offenes Gremium zur studiengangsübergreifenden Qualitätsentwicklung, die Lehreinheiten mit ihrem fach- und studienbereichsspezifischen Qualitätsmanagement, der Themenausschuss QM für den Lehramtsbereich sowie Austauschformate wie der jährliche Tag der Lehre im Dezember. 

Bei Interesse oder Fragen zu Beteiligungsmöglichkeiten steht das Studienzentrum gerne zur Verfügung.