Masterarbeit
Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit vollständig ausgefüllt im ZPA einreichen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gemäß der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.
Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt und beträgt 20 Wochen.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ärztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.
Sie müssen Ihre Masterarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel sind 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass die urheberrechtliche Erklärung (mit der Erklärung zur Veröffentlichung) in jedes Exemplar Ihrer Masterarbeit eingebunden sein muss.
Sie können Ihre Masterarbeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Servicestelle persönlich abgeben oder Sie werfen Ihre Masterarbeit in die Briefkästen im Eingangsbereich des ZPA. Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.
Nach der Überprüfung Ihrer Masterarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.
Das Verfahren im Überblick
1. Es gilt zunächst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer*innen/Betreuer*innen festzulegen. Die Betreuenden müssen in der Regel promoviert sein, d. h. den Doktorgrad haben. Die/der Vorsitzende des Masterprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten formlosen Antrag auch Lehrende anderer Fächer, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer*in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer*innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.
2. Das Formular zur Anmeldung „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titeländerung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titeländerung an den Masterprüfungsausschuss – d. h. sowohl an das ZPA als auch an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses – zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer*innen für eine Titeländerung notwendig.
3. Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an folgende Anschrift senden: Universität Bremen – Zentrales Prüfungsamt – Masterprüfungsausschuss Geschichte – Bibliothekstr. 1 – 28359 Bremen
4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt, ob die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der Antrag an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (20 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur MA-Arbeit können bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Masterarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, können Sie sich exmatrikulieren lassen.
Sollten Sie während des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums an den Masterprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden.
Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer*innen, die dann 8 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Bei der Abgabe der Arbeit muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die von dir Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile – selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
5. Das Kolloquium soll zum nächstmöglichen Termin, spätestens zwölf Wochen nach Abgabe der Masterarbeit stattfinden. Die Zulassung zum Kolloquium muss nicht mehr beim ZPA beantragt werden. Die Organisation des Kolloquiums (Terminabsprache) obliegt der/dem Studierenden und den beiden Prüfer*innen. Das ZPA erhält nach dem Kolloquium ein Protokoll zugesandt.
6. Sobald die Ergebnisse (Gutachten sowie Protokoll des Kolloquiums) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO veröffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit können beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.
7. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote möglich ist. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.