Bachelor

Ein Besucher der Bibliothek blättert in einem Buch.

Der Bachelor-Studiengang Geschichte vermittelt den Studierenden zunächst Kenntnisse, Methoden und Arbeitstechniken in den Bereichen der Alten, der Mittelalterlichen sowie der Neueren und Neuesten Geschichte. Zu den zentralen Inhalten des Studiums gehören auch die Dimensionen der Europäischen und Außereuropäischen Geschichte. In der Vertiefungsphase (viertes bis sechstes Semester) wird die „klassische“ Epochenorientierung durch epochenübergreifende Fragestellungen ergänzt. Zentrale Wandlungsprozesse und Problembereiche der historischen Entwicklung werden hier bewusst über die tradierten Epochengrenzen hinweg in den Blick genommen. Damit unterscheiden sich unsere Bachelorprogramme auch von der Mehrzahl anderer Geschichts-Bachelor an deutschen Universitäten, deren Studienprogramme sich in der Regel durchgehend an der Epocheneinteilung orientieren.

Das Fach Geschichte kann in unterschiedlichen Studienprogrammen studiert werden:
• als Vollfach Bachelor Geschichte
• als Profilfach Geschichte im außerschulischen Bereich (Umfang 120 CP)
• als Komplementärfach Geschichte im außerschulischen Bereich (Umfang 60 CP)
• als Fach Geschichte im Lehramt (Umfang 60 CP)
sowie als Studienelement im Studiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEb) / Interdisziplinäre Sachbildung (ISSU).

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Das Bachelorstudium an der Universität Bremen besteht aus drei Teilen: dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich. Insgesamt sind 180 CPs zu absolvieren. Das Studium ist modular aufgebaut, das heißt das gesamte Bachelorstudium besteht aus Einzelteilen (Modulen), welche individuell – wie nach einem Baukastenprinzip – zusammengesetzt werden können. Der Studienverlaufsplan bietet Orientierung und gibt Empfehlungen für eine sinnvolle Abfolge der einzelnen Module innerhalb der sechssemestrigen Regelstudienzeit.

 

Module im Pflichtbereich
Die Module des Pflichtbereiches (inklusive des Moduls Bachelorarbeit) umfassen im Vollfach Geschichte insgesamt 111 CP, im Profilfach 69 CP, im Komplementärfach 33 CP sowie im Lehramt 54 CP. Sie bilden den Kern des Geschichtsstudiums.


Folgende Module sind im Pflichtbereich zu absolvieren:

  • HIS 1a (bzw. HIS 1): Einführung in das Studium der Geschichte
  • HIS 2: Einführung in die Alte Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 3: Einführung in die Mittelalterliche Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 4: Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte (im KF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 5.1: Grundlagenmodul Vormoderne (im PF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne (im PF Wahlpflichtmodul)
  • HIS 6: Theorien und Methoden historischen Arbeitens (außer Lehramt)
  • HIS 10.1: Projektbezogene Forschung und Vermittlung I (nur VF!)
  • HIS 10.2: Projektbezogene Forschung und Vermittlung II (nur VF!)

sowie:
das achtwöchige Pflichtpraktikum (Vollfach, Profilfach) – Informationen dazu finden Sie hier
das Modul Bachelorarbeit (Vollfach, Profilfach, ggf. Lehramt) – weitere Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie weiter unten.


Für Lehramtsstudierende sind darüber hinaus noch fachdidaktische Module relevant. Bitte beachten Sie die Seiten zum Lehramt.


Module im Wahlpflichtbereich
Mit der Wahl der Vertiefungsmodule kann das geschichtswissenschaftliche Fachwissen erweitert und spezialisiert werden. Im Vollfach sind 36 CP, im Profilfach 24 CP, im Komplementärfach 18 CP sowie im Lehramt 6 CP zu erbringen.
Dabei wird – je nach Prüfungsordnung – zwischen 12-CP-Modulen (HIS 7.1-7.6) und 6-CP-Modulen (HIS 8.1-8.6) unterschieden.

  • HIS 7.1 (bzw. 8.1): Vertiefungsmodul Geschichte und Medien
  • HIS 7.2 (bzw. 8.2): Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte
  • HIS 7.3 (bzw. 8.3): Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte
  • HIS 7.4 (bzw. 8.4): Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte
  • HIS 7.5 (bzw. 8.5): Vertiefungsmodul Vormoderne
  • HIS 7.6 (bzw. 8.6): Vertiefungsmodul Moderne

Die konkreten Beschreibungen zu den einzelnen Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs finden Sie hier.


Wahlbereich (General Studies / Fachergänzende Studien)


Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiums werden ergänzt durch einen Wahlbereich, innerhalb dessen sowohl weitere Angebote aus der Geschichte als auch studienbegleitende Kurse, die für wissenschaftliche und berufspraktische Tätigkeiten relevante Fähigkeiten vermitteln, besucht werden können. Durch die Nutzung von Angeboten der allgemeinen Generals Studies („Fachergänzende Studien“) der Uni Bremen und von Angeboten anderer Fächer ist eine interdisziplinäre Ausrichtung gesichert.


In diesem Bereich sind im Vollfach Geschichte insgesamt 33 CP, im Profilfach 18 CP zu absolvieren. Die Leistungen im Wahlbereich können aus folgenden Bereichen erbracht werden:

  • Modulen und Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich des Bachelorstudiengangs Geschichte,
  • Angeboten der General Studies des Bachelorstudiengangs Geschichte,
  • Angeboten aus den fächerergänzenden Studien der Universität Bremen,
  • Modulen aus anderen Fächern der Universität.

Die Bachelor-Studienprogramme im Fach Geschichte führen in die Methoden und Arbeitstechniken geschichtswissenschaftlichen Arbeitens ein. In der Grundlagenphase (1. bis 3. Semester) werden Kenntnisse in den Epochen der Geschichte sowie in der deutschen, der europäischen und der außereuropäischen Geschichte vermittelt. In einer zweiten Studienphase – der Vertiefungsphase – können die Studierenden nach eigener Interessenlage Schwerpunkte zu setzen. In der Vertiefungsphase ist die Verzahnung zwischen Forschung und Lehre sehr eng, da die dort angebotenen Lehrveranstaltungen die Expertise, die Forschungsschwerpunkte der beteiligten Hochschullehrer*innen sowie die aktuellen Forschungsdiskussionen in besonderem Maße berücksichtigen. Darüber hinaus bietet diese Studienphase den Studierenden die Möglichkeit, unmittelbar an Forschungsprojekten mitzuwirken.

Historiker*innen arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Neben Museen, Archiven, Bibliotheken, Forschungsinstituten und außerschulischen Bildungseinrichtungen sind die Medien (z.B. Verlage, Fachzeitschriften) und Interessenverbände (z.B. Politikberatung, Kampagnenkonzeption) zu nennen. Klassische Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus die Wissenschaft und das Lehramt. Bedeutsam für den Berufseinstieg sind neben der Wahl des Studienschwerpunkts und der Fächerkombination insbesondere die Aktivitäten, die schon während des Studiums entfaltet werden, um mit gewünschten Tätigkeitsfeldern (und den dort Arbeitenden) in Kontakt zu kommen. Deshalb sind Auswahl und Durchführung des Praktikums besonders wichtig. Innerhalb der General Studies bereiten Veranstaltungen zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen und zur Berufsorientierung auf das Arbeitsleben vor. Die hier erbrachten Leistungen werden ebenso wie das Praktikum als Studienleistungen anerkannt.
 

Für die Zulassung zum Bachelor Studium Geschichte sind u.a. Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen. Und zwar:
a) das Latinum oder
b) eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 (in der Regel Englisch, Französisch, Spanisch oder Russisch).
Der Nachweis erfolgt über einen Sprachtest oder über das Abitur:
Als Sprachnachweis für die Niveaustufe B1 akzeptiert die Universität Bremen schulische Leistungen. Dafür muss die Unterrichtsdauer im folgenden Umfang ohne Mindestnoten nachgewiesen werden: Beim Abitur mit 12 Schuljahren (G 8) mindestens 6 Jahre Fremdsprachenunterricht, fortgeführt bis Ende der 11. Klasse und beim Abitur mit 13 Schuljahren (G 9) mindestens 7 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis Ende der 12. Klasse.
Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.

Prüfungen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen (z. B. bei einem Hochschulwechsel).


Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten
Prüfungsfristen


Nach dem Beschluss der Studienkommission Geschichte vom 16.11.2005 ist jeder wissenschaftlichen Arbeit eine Erklärung über das selbständige Erstellen der Hausarbeit beizufügen. Plagiate und Plagiatsversuche führen automatisch dazu, dass Sie Ihren Prüfungsversuch verwirken.


Ab 1. Januar 2019 wird am Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften die Plagiatssoftware „PlagScan“ eingesetzt. Nähere Informationen hierzu sind im Folgenden zu finden:


Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d.h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.
In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Bachelor Geschichte festgeschrieben:
im Allgemeinen Teil der Bachelor-Prüfungsordnung (AT BPO) der Universität Bremen
in den fachspezifischen Prüfungsordnungen der Geschichte für das Vollfach bzw. den 2-Fächer-Bachelor.


Hier finden Sie die fachspezifischen Prüfungsordnungen:

Der „Allgemeine Teil der Bachelor-Prüfungsordnung der Universität Bremen“ gilt für alle Bachelor-Studiengänge der Universität. Weil das Studium in den einzelnen Fächern der Universität teilweise einer unterschiedlichen Logik folgt, können die einzelnen Fächer Besonderheiten in den fachspezifischen Prüfungsordnungen regeln.
Allerdings gilt immer, dass der allgemeine Teil der Bachelor-Prüfungsordnung der Universität höherrangig ist, was bedeutet, dass die fachspezifischen Prüfungsordnungen dem allgemeinen Teil nicht widersprechen dürfen. Der allgemeine Teil sieht allerdings an vielen Stellen ausdrücklich vor, dass bestimmte Sachverhalte im fachspezifischen Teil geregelt werden müssen oder sollen.
Für Studierende gilt also bei Fragen zu den Regeln ihres Studiums zunächst den Allgemeinen Teil der Bachelor-Prüfungsordnung zu lesen. Viele Fragen, z. B. zum Umfang des Studiums, zur Zulassung zu Prüfungen oder zum Umfang der Bachelorarbeit, werden darin bereits beantwortet.
Für fachspezifische Inhalte ist ein Blick in die fachspezifische Prüfungsordnung unabdingbar. Dort ist z.B. festgeschrieben, welche Module dem Pflichtbereich zugeordnet werden oder wie viele CPs im Wahlbereich erbracht werden müssen.
Die Verbesserung und Qualitätsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelmäßigen Abständen Änderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z.T. mehrere Prüfungsordnungen parallel existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zu trifft. Hierbei hilft ihnen das ZPA weiter.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen von anderen Studiengängen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausländischen Hochschulen, können auf Antrag für das Geschichtsstudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).

Zur Anerkennung von Leistungen benötigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag.

Übrigens: Es ist auch möglich, fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.

Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

Frau N. hat bereits vor ihrem Geschichtsstudium an der Universität Bremen an einer anderen Universität Geschichte studiert und dort ein Einführungsmodul zur Neueren Geschichte belegt. Frau N. hat nun die Möglichkeit, mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen Transcript of Records/ einer Leistungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.

Was ist für Frau N. nun zu tun?

1)  Frau N. organisiert sich das Formular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.

2)  Frau N. lässt sich zunächst von der Anerkennungsbeauftragten der Geschichte beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d. h. es wird überprüft, ob die Inhalte mit einem Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erklären, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen, ihre Leistung in der Neueren Geschichte als BA HIS 4 Einführungsmodul in die Neuere Geschichte anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegen.

3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, wird der ausgefüllte und von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Anerkennungsantrag an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.

Zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit  vollständig ausgefüllt im ZPA einreichen. Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gemäß der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.
Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt und beträgt 12 Wochen.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ärztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.
Sie müssen Ihre Bachelorarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel müssen Sie 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version einreichen. In einigen Studiengängen müssen Sie keine elektronische Version einreichen (siehe Zulassungsbescheid). Bei einer Gruppenarbeit müssen Sie 4 Exemplare einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die urheberrechtliche Erklärung  (mit der Erklärung zur Veröffentlichung) in jedes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit eingebunden sein muss.
Sie können Ihre Bachelorarbeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Servicestelle persönlich abgeben oder Sie werfen Ihre Bachelorarbeit in die Briefkästen im Eingangsbereich des ZPA . Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.
Nach der Überprüfung Ihrer Bachelorarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.
Das Verfahren im Überblick
1. Es gilt zunächst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer*innen/Betreuer*innen festzulegen. Die Betreuenden müssen in der Regel promoviert sein, d. h. den Doktorgrad haben. Die/der Vorsitzende des Bachelorprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten formlosen Antrag auch Lehrende anderer Fächer, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer*in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer*innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.
2. Das Formular zur Anmeldung „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titeländerung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titeländerung an den Bachelorprüfungsausschuss – d. h. sowohl an das ZPA als auch an die/den Vorsitzende*n des Bachelorprüfungsausschusses –  zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer*innen für eine Titeländerung notwendig.
3. Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit an folgende Anschrift senden: Universität Bremen – Zentrales Prüfungsamt – Bachelorprüfungsausschuss Geschichte – 28359 Bremen
4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt, ob die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der Antrag an die/den Vorsitzende*n des Bachelorprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (12 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur BA-Arbeit können bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Bachelorarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, können Sie sich exmatrikulieren lassen.
Sollten Sie während des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums an den Bachelorprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden. Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer*innen, die dann 3 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Bei der Abgabe der Arbeit muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die von dir  Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile – selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
5. Sobald die Ergebnisse (Prüfungsdatum: Eingang der zweiten Bewertung) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO veröffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit können beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.
6. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote möglich ist. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.

Aktualisiert von: M.Fritzsche