Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d. h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.

In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Master Geschichte festgeschrieben:

Der „Allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universität Bremen“ gilt für alle Master-Studiengänge der Universität. Weil das Studium in den einzelnen Fächern der Universität teilweise einer unterschiedlichen Logik folgt, können die einzelnen Fächer Besonderheiten in den fachspezifischen Prüfungsordnungen regeln.

Allerdings gilt immer, dass der allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universität höherrangig ist, was bedeutet, dass die fachspezifischen Prüfungsordnungen dem allgemeinen Teil nicht widersprechen dürfen. Der allgemeine Teil sieht allerdings an vielen Stellen ausdrücklich vor, dass bestimmte Sachverhalte im fachspezifischen Teil geregelt werden müssen oder sollen.

Für Studierende gilt also bei Fragen zu den Regeln ihres Studiums zunächst den Allgemeinen Teil der Master-Prüfungsordnung zu lesen. Viele Fragen, z. B. zum Umfang des Studiums oder zur Zulassung zu Prüfungen werden darin bereits beantwortet.

Für fachspezifische Inhalte ist ein Blick in die fachspezifische Prüfungsordnung unabdingbar. Dort ist z. B. festgeschrieben, welche Module dem Pflichtbereich zugeordnet werden oder wie viele CPs im Wahlbereich erbracht werden müssen.

Die Verbesserung und Qualitätsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelmäßigen Abständen Änderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z. T. mehrere Prüfungsordnungen parallel existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zu trifft. Hierbei hilft ihnen das ZPA weiter.

Aktualisiert von: Uni Bremen