FAQs
Vor dem Auslandsaufenthalt
Anforderungen Ihres Studienfaches - E-SC
E-SC (Prüfungsordnung 2011): Im Profil-/Komplementärfach beträgt der Mindestauslandsaufenthalt ein Semester an einer Universität mit einem englischsprachigen Studienangebot. Wenn Sie zwei Philologien studieren können Sie in einem der beiden Fächer den Auslandsaufenthalt von insgesamt drei Monaten in max. drei Teilabschnitten erbringen. Wenn Sie English mit Lehramtsoption studieren, können Sie entweder im Ausland studieren oder als Fremdsprachenassistent/-in arbeiten (bei letzterem müssen Sie bitte einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss stellen).
E-SC (Prüfungsordnung 2024): Wenn Sie nach der Prüfungsordnung ab 2024 studieren, gibt es in Bezug auf Ihren Auslandsaufenthaltes im Fach E-SC - je nach Studienrichtung - unterschiedliche Vorgaben/Möglichkeiten (sog. “Vertiefungen”):
- „Vertief 1“ = Internationalisation at Home (Modulersatzleistung an der Universität Bremen)
- „Vertief 2“ = Studying Abroad (Auslandssemester), das Auslandssemester muss nicht zwangsläufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden. Es ist aber notwendig, dass das Studienangebot auf Englisch durchgeführt wird.
- „Vertief 3“ = Internship Abroad (Auslandspraktikum)
Wenn Sie das Fach E-SC auf Lehramt studieren:
Ein Studium oder Praktikum im Ausland ist verpflichtend ("Vertief 2" oder "Vertief 3"), empfohlen ist das 5. Semester
Sie studieren E-SC als Profil-/Komplementärfach:
Auslandsstudium/-praktikum ("Vertief 2/3") ist möglich, aber nicht verpflichtend. "Vertief 1" kann gewählt werden.
Sie studieren E-SC und eine weitere Fremdsprache auf Lehramt:
Eine Stückelung des Auslandsaufenthaltes (Studium/Praktikum) in max. 3 Teilabschnitte möglich (insg. 15 CP müssen erworben werden). Da das Auslandsstudium nicht zwangsläufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden muss, ist alternativ u.U. auch eine Kombination mit Ihrem Auslandssemester in Ihrem zweiten Fach möglich.
Bitte prüfen Sie auf jeden Fall auch die Vorgaben zum Auslandsstudium gemäß Ihrer Prüfungsordnung . Diese sind bindend!

Anforderungen Ihres Studienfaches (Frankoromanistik / Hispanistik)
FRANKOROMANISTIK/HISPANISTIK: Im Profil-/ Komplementärfach und bei der Lehramtsoption beinhaltet Ihr Studium ein mindestens dreimonatiges Auslandsstudium im Land Ihrer Zielsprache. Bei allen Optionen können Sie statt des Studiums auch als Fremdsprachenassistent/-in in einem französisch-, bzw. spanischsprachigen Land arbeiten oder ein mind. 3-monatiges Praktikum absolvieren (bitte stellen Sie dazu einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss:
Beim Studium der Fremdsprache als Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien kann der Auslandsaufenthalt in maximal vier Teilabschnitten erfolgen.
Wenn Sie Spanisch als Komplementärfach oder zwei Fremdsprachen studieren, können auch spanischsprachige Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückgelegen haben.
Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung, diese ist die bindende Version!

Sie studieren Germanistik, Linguistik oder TnL und möchten ein Auslandssemester absolvieren?
Auch, wenn Sie Germanistik, Linguistik oder TnL studieren und ein Auslandsaufenthalt nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, können Sie sich gerne für einen Auslandsaufenthalt z.B. mit Erasmus bewerben. Sie müssen bitte nur vorab prüfen, ob die Partneruniversität auch Seminare in Ihrem Studiengebiet anbietet. Bitte beachten Sie, dass an einigen Universitäten auch die germanistischen/linguistischen Seminare in der jeweiligen Landessprache durchgeführt werden. Auch ist es möglich, dass Sie an der Partnerhochschule einen Sprachnachweis der Landessprache einreichen müssen.
Da ein Auslandsaufenthalt in Ihrem Fach nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, gibt es für Ihr Fach gibt es keine inhaltlichen Vorgaben für die im Ausland zu belegenden Seminare. Für die Fächer Germanistik und TnL klären Sie aber mit Dr. Kuhlmann (sz10-ger@uni-bremen.de), bzw. für die Linguistik mit Dr. Seyferth (sz10-ling@uni-bremen.de), ob Sie sich nach Ihrer Rückkehr Seminare, anerkennen lassen können.

Wie sollten Sie Ihre Wunschuniversität auswählen?
Für Ihre Entscheidung können Sie mehrere Kriterien heranziehen:
- Das Studienangebot der Hochschulen im Ausland (dazu prüfen Sie bitte eigenständig die Webseiten der Universitäten, bzw. - wenn Sie E-SC studieren - unbedingt die entsprechenden Angaben in der Gruppe "Auslandsaufenthalt E-SC" in Stud.IP. An den britischen Universitäten stehen Ihnen i.d.R. nicht alle Seminare offen). Prüfen Sie bitte dabei, ob an den Universitäten Seminare angeboten werden, die für Ihr Studium hier an der Universität Bremen sinnvoll sind. Auf den Internet-Seiten des International Office und in Stud.IP (Veranstaltung: „Auslandsaufenthalt Hispanistik/Frankoromanistik/E-SC“) stehen Ihnen zudem Erasmusberichte ehemaliger Outgoings zur Verfügung.
- Die finanzielle Unterstützung: Für ein Studium an einer unserer Partneruniversitäten in Europa oder Übersee müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Sie dürfen sich aber auch als sog. Free-Mover an jeder anderen Universität bewerben (für mögliche Vorgaben beachten Sie bitte Ihre Prüfungsordnung).
- Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule in Europa bewerben, dann können Sie eine Förderung über Erasmus erhalten. Im akademischen Jahr lag diese zwischen 500 und 600 Euro.
- Auslands-BAFöGkönnen Sie für ein Studium an jeder Universität weltweit beantragen. Wenn Sie Auslandsbafoeg erhalten, bekommen Sie einen Zuschuss bis zu 5.600 Euro für die Studiengebühren. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im Inland kein BAFöG erhalten, können Sie u.U. Auslands-BAFöG bekommen, da die Bemessungsgrenze höher liegt. Ein Antrag lohnt sich also auf jeden Fall.
- Ihr persönliches Interesse.
Sie möchten sich an einer der Partnerhochschulen des FB 10 in Europa bewerben (Programm "Erasmus")?
Die Bewerbung an der Universität Bremen findet über die Datenbank „SOP Mobility Online“ statt. Diese wird jeweils von Mitte Januar bis 15. Februar eines Jahres auf den Seiten des International Office online geschaltet. Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten. Nach der Registrierung in der Datenbank werden Sie aufgefordert, zusätzlich folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz hochzuladen:
- „Letter of Motivation“ (Bewerbungsschreiben in der Sprache, die Sie studieren, zu den Kriterien s.u.). Sie können alle drei Wunschuniversitäten in einem Schreiben zusammen fassen
- Lebenslauf (tabellarisch auf Deutsch, mit Foto)
- Aufstellung aller bisherigen in Ihrem Studium erbrachten Leistungen („transcript of records“). In der Romanistik fügen Sie bitte eine tabellarische Aufstellung der bisher / zur Zeit besuchten Veranstaltungen bei. Unterschriften von Dozenten oder eine Beglaubigung sind in der Romanistik / Germanistik nicht notwendig. Wenn Sie E-SC studieren, dann fügen Sie bitte einen PABO-Ausdruck bei.
