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erfolgt zunächst befristet für vier Jahre (Entgeltgruppe 14 TV-L). Die Befristung erfolgt nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Demnach können nur Bewerberinnen und Bewerber ber [...] berücksichtigt werden, die noch in dem entsprechenden Umfang über Qualifizierungszeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG verfügen. Im Falle des Nachweises herausragender Eignung, Leistung und Befähigung kann nach [...] und wissenschaftlicher Lehre erfolgt selbstständig im Rahmen des Bremischen Hochschulgesetzes (§ 24 Abs. 2). Die Lehrverpflichtung richtet sich im Einzelnen nach der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweis
Section: Public vacancy
erfolgt zunächst befristet für vier Jahre (Entgeltgruppe 14 TV-L). Die Befristung erfolgt nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Demnach können nur Bewerberinnen und Bewerber ber [...] berücksichtigt werden, die noch in dem entsprechenden Umfang über Qualifizierungszeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG verfügen. Im Falle des Nachweises herausragender Eignung, Leistung und Befähigung durch das [...] und wissenschaftlicher Lehre erfolgt selbstständig im Rahmen des Bremischen Hochschulgesetzes (§ 24 Abs. 2). Die Lehrverpflichtung richtet sich im Einzelnen nach der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweis
Prof. Dr. Susanne K. Schmidt (Dekanin) dekaninfb8@uni-bremen.de Die Befristung erfolgt nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Demnach können nur Bewerberinnen und Bewerber ber [...] berücksichtigt werden, die noch in dem entsprechenden Umfang über Qualifizierungszeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG verfügen. Bitte dokumentieren Sie daher Ihre Qualifikation und bisherige berufliche Stationen