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Was geht? Neue KI-Richtlinie des Instituts

KI kann bei Prüfungsleistungen genutzt werden - aber es gelten auch Einschränkungen

Richtlinie zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz am Institut für Geschichtswissenschaft

Leitgedanke

Die Entwicklung und stetige Weiterentwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Hochschulen und Institute vor große Herausforderungen bei der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis und der Bestimmung der Grenzen zwischen legitimer Hilfe und akademischem Fehlverhalten. Innerhalb weniger Jahre hat sich die intentionale Nutzung einzelner Tools wie bspw. ChatGPT zur umfassenden Integration generativer KI de facto alle digitalen Arbeitsumgebungen ausgeweitet. Diese Integration bedeutet, dass KI-Anwendungen nicht mehr als klar abgrenzbare Hilfsmittel erscheinen, sondern in Betriebssysteme, Textverarbeitungs- und Recherchetools eingebettet sind. Studierende wie Lehrende sehen sich daher mit einem ständig wandelnden, schwer kontrollierbaren Einsatzfeld konfrontiert.

Vor dem Hintergrund dieser dynamischen Entwicklung erscheinen starr formulierte Verbots- oder Erlaubnisregelungen keine sinnvollen Instrumente der Regulation zu sein. Das Institut für Geschichtswissenschaft möchte mit dieser Richtlinie einen Rahmen schaffen, der transparente Dokumentation, wissenschaftliche Urteilskraft und verantwortungsvollen Gebrauch als Grundlagen einer mündigen Haltung im Umgang mit generativen Hilfsmitteln bestimmt.

1. Grundsätze zur Nutzung von KI

Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung legt die jeweilige Lehrperson fest, ob und in welchem Umfang die Nutzung von KI-Modellen im Rahmen der Veranstaltung zulässig ist. Insofern die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde, stellt der Einsatz generativer KI (z. B. ChatGPT, Copilot, Gemini) für zulässige Zwecke keinen Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens dar. Wer jedoch Inhalte, die ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt wurden, als eigene Leistung in Prüfungsleistungen einreicht, ohne dies kenntlich zu machen, begeht wissenschaftliches Fehlverhalten.

2. Mündiger Umgang mit KI im Studium

Studierende dürfen generative KI-Modelle zur Unterstützung nutzen, sofern dies mit den Vorgaben der jeweiligen Lehrveranstaltung übereinstimmt. Die allgemeinen Kriterien für eine verantwortungsvolle Nutzung sind im Studienleitfaden näher beschrieben. Grundsätzlich empfehlen wir, die geplante Nutzung mit der jeweiligen Lehrperson abzustimmen, um Missverständnisse und mögliche negative Folgen zu vermeiden.

Hierbei gelten folgende Prinzipien:

  • Verbindlichkeit: Die konkrete Entscheidung über Art und Umfang der zulässigen KI-Nutzung liegt bei der jeweiligen Lehrperson. Der Leitfaden des Instituts dient als Orientierungshilfe, ist jedoch nicht rechtsverbindlich für einzelne Veranstaltungen.
  • Transparenz: Jede Nutzung generativer KI in Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Hausarbeiten, Essays, Referatsausarbeitungen, Bibliografien) ist offen und nachvollziehbar zu dokumentieren (→Dokumentation).
  • KI ersetzt keine Eigenleistung: Unveränderte oder lediglich oberflächlich bearbeitete KI-Generierungen dürfen nicht als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.
  • Dialog: Lehrende sind aufgerufen, ihre Erwartungen im Umgang mit KI zu kommunizieren und die Auseinandersetzung mit neuen Tools und Nutzungsszenarien aktiv zu fördern.

 

4. Ziel dieser Richtlinie

Mit dieser Richtlinie erkennt das Institut die Omnipräsenz von KI in Studium, Beruf und Gesellschaft an und betont, dass kritische KI-Kompetenz eine Schlüsselfähigkeit darstellt, die im Rahmen des Geschichtsstudiums erlernt werden muss. Wir halten zugleich fest, dass die Aneignung eigenständiger wissenschaftlicher Urteilskraft, Kontextkompetenz und historischer Quellenkritik das Kernziel der geschichtswissenschaftlichen Ausbildung bleibt. Der Einsatz von KI muss daher in diesen Bildungsprozess integriert, nicht als dessen Ersatz verstanden werden.

5. Weiterführende Hinweise

Informationen zu Dokumentationspflichten, Zitierweisen, Formulierungshilfen und typischen Fehlannahmen finden Sie im Studienleitfaden, weiterführende allgemeine Hinweise und Empfehlungen zur KI Nutzung für Lehre und Studium sowie ihrer rechtlichen Grundlagen finden sich zudem auf der Webseite der Uni Bremen.

Illustration KI Gesichtsprofil und Vernetzungslinien