Recht als Vermittlung – Drei Verständnisebenen der Rechtsnatur
Zum Vortrag: Auf einer ersten Ebene soll gezeigt werden, dass das Recht ein sinnbezogenes Verhältnis, genauer ein sinnbezogenes Verhalten einschließlich seiner Ergebnisse ist. Auf einer zweiten Ebene werden [...] werden dann einzelne Konkretisierungen erörtert, die zum notwendigen Ziel der Vermittlung führen. Auf einer dritten Ebene wird erläutert, worin diese Vermittlung genauer besteht. Zum Referenten: Dietmar von