- Nachweise der Sprachkenntnisse (mind. B2, in E-SC fügen Sie bitte den Sprachnachweis bei, den Sie bei Ihrer Bewerbung hier an der Universität Bremen eingereicht haben)
Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz bewerben, senden Sie bitte Kopien von allen Unterlagen einschließlich eines Ausdrucks des Bewerbungsformulars von Mobility Online an das Erasmus-Büro des FB 10 (gerne auch doppelseitiger Ausdruck): Universität Bremen, Fachbereich 10/Erasmus, Universitätsboulevard 13, 28359 Bremen. Bitte heften Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer zusammen. Bitte keine Mappen, Schnellhefter oder Prospekthüllen abgeben.
Bitte geben Sie nur Universitäten an, die tatsächlich für Sie in Frage kommen. Aufgrund der begrenzten Plätze an jeder Partneruniversität können wir leider nicht garantieren, dass wir Sie an Ihre Erstwahl senden können. Nachträgliche Änderungen der Zieluniversitäten (auch der Zweit- oder Drittwahl) sind leider nicht möglich.
In der Romanistik wird die Auswahl anhand Ihrer Begründung im Motivationsschreiben getroffen. In diesem Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universität bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt.
Im Studiengang English-Speaking Cultures werden die Plätze an den Partnerhochschulen im englischsprachigen Raum anhand von mehreren Kriterien vergeben. Die Begründung Ihres Auslandsstudiums im Motivationschreiben wird mit maximal 45 Punkten bewertet, Ihr Notendurchschnitt mit maximal 35 Punkten, außerfachliche Kriterien (wie soziales /gesellschaftliches Engagement etc.) mit maximal 10 Punkten und soziale Kriterien mit maximal 10 Punkten. Aus der insgesamt erreichten Punktzahl wird ein Ranking der eingegangenen Bewerbungen erstellt und die Plätze in dieser Reihenfolge vergeben.
Im Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universität bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt oder welchen Bezug der Aufenthalt ggf. zu Ihrer Bachelor-Arbeit hat. Im tabellarischen Lebenslauf können Sie neben Ihren sonstigen Angaben kurz Ihre sonstigen Aktivitäten, wie soziales, politisches, kulturelles Engagement darstellen.
Im Studiengang E-SC können Sie als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse den Nachweis beifügen, den Sie auch für die Bewerbung an der Universität Bremen eingereicht haben. Es kann allerdings sein, dass die Partneruniversität, an der Sie möglicherweise einen Platz bekommen, andere Vorgaben hat oder einen offiziellen Test verlangt. Bitte prüfen Sie dies in Stud.IP/Auslandsaufenthalt E-SC unter „Dateien/Informationen der europäischen Partneruniversitäten“.
Sie möchten sich an einer nicht-europäischen Partnerhochschule des FB 10 bewerben?
Eine Liste der außereuropäischen Partneruniversitäten finden Sie hier: http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/international/partner.aspx . Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universität und in Stud.IP, Veranstaltung „Auslandsaufenthalt Allgemein" / Dateien.
Die Bewerbungen für Partnerhochschulen sind bei den jeweiligen Kooperationsverantwortlichen der Universität Bremen einzureichen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studienplatz an einer Partneruniversität zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Universität. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universität: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversität studieren möchten. Anschließend setzt sich die Partneruniversität mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Bestätigung der Partneruniversität haben, ist der Platz definitiv sicher.
Sie möchten an einer Universität studieren, die keine Partneruniversität des FB 10 ist ("Free Mover")
Selbstverständlich können Sie sich auch an einer Universität für Ihr Auslandsstudium bewerben, die keine Partneruniversität des FB 10 ist. Möglicherweise fallen in diesem Fall allerdings Studiengebühren an.
