Produktionstechnik

Das Anwendungsfach Produktionstechnik bietet die Kombination aus den klassischen Studienfächern Maschinenbau und Verfahrenstechnik. Sie betrachten nicht nur die Produkte selbst, sondern den gesamten Prozess ihrer Herstellung. Es geht dabei auch um die Entwicklung und Gestaltung von Produktionssystemen und den effektiven Einsatz von Maschinen und Anlagen, um die Anwendung neuer Informationstechnologien, aber auch um den Menschen im Arbeitsprozess und den Umweltschutz. Dabei ist das Modul Technische Mechanik verpflichtend zu belegen. Für die übrigen 18 CP kann aus den weiteren aufgeführten Modulen gewählt werden.

Studienverlaufsplan (Beispiel)
Eine Frau bedient einen Touchscreen.

Wichtig

Sie müssen zu Beginn an der Veranstaltung Sicherheitsschulung mit Feuerlöschübung für Erstsemesterstudierende (Kennziffer: 04-SBSU-PT-WISE) teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.


ModultitelVeranstaltungsnr. & -titelCPHäufigkeitTyp
Mechanik04-V10-1-M0101   Technische Mechanik 1 (V)
04-V10-1-M0102   Technische Mechanik 1 Vorrechenübungen (Ü)
04-V10-1-M0103   Technische Mechanik 1 Übung (Ü)

04-V10-2-M0101   Technische Mechanik 2 (V)
04-V10-2-M0102   Technische Mechanik 2 Vorrechenübungen (Ü)
04-V10-2-M0103   Technische Mechanik 2 Übung (Ü)
12Winter
(2. semestrig)
Pflicht
Werkstofftechnik für Wirtschaftsingenieurswesen04-V10-3-M0301   Werkstofftechnik (V)6WinterWahl
Elektrotechnik für Wirtschaftsingenieurswesen04-V10-4-M0701   Elektrotechnik für Wirtschaftsingenieure (V)
04-V10-4-M0702   Übungen zu Elektrotechnik für Wirtschaftsingenieure (Ü)
6SommerWahl
Grundlagen der Fertigungs- und Verfahrenstechnik04-V09-3-PT-FT-V   Grundlagen der Fertigungstechnik (V)
04-V09-3-PT-VT-V   Verfahrenstechnik (V)
6WinterWahl
Mobilität und Autonome Systeme 
18Sommer
(2. semestrig)
Wahl

Veranstaltungsfrom: VL = Vorlesung, Ü = Übung, L = Labor.

Die zugehörigen Modulbeschreibungen finden Sie hier bzw. hier und Prüfungsleistungen sind so zu erbringen, wie es die zugehörigen Modulbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung ausweisen.