Master

Eine Studierende beim Lesen in der Bibliothek.

Der Masterstudiengang „Geschichte“ thematisiert vergangene und gegenwärtige Geschichtsdeutungen als Formen der Sinnstiftung der Gegenwart, die in der Öffentlichkeit allenthalben präsent sind. Sie bilden einen wesentlichen Teil unseres Selbstverständnisses, prägen die Wahrnehmung der Gegenwart und beeinflussen die Gestaltung der Zukunft. Es ist die Aufgabe von Historiker*innen, die Vergangenheit mittels eines methodischen Instrumentariums und anhand von Quellen zu erforschen, von dieser Basis aus bestehende Geschichtsbilder immer wieder zu hinterfragen und neue Deutungsangebote zur Diskussion zu stellen.
 

Das Masterstudium an der Universität Bremen besteht aus drei Teilen: dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich. Insgesamt sind 120 Credit Points zu absolvieren. Das Studium ist modular aufgebaut, das heißt das gesamte Masterstudium besteht aus Einzelteilen (Modulen), welche individuell – wie nach einem Baukastenprinzip – zusammengesetzt werden können. Der Studienverlaufsplan bietet Orientierung und gibt Empfehlungen für eine sinnvolle Abfolge der einzelnen Module innerhalb der viersemestrigen Regelstudienzeit.


Studienverlaufsplan MA Geschichte bei Studienbeginn zum Wintersemester
Studienverlaufsplan MA Geschichte bei Studienbeginn zum Sommersemester


Module im Pflichtbereich
Die Module des Pflichtbereiches (inklusive des Moduls Masterarbeit) umfassen im Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“ insgesamt 57 CP und im Schwerpunkt „Kultur(en)-Geschichte“ insgesamt 69 CP. Sie bilden den Kern des Masterstudiums.
Folgende fachwissenschaftlichen Module sind im Pflichtbereich zu absolvieren:

  • MA HIS 1 Methodische Herausforderungen
  • MA HIS 4 Auslandsmodul (Schwerpunkt „Kultur(en)-Geschichte“)
  • MA HIS 5 Praxismodul (Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“)
  • MA HIS 6 Forschen als Prozess

sowie:

  • das Modul MA HIS 7 Masterarbeit – weitere Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit finden Sie hier.


Module im Wahlpflichtbereich
Innerhalb des jeweiligen Masterschwerpunktes existieren verschiedene Themenbereiche, aus denen Module zu belegen sind. Mit der Wahl dieser Module kann das geschichtswissenschaftliche Fachwissen vertieft und spezialisiert werden.


Für den Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“ sind dies:

  • MA HIS 2a Geschichtsvermittlung multimedial
  • MA HIS 2b Geschichtsbilder und -Deutungen

Und für den Schwerpunkt „Kultur(en)-Geschichte“:

 

  • MA HIS 3a Grenzen und Grenzüberschreitungen
  • MA HIS 3b Normen im Streit
  • MA HIS 3c Stadt – Land – Umwelt

Der jeweilige Schwerpunktbereich kann dabei mehrfach belegt werden.
Die konkreten Beschreibungen zu den einzelnen Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs finden Sie hier.


Wahlbereich (General Studies / Fachergänzende Studien)
Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Masterstudiums werden ergänzt durch einen Wahlbereich, innerhalb dessen sowohl weitere Angebote aus der Geschichte als auch studienbegleitende Kurse, die für wissenschaftliche und berufspraktische Tätigkeiten relevante Fähigkeiten vermitteln, besucht werden können. Durch die Nutzung von Angeboten der allgemeinen Generals Studies („Fachergänzende Studien“) der Uni Bremen und von Angeboten anderer Fächer ist eine interdisziplinäre Ausrichtung gesichert.
In diesem Bereich sind insgesamt 15 CP zu absolvieren. Die Leistungen im Wahlbereich können aus folgenden Bereichen erbracht werden:

  • Modulen und Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich des Masterstudiengangs, Geschichte
  • Angeboten der General Studies des Studiengangs Geschichte,
  • Angeboten aus den fächerergänzenden Studien der Universität Bremen,
  • Modulen aus anderen Fächern der Universität.

Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“
Im Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“ geht es um die kritische Überprüfung der inhaltlichen Stichhaltigkeit und der Wirkungsweise vergangener und aktueller Geschichtsbilder sowie um die Reflexion der Inszenierung und Instrumentalisierung von Geschichte. Komplementär dazu werden Praxis-Kompetenzen im Bereich der Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse vermittelt. Der Schwerpunkt „Geschichte in der Öffentlichkeit“ wird getragen von den Hochschullehrer*innen des Instituts für Geschichtswissenschaft, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation ein breites Spektrum an Kompetenzen aus den Bereichen Museumsleitung, Archäologie, Ausstellungskonzeption, Schreibdidaktik und Filmanalyse vertreten. Das Studium stützt sich ferner auf Kooperationen mit zahlreichen Institutionen im Bundesland Bremen. Dazu zählen u.a. die Forschungsstelle Osteuropa, das Deutsche Schiffahrtsmuseum, das Focke-Museum, das Dommuseum, die Landesarchäologie, das Staatsarchiv, die Staats- und Universitätsbibliothek.

Schwerpunkt „Kulturen-Geschichte“
Während im Schwerpunktbereich „Geschichte in der Öffentlichkeit“ anwendungs- und forschungsorientierte Lehre eng miteinander verknüpft wird, ist der Masterschwerpunkt „Kultur(en)-Geschichte“ dezidiert forschungsorientiert ausgerichtet. (Neue) Kulturgeschichte steht für einen methodischen Ansatz, der insbesondere die Repräsentationen und Praktiken historischer Akteure in den Blick nimmt und damit Sinngebungsprozesse, aber auch Konflikte um solche Weltdeutungen untersucht. Im Rahmen des Masterstudiengangs kommt insbesondere dem Themenbereich der Inter- und Transkulturalität eine große Bedeutung zu, was nicht zuletzt durch den Terminus „Kultur(en)-Geschichte“ verdeutlicht wird.
Im Schwerpunkt „Kultur(en)-Geschichte“ stehen drei Problemkomplexe im Vordergrund: 1.) das Spannungsfeld zwischen geographischen Gegebenheiten und kulturellen Ausprägungen; 2.) die Konstruktion und historische Wandelbarkeit von Normvorstellungen; 3.) Transfer-, Übersetzungs- und Aneignungsprozesse zwischen den Kulturen. Der geographische Untersuchungsraum umfasst neben Deutschland und Europa auch außereuropäische Räume. Die internationale Ausrichtung des Schwerpunktes „Kultur(en)-Geschichte“ kommt nicht zuletzt darin zum Tragen, dass im Rahmen des Schwerpunktes ein Auslandsmodul (mind. 3-monatiger Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule) vorgesehen ist. Ausnahmen hiervon (Härtefallregelung) sind möglich.
Hier finden Sie die Aufnahmeordnung und die Prüfungsordnung.

Historiker*innen arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Neben Museen, Archiven, Bibliotheken, Forschungsinstituten und außerschulischen Bildungseinrichtungen sind die Medien (z.B. Verlage, Fachzeitschriften) und Interessenverbände (z.B. Politikberatung, Kampagnenkonzeption) zu nennen. Klassische Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus die Wissenschaft und das Lehramt. Bedeutsam für den Berufseinstieg sind neben der Wahl des Studienschwerpunkts und der Fächerkombination insbesondere die Aktivitäten, die schon während des Studiums entfaltet werden, um mit gewünschten Tätigkeitsfeldern (und den dort Arbeitenden) in Kontakt zu kommen. Deshalb sind Auswahl und Durchführung des Praktikums besonders wichtig. Innerhalb der General Studies bereiten Veranstaltungen zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen und zur Berufsorientierung auf das Arbeitsleben vor. Die hier erbrachten Leistungen werden ebenso wie das Praktikum als Studienleistungen anerkannt.

1. Bachelorstudium: Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Geschichte oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit 180 CP (davon müssen bei noch bevorstehendem Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 135 CP nachgewiesen werden).

2. Sprachkenntnisse: Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 zu Studienbeginn, eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 oder das Latinum für die Anmeldung zur Masterarbeit. Der Nachweis kann über das Abiturzeugnis erfolgen, sofern es die Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens ausweist, oder über anerkannte Zertifikate. Informationen zu Sprachzertifikaten finden Sie hier.

 

 

 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen (z.B. bei einem Hochschulwechsel).
Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten
Prüfungsfristen für das WS 22/23

Seit 2019 wird am Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften die Plagiatssoftware „PlagScan“ eingesetzt. Nähere Informationen hierzu sind im Folgenden zu finden:

 
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d.h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.


In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Master Geschichte festgeschrieben:

Der „Allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universität Bremen“ gilt für alle Master-Studiengänge der Universität. Weil das Studium in den einzelnen Fächern der Universität teilweise einer unterschiedlichen Logik folgt, können die einzelnen Fächer Besonderheiten in den fachspezifischen Prüfungsordnungen regeln.
Allerdings gilt immer, dass der allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universität höherrangig ist, was bedeutet, dass die fachspezifischen Prüfungsordnungen dem allgemeinen Teil nicht widersprechen dürfen. Der allgemeine Teil sieht allerdings an vielen Stellen ausdrücklich vor, dass bestimmte Sachverhalte im fachspezifischen Teil geregelt werden müssen oder sollen.
Für Studierende gilt also bei Fragen zu den Regeln ihres Studiums zunächst den Allgemeinen Teil der Master-Prüfungsordnung zu lesen. Viele Fragen, z.B. zum Umfang des Studiums oder zur Zulassung zu Prüfungen werden darin bereits beantwortet.
Für fachspezifische Inhalte ist ein Blick in die fachspezifische Prüfungsordnung unabdingbar. Dort ist z.B. festgeschrieben, welche Module dem Pflichtbereich zugeordnet werden oder wie viele CPs im Wahlbereich erbracht werden müssen.
Die Verbesserung und Qualitätsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelmäßigen Abständen Änderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z. T. mehrere Prüfungsordnungen parallel existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zu trifft. Hierbei hilft ihnen das ZPA weiter.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen von anderen Studiengängen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausländischen Hochschulen, können auf Antrag für das Geschichtsstudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).

Zur Anerkennung von Leistungen benötigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag.

Übrigens: Es ist auch möglich, fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.

Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

Frau N. hat bereits vor ihrem Geschichtsstudium an der Universität Bremen an einer anderen Universität Geschichte studiert und dort ein Einführungsmodul zur Neueren Geschichte belegt. Frau N. hat nun die Möglichkeit, mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen Transcript of Records/ einer Leistungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.

Was ist für Frau N. nun zu tun?

1)  Frau N. organisiert sich das Formular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.

2)  Frau N. lässt sich zunächst von der Anerkennungsbeauftragten der Geschichte beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d. h. es wird überprüft, ob die Inhalte mit einem Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erklären, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen, ihre Leistung in der Neueren Geschichte als BA HIS 4 Einführungsmodul in die Neuere Geschichte anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegen.

3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, wird der ausgefüllte und von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Anerkennungsantrag an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.

Zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit vollständig ausgefüllt im ZPA einreichen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gemäß der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.
Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt und beträgt 20 Wochen.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ärztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.
Sie müssen Ihre Masterarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel sind 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass die urheberrechtliche Erklärung (mit der Erklärung zur Veröffentlichung) in jedes Exemplar Ihrer Masterarbeit eingebunden sein muss.
Sie können Ihre Masterarbeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Servicestelle persönlich abgeben oder Sie werfen Ihre Masterarbeit in die Briefkästen im Eingangsbereich des ZPA. Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.
Nach der Überprüfung Ihrer Masterarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.
Das Verfahren im Überblick
1. Es gilt zunächst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer*innen/Betreuer*innen festzulegen. Die Betreuenden müssen in der Regel promoviert sein, d.h. den Doktorgrad haben. Die/der Vorsitzende des Masterprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten formlosen Antrag auch Lehrende anderer Fächer, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer*in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer*innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.
2. Das Formular zur Anmeldung „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titeländerung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titeländerung an den Masterprüfungsausschuss – d. h. sowohl an das ZPA als auch an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses –  zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer*innen für eine Titeländerung notwendig.
3. Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an folgende Anschrift senden: Universität Bremen – Zentrales Prüfungsamt – Masterprüfungsausschuss Geschichte – Bibliothekstr. 1 – 28359 Bremen
4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt, ob die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der Antrag an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (20 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur MA-Arbeit können bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Masterarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, können Sie sich exmatrikulieren lassen.
Sollten Sie während des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums an den Masterprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden.
Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer*innen, die dann 8 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Bei der Abgabe der Arbeit muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die von dir  Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile – selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
5. Das Kolloquium soll zum nächstmöglichen Termin, spätestens zwölf Wochen nach Abgabe der Masterarbeit stattfinden. Die Zulassung zum Kolloquium muss nicht mehr beim ZPA beantragt werden. Die Organisation des Kolloquiums (Terminabsprache) obliegt der/dem Studierenden und den beiden Prüfer*innen. Das ZPA erhält nach dem Kolloquium ein Protokoll zugesandt.
6. Sobald die Ergebnisse (Gutachten sowie Protokoll des Kolloquiums) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO veröffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit können beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.
7. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote möglich ist. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.

Aktualisiert von: M.Fritzsche