Bezüglich der Bewerbung prüfen Sie bitte auf den Seiten der Universität, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Freie Bewerbungen richten Sie bitte selbstständig direkt an die jeweilige Universität.
Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
Es gibt verschiedene Organisationen, die (kostenpflichtig) bei der Bewerbung helfen, beispielsweise das Institut Ranke-Heinemann oder GoStralia. Die Universität kann für diese Unternehmen keine Gewähr übernehmen.
Sie haben über Mobility Online eine Zusage an einer Partneruniversität bekommen?
Die Zusage über Mobility Online bedeutet, dass wir Ihnen einen Erasmus-Studienplatz zugeteilt haben. Dies ist noch nicht die verbindliche Zusage für das Auslandsstudium an der jeweiligen Universität!
Sobald Sie die Zusage von Mobility Online erhalten haben, nominieren wir Sie an der Partneruniversität. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universität: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversität studieren möchten, in Ausnahmefällen die Nummer Ihres Personalausweises.
Anschließend setzt sich die Partneruniversität mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie diese Bestätigung der Partneruniversität haben, ist der Platz definitiv sicher.
Auswahl der Seminare an der Partnerhochschule (Frankoromanistik / Hispanistik)
Nach Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Link zum Kurskatalog zusenden. Bitte wählen Sie anhand der Vorgaben der Partnerhochschule die Seminare aus und stimmen diese Auswahl mit der/dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches ab.
Von den für Erasmus mindestens zu erbringenden 20 ECTS können Sie sich Sie zuallererst natürlich Seminare für das Fach Französisch, bzw. für die Hispanistik anerkennen lassen. Bitte prüfen Sie dazu die genaue Anerkennungsmöglichkeit für einzelne Seminare anhand Ihres Studienverlaufsplans. Dazu müssen Sie bitte verschiedene Aspekte miteinander abgleichen:
a) Klären Sie, welche Seminare an der Partnerhochschule Sie belegen dürfen,
b) Prüfen Sie, welche Seminare Sie an der Universität Bremen noch belegen müssen und lesen Sie sich dazu
c) die Modulbeschreibungen durch.
https://www.uni-bremen.de/fb-10/studium/romanistik/studiengaenge/frankoromanistik
https://www.uni-bremen.de/fb-10/studium/romanistik/studiengaenge/hispanistik
Anhand der Modulbeschreibungen und der Beschreibungen des Inhalts der Seminare an der Partnerhochschule können Sie prüfen, ob ein Seminar anrechenbar ist oder nicht. Bitte schicken Sie Ihren Vorschlag unter Angabe eines Links zu den im Ausland zu belegenden Seminare an sz10-hispanprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de (für das Fach Spanisch), bzw. an sz10-frzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de (für das Fach Französisch) und klären, ob eine Anerkennung so möglich ist. Sie können auch Ihre Wunschseminare bei Mobility Online eintragen (bitte geben Sie unbedingt die Links zu den Seminaren an der Partneruniversität mit an).
Während des Auslandsaufenthaltes können Sie auch jeweils zwei (von der Universität Bremen angebotene) Selbststudieneinheiten (B1b, B2.1b) belegen, die Sie im Ausland selbständig bearbeiten können. Die Klausuren zu den Selbststudieneinheiten finden nach Ihrer Rückkehr in Bremen statt. Für die Selbststudieneinheiten bekommen Sie – bei erfolgreicher Teilnahme – jeweils 3 CP (Literatur und Linguistik, Anmeldung über Stud.IP). Diese können Sie sich auf die von Erasmus vorgeschriebenen 20 ECTS anrechnen lassen.
Möglich ist auch eine Anerkennung für Ihr Zweitfach (da benötigen wir eine Bestätigung des Koordinators/der Koordinatorin des Zweitfaches, dass das Seminar anrechenbar ist) oder für die General Studies (Profil-/Komplementärfach)/Schlüsselqualifikationen (Lehramt). Alternativ können Sie sich Seminare auch als „Freiwillige Zusatzleistungen“ auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Bitte legen Sie nach erfolgter Abstimmung ein Learning Agreement an (s. Learning Agreement).
Auswahl der Seminare an der Partnerhochschule (E-SC)
Nach Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Link zum Kurskatalog zusenden. Bitte wählen Sie anhand der Vorgaben der Partnerhochschule die Seminare aus und stimmen diese Auswahl mit der/dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches ab (sz10-esc@uni-bremen.de). Für das für den Auslandsaufenthalt vorgesehene Auslandsmodul müssen Sie mindestens 15 ECTS im Ausland belegen.
Achtung: Für Erasmus sind mindestens 20 ECTS vorgeschrieben. Die weiteren ECTS können Sie dann ggf. für andere Seminare im Fach Englisch oder auch für Ihr Zweitfach anrechnen lassen (dann benötigen wir die Bestätigung des/der Koordinator*in des Zweitfaches, dass das Seminar angerechnet werden kann). Möglicherweise können Sie sich ein Seminar auch für die General Studies (Profil-/Komplementärfach), bzw. die Schlüsselqualifikationen anrechen lassen. Alternativ können Sie sich belegte Seminare als “Freiwillige Zusatzleitungen” auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Sobald Sie die Seminare abgestimmt haben, legen Sie bitte ein Learning Agreement in Mobility Online an (s. Learning Agreement)
Ihr Learning Agreement
Sobald Sie Ihre Seminarauswahl an der Gasthochschule mit dem/der Anerkennungsbeauftragten abgestimmt haben (s. Auswahl der Seminare), legen Sie bitte in Mobility Online ein Learning Agreement an. Nach Ihrer "Unterschrift" müssen Sie es bitte an den/die Koordinator*in versenden lassen - nur dann bekommen die Koordinator*innen eine Nachricht, dass Sie das Learning Agreement angelegt haben. Das LA muss von allen drei Seiten, d.h. von Ihnen, von der/dem Koordinator*in der Heimathochschule sowie der Gasthochschule unterschrieben sein. Sollten Sie Fragen zu Mobility Online haben, richten Sie diese bitte an outgoing@uni-bremen.de.
Sollten Sie in Großbritannien studieren, wird Ihnen die Partneruniversität möglicherweise ein eigenes (Papier)Formular für das Learning Agreement zusenden. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung nicht über Mobility Online, sondern über dieses Formular. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen drei Seiten (Ihnen, der Heimathochschule und der Gasthochschule) unterschreiben und laden es anschließend in Mobility Online hoch.
Sollten Sie als Free Mover im Ausland studieren, ist ein Learning Agreement nicht verpflichtend vorgesehen. Es ist aber in Ihrem eigenen Interesse dringend empfehlenswert, ein Learning Agreement abzuschließen, damit Sie sicherstellen können, dass Ihnen die besuchten Seminare nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.
Wie viele ECTS müssen im Ausland belegt werden?
Hier müssen zum einen Vorgaben Ihres Faches sowie zum anderen Vorgaben von Erasmus (wenn Sie sich für einen Studienplatz im Programm Erasmus bewerben) beachtet werden.
Erasmus: Wenn Sie über Erasmus an einer Partnerhochschule des FB 10 studieren, dann müssen Sie während Ihres Auslandssemesters mindestens 20 ECTS erwerben.
E-SC: Für das Fach E-SC sind mindestens 15 ECTS für das “Auslandsmodul” vorgeschrieben. Bezüglich der Anerkennung der restlichen für Erasmus vorgeschriebenen ECTS schauen Sie bitte unter “Anerkennung”.
Müssen/können Sie sich für das Auslandsmodul im Fach E-SC anmelden?
Nein, Sie können sich für das Auslandsmodul nicht selbst anmelden. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Anerkennung wird das Auslandsmodul automatisch vom Zentralen Prüfungsamt als absolviert eingetragen.
Sie möchten statt eines Auslandsstudiums ein Praktikum absolvieren (E-SC)?
Das Auslandspraktikum ("Vertief-3") hat einen Umfang von 15 CP. Es umfasst 9 Wochen (ca. 350 Stunden) und kann während der veranstaltungsfreien Zeit oder während des Semesters abgeleistet werden. Es muss im englischsprachigen Ausland durchgeführt werden.
Für ein Praktikum brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, eine Absprache mit der Beauftragten (Dr. Auguscik) wird aber dringend empfohlen!
Nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht erstellt werden. Dieser ist verpflichtend und wird benotet.
Praktikumsbericht:
Table of Contents
1. Introduction [incl. who, where, when, expectations]
2. Description of institution
3. Position and tasks at institution
4. Study programme related reflections regarding the internship [incl. references to the intercultural experience, language-related challenges, etc.]
5. General reflections on the internship [incl. references to theories of motivation, e.g., Self-Determination Theory by Ryan
and Deci (2008)]
6. Works cited
7. Attachments [incl. letter of reference, declaration of working hours, agreements, ECTS confirmation; application for recognition or crediting the latter needs to be signed by hand, no digital signature!]
8. Copyright declaration
FAQs Praktikumsbericht:
1. In welcher Sprache soll ich den Bericht verfassen? Der Bericht soll auf Englisch verfasst werden.
2. Welchen Style Sheet soll ich benutzen? Nutzen Sie gerne den Leitfaden der Literatur/Kultur: https://www.unibremen.de/fileadmin/user_upload/fachbereiche/fb10/fb10/pdf/esc/Style_sheet_Dr_Jana_Nittel_26_07_2022.pdf
3. Wie lang soll der Bericht sein (ohne Anhang)? Der Kerntext des Berichts soll ca. (aber nicht weniger als) 1500 Wörter umfassen.
4. Soll ich Ihnen den fertigen Bericht als PDF-Datei schicken und/oder zusätzlich auch als Ausdruck? Den Bericht geben Sie bitte sowohl als PDF per E-Mail als auch als Ausdruck (Postfach Modulverantwortliche) ab.
5. Wann ist der Abgabetermin? Spätestens drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Sie möchten statt eines Auslandsstudiums ein Praktikum absolvieren oder als Fremdsprachenassistent*in arbeiten (Frankoromanistik/Hispanistik)?
Unabhängig davon, ob Sie Französisch/Spanisch als Profil-/Komplementärfach oder in der Lehramtsoption studieren, können Sie einen Antrag stellen, ein mind. 3-monatiges Praktikum zu absolvieren oder eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in zu absolvieren.
Ablauf:
- Bitte suchen Sie sich zunächst einen Praktikumsplatz im spanisch-/ französischsprachigen Raum (je nach Studienfach), bei dem Sie ein mindestens 3-monatiges Praktikum absolvieren können. Alternativ bewerben Sie sich als Fremdsprachenassistent*in beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD).
- Im Falle eines Praktikums stellen Sie bitte einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss, dass Sie ein Praktikum statt eines Auslandsstudiums machen möchten. Bitte richten Sie dieses Schreiben an:
Universität Bremen
Vorsitzende*r des BA-Prüfungsausschusses/
Zentrales Prüfungsamt
Geschäftsstelle FB 10 (Profil- und Komplementärfach) oder
Geschäftsstelle FB 12 (Lehramtsoption)
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Der BA-Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob das Praktikum an der gewünschten Einrichtung absolviert werden kann.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie bei beiden Varianten (Praktikum/Fremdsprachenassistenz) einen Bericht schreiben.
Zu 3) Bericht:
Bitte suchen Sie sich zunächst in Ihrem Studienfach eine Lehrperson, die den Bericht betreut und Ihnen am Ende die absolvierte Leistung schriftlich bestätigt.
