Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen von anderen Studiengängen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausländischen Hochschulen, können auf Antrag für das Geschichtsstudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).
Zur Anerkennung von Leistungen benötigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag.
Übrigens: Es ist auch möglich, fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.
Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Frau N. hat bereits vor ihrem Geschichtsstudium an der Universität Bremen an einer anderen Universität Geschichte studiert und dort ein Einführungsmodul zur Neueren Geschichte belegt. Frau N. hat nun die Möglichkeit, mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen Transcript of Records/ einer Leistungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.
Was ist für Frau N. nun zu tun?
1) Frau N. organisiert sich das Formular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.
2) Frau N. lässt sich zunächst von der Anerkennungsbeauftragten der Geschichte beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d. h. es wird überprüft, ob die Inhalte mit einem Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erklären, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen, ihre Leistung in der Neueren Geschichte als BA HIS 4 Einführungsmodul in die Neuere Geschichte anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegen.
3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, wird der ausgefüllte und von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Anerkennungsantrag an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.