Bachelor Germanistik / Deutsch – Informationen zur Bachelorarbeit

Merkblatt zur Erstellung einer Bachelorarbeit in der Germanistik (Stand: Februar 2022)

Grundsätzliches

Studierende im Bachelor-Studiengang Germanistik/Deutsch als PROFILFACH  schreiben ihre Bachelorarbeit in der Germanistik.

Studierende im Bachelor-Studiengang Germanistik/Deutsch als LEHRAMTSOPTION und Studierende im Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEB) mit dem UNTERRICHTSFACH DEUTSCH können ihre Bachelorarbeit in der Germanistik schreiben (aber auch in den anderen Fächern ihres Studiums).

Bachelorarbeiten in der Germanistik sind als Einzelarbeiten anzufertigen, Gruppenarbeiten sind nicht vorgesehen.

Die Bachelorarbeit ist der wesentliche Bestandteil des jeweiligen Studienabschluss-Moduls. Hinzu kommt ein die Erstellung der Arbeit begleitendes und unterstützendes Begleitseminar, das im Profilfach Germanistik/Deutsch obligatorisch ist, in den lehrerbildenden Studiengängen fakultativ, aber sehr empfehlenswert. Die 3 CP, die für das Begleitseminar vorgesehen sind, werden in den lehrerbildenden Studiengängen als CP im Bereich der Schlüsselqualifikationen anerkannt. Die betreffenden Modulbeschreibungen

  • Modul Bachelorarbeit Pf (BA Germanistik/Deutsch – Profilfach)
  • Modul Bachelorarbeit L (BA Germanistik/Deutsch – Lehramtsoption)
  • Modul Bachelorarbeit (BA BiPEB – Unterrichtsfach Deutsch)

finden Sie in der Liste der germanistischen Modulbeschreibungen (unten).

Die Begleitseminare werden in der Regel nur in den Sommersemestern angeboten. Intensive individuelle Betreuung kann sie ggf. natürlich ersetzen, falls kein Begleitseminar von der Betreuerin bzw. dem Betreuer angeboten wird.

Von der Betreuungsabsprache bis zur Anmeldung der Arbeit

Wahl des Betreuers / der Betreuerin der Arbeit:

Eine jeweils möglichst aktuelle Liste der in Frage kommenden Betreuungspersonen in der Germanistik ist im Internet als Liste der Prüfungsberechtigten veröffentlicht.

In begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs können auch andere Personen von diesem als Betreuer_in eingesetzt werden.

Die Auswahl der Person, die Ihre Arbeit betreuen soll, liegt bei Ihnen. Sie hängt aber natürlich in erster Linie von dem germanistischen Teilgebiet und vom Thema ab, mit dem Sie sich in Ihrer Arbeit auseinandersetzen wollen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich ab Ende des vorletzten Semesters (also im Regelfall im Januar, Februar oder März des fünften Semesters) mit in Frage kommenden Betreuerinnen oder Betreuern absprechen, mit der / dem dann gewählten Betreuer_in eine  Betreuungsabsprache treffen und dann an dem von ihr / ihm angeboteten Begleitseminar im Sommersemester teilnehmen.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Bachelorarbeit ist immer auch die erste Gutachterin bzw. der erste Gutachter der Arbeit. Über die Möglichkeiten zur Wahl des zweiten Gutachters / der zweiten Gutachterin informiert Sie Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin.

Themenfindung:

Diese erfolgt im Zusammenhang mit der Betreuungsabsprache und sollte nicht bis in das Abschlusssemester hinein verzögert werden, um Zeitdruck bei der Erstellung der Arbeit zu vermeiden.

Zeitplan:

Den Zeitplan für die Erstellung der Arbeit bestimmen ganz Sie selbst, natürlich in Abstimmung mit der / dem Betreuer_in der Arbeit. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bzw. ob Sie direkt im Anschluss an den Bachelor in ein Master-Programm übergehen wollen, da dies den Abschluss der Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt erfordert. Für die Master-Programme hier an der Universität Bremen müssen Sie bis 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn des ersten Master-Semesters (in der Regel: Ende Oktober) die 180 CP Ihres Bachelors nachweisen, also auch den erfolgreichen Abschluss der Bachelorarbeit. Für die Begutachtung der Arbeit und die Administration durch das Prüfungsamt sollte man mindestens sechs Wochen einkalkulieren, so dass die Arbeit allerspätestens Mitte September abgegeben werden sollte, am besten natürlich früher.

Anmeldung der Arbeit:

Ihre Themen- und Gutachterwahl ist formal ein Vorschlag an den jeweiligen Bachelorprüfungsausschuss (freilich einer, dem dieser in der Regel folgt): Erst dieser bestätigt Ihre Anmeldung und dokumentiert dies durch einen Zulassungsbescheid. Das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit finden Sie auf den PABO-Seiten Ihres Studiengangs online.

Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit

Im BA Germanistik/Deutsch als PROFILFACH müssen 75 CP (von 120 CP im Fach) nachgewiesen werden,

im BA Germanistik/Deutsch als LEHRAMTSOPTION müssen 45 CP (von 72 CP im Fach) nachgewiesen werden und

im UNTERRICHTSFACH DEUTSCH des BA BiPEB müssen 27 (von 51 CP im Fach) nachgewiesen werden, um sich zur Bachelorarbeit anmelden zu können.

Umfang, Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung Ihrer Arbeit durch den Prüfungsausschuss. Das Bestätigungsschreiben nennt auch das Ende der Bearbeitungszeit, eine Frist, die unbedingt einzuhalten ist und nur im begründeten Ausnahmefall auf Antrag hin um bis zu drei Wochen verlängert werden kann.

Im Bachelor Germanistik/Deutsch beträgt die Bearbeitungszeit zehn Wochen, im Bachelor BiPEB zwölf Wochen.

Umfang:

Die Prüfungsordnungen definieren den Umfang von Bachelorarbeiten auf mindestens 50.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) und höchstens 100.000 Zeichen (ohne Leerzeichen), jeweils ohne (mögliche) Anhänge. Das entspricht – in etwa, bei einem üblichen Satz – 25 bis 50 Seiten.

Abgabe:

Die Arbeit ist in drei gebundenen oder gelumbeckten Exemplaren (je eines für die Gutachter_innen und eines zur Archivierung) fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Ebenfalls einreichen müssen Sie eine elektronische Fassung der Arbeit in einem üblichen Dateiformat (etwa *.doc oder *.pdf).

Bei der Abgabe der Arbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet haben. Eine entsprechende Erklärung ist Teil des Anmeldeformulars.

Bewertung:

Nach Abgabe der Arbeit haben die beiden Gutachter_innen drei Wochen Zeit zur Begut achtung. Sie können allerdings eine Verlängerung dieser Frist in Anspruch nehmen, wenn sie verhindert sind oder sehr viele Arbeiten gleichzeitig zu begutachten haben. Die Note der Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen durch die beiden Gutachter_innen. Ein Prüfungscolloquium (= mündliche Prüfung zur Bachelorarbeit) ist nicht vorgesehen.

Prüfungsordnungen

Die hier erläuterten Regelungen und weitere (etwa zu Drittgutachten bei erheblichen Notendifferenzen in den ersten beiden Gutachten oder für den Fall des Nichtbestehens) sind im Detail nachzulesen in den betreffenden Prüfungsordnungen.

Maßgeblich sind in allen Zweifelsfällen die Regelungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung.