Master – Bewerbung

Studienvoraussetzungen

Der Studiengang Germanistik Master ist zulassungsbeschränkt, es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Aufnahmevoraussetzungen für den Masterstudiengang Germanistik sind:

  1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang Germanistik oder einem Studiengang, der dazu keine wesentlichen Unterschiede erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen. Über die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet die Auswahlkommission.
  2. Der Nachweis einer Mindestanzahl von 50 CPs in den Bereichen germanistische Sprachwissenschaft sowie Ältere und Neuere deutsche Literaturwissenschaft, die im Erststudium erbracht worden sind.
  3. Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Ein Nachweis erübrigt sich, wenn Bewerberinnen/Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.
  4. Deutschkenntnisse, die die für die Universität Bremen allgemeinen Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gemäß der „Ordnungen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universität Bremen“ 15. August 2007 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  5. Ein Motivationsschreiben, das das besondere Interesse am Studienfach Germanistik begründet und zusätzlich Angaben zu den folgenden beiden Punkten enthalten soll:
    • angestrebtes Berufsziel,
    • angestrebter Schwerpunktbereich innerhalb des Studiengangs.
  1. Eine Zusammenfassung im Umfang von etwa einer Seite zu Fragestellungen und Ergebnissen der Bachelorarbeit bzw. einer äquivalenten Abschlussarbeit oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Abhandlung, die Aufschluss über die Eignung der Bewerber*in zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten gibt.

Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen (b und e), kann die Zulassung unter der Bedingung erfolgen, dass alle Studien-und Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und der Nachweis der Sprachkenntnisse (gemäß c und d) spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs erbracht sind. Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse, die zugleich das Bestehen der Abschlussprüfung nachweisen, sind in diesem Fall bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres einzureichen.

Die Information über die Zulassungsbeschränkung bezieht sich auf das Winter­semester 2014/15. Die Angaben zu den Studienvoraussetzungen sind ohne Gewähr. Sie sind ein Auszug aus der Aufnahmeordnung vom 20. Februar 2013.

Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte, dass Zulassungsbeschränkung und Aufnahmeordnungen sich jährlich ändern können. Aktuelle Auskünfte finden Sie auf der Internetseite www.uni-bremen.de/master

Empfohlene Fähigkeiten

Literatur- und sprachhistorisches, literatur- und sprachtheoretisches Wissen auf dem Niveau eines dreijährigen Germanistik- oder sehr ähnlichen Studiums (unter Einschluss mediävistischer und medienwissenschaftlicher Studienanteile); entsprechend entwickelte methodische und analytische Fähigkeiten im Umgang mit Texten; mündliches und schriftsprachliches Ausdrucksvermögen als Voraussetzung für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Faches.

Bewerbungsfrist

  • Wintersemester: 15. Juli (für Erstsemester und Fortgeschrittene)
  • Sommersemester: 15. Januar (für Erstsemester und Fortgeschrittene)

Online-Einschreibung und -Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt online über das Masterportal des Sekretariats für Studierende . Für Sonderanträge (z.B. Fortgeschrittene, Härtefälle) bitte nur die Formulare nutzen, die von der Universität Bremen im Internet zur Verfügung gestellt werden.