Auslands-BAföG

Auslands-BAföG

Für ein Studium im Ausland können viele Studierende für ein Jahr eine Ausbildungsförderung erhalten. Ein Anspruch auf Förderung besteht, wenn

  • die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich ist (Grundkenntnisse durch ein mindestens einjähriges Studium im Inland),
  • ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache nachgewiesen werden können und
  • der Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate bzw. im Rahmen von Hochschulkooperationen und bei Praktika mindestens drei Monate dauert.

Da der Finanzbedarf für einen Auslandsaufenthalt höher sein kann (Reisekosten, Studiengebühren, Auslandszuschlag) als für ein Studium im Inland, können eventuell auch Studierende, denen für das Studium im Inland kein BAföG zusteht, einen Anspruch auf Auslandsbafög geltend machen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Auslands-BAföG.

Achtung: Nachweisbare Studiengebühren werden zur Zeit (Stand Februar 2021) bis zu einer Höhe von 4.600 Euro übernommen und müssen nicht zurück gezahlt werden.

Auslandsförderung sollte mindestens sechs Monate vor Reisebeginn beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Hier finden Sie die Adressen der zuständigen Auslandsämter .

 

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