Recht als Vermittlung – Drei Verständnisebenen der Rechtsnatur
Auf einer ersten Ebene soll gezeigt werden, dass das Recht ein sinnbezogenes Verhältnis, genauer ein sinnbezogenes Verhalten einschließlich seiner Ergebnisse ist. Auf einer zweiten Ebene werden dann einzelne [...] einzelne Konkretisierungen erörtert, die zum notwendigen Ziel der Vermittlung führen. Auf einer dritten Ebene wird erläutert, worin diese Vermittlung genauer besteht. Zum Referenten: Dietmar von der Pfordten