Infos zur Bachelorarbeit (ab 2011)

Leitfaden für die Bachelorarbeit im Studiengang English-Speaking Cultures

Allgemeines

Die Anfertigung der Bachelorarbeit ist Teil des Abschlussmoduls, das in der Regel im 6. Fachsemester belegt wird. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit.

Wenn Sie das Studienfach English-Speaking Cultures/Englisch als Profilfach belegen, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit in diesem Fach schreiben. Die Bachelorarbeit hat einen Gegenwert von 12 CP. Das begleitende Seminar im Umfang von 3 CP ist für Studierende des Studiengangs E-SC obligatorisch und wird in den General Studies angerechnet. Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 75 CP im Profilfach.

Studieren Sie English-Speaking Cultures mit Lehramtsoption ist die Anfertigung der Bachelorarbeit in diesem Fach möglich, aber nicht verpflichtend vorgesehen. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 CP und kann durch ein dringend empfohlenes, wenn auch nicht verpflichtend vorgesehenes Begleitseminar ergänzt werden. Es hat einen Gegenwert von 3 CP und wird in der Regel als Schlüsselqualifikation anerkannt. Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 45 CP im Fach E-SC.

Der/die VeranstalterIn des Begleitseminars ist entweder Ihr/e ErstgutachterIn oder Ihr/e ZweitgutachterIn. Bitte orientieren Sie sich bei der Auswahl Ihres/er PrüferInnen an den im Veranstaltungsverzeichnis in den jeweiligen Fachdisziplinen angegebenen Themenkomplexen.

Sobald Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich mit diesem Formular zur Bachelorarbeit anmelden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen und beginnt mit dem Tag der Zulassung durch das Zentrale Prüfungsamt.

Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten.

Die Bachelorarbeit ist in englischer Sprache abzufassen.

Für weitere Informationen sehen Sie die Studienordnung und die fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ ein, die Sie unter dem Punkt Prüfungsordnungen finden.

Anmeldezeitraum

Es wird empfohlen, die Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens zum Beginn des 6. Fachsemesters zu beantragen. Erfolgt die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine abschließende Bearbeitung (Berechnung der Gesamtnote und Erstellung des Abschlusses) bis Ende des 6. Semesters nicht sichergestellt werden.

Verfahren

  1. Thema Ihrer Arbeit festlegen
  2. Zwei Prüfer/Innen oder Betreuer/Innen aus dem Studiengang auswählen. Das oben genannte Formular „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit English-Speaking Cultures/Englisch“ herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und von beiden Prüfern unterschreiben lassen.
  3. Den Antrag werfen Sie bei den zuständigen MitarbeiterInnen ein oder senden diesen an:
    Universität Bremen
    Zentrales Prüfungsamt
    Postfach 330 440
    28334 Bremen
  4. Nach Eingang Ihres Antrages überprüft das Prüfungsamt das Vorliegen der Voraussetzungen. Liegen alle vor, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit dem Abgabetermin.
  5. Nach fristgerechtem Eingang Ihrer Bachelorarbeit in dreifacher Ausfertigung sowie einer digitalen Version werden die Arbeiten an die Prüfer mit der Bitte um Bewertung weitergeleitet. Empfehlenswert ist hier mit Blick auf den Umweltschutz eine Klebebindung und die Vermeidung von Plastikprodukten. Die Zeit der Beurteilung ist auf 3 Wochen festgelegt.
  6. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie informiert.

Erklärung zum Plagiat

Zur Gewährleistung redlichen wissenschaftlichen Arbeitens reicht der/die Studierende zusammen mit der Arbeit eine unterschrieben Bestätigung ein, dass die Arbeit von ihm/ihr selbständig angefertigt wurde und alle verwendeten Quellen kenntlich gemacht sind. Ein entsprechendes Formular findet sich auf dem Formularserver des Fachbereichs oder auf dieser Seite unter dem Punkt „Plagiate“. Weiterhin sollten Sie Ihrer Arbeit einen von beiden Seiten (Studierende/r und BetreuerIn) unterschriebenen Betreuungskontrakt hinzufügen. Da Ihre BA-Arbeit ohne unterschriebenen Betreuungskontrakt vom Prüfungsamt nicht akzeptiert wird, ist es ratsam gleich zu Beginn des 6. Semesters den/die jeweilige ErstprüferIn während der Sprechzeit aufzusuchen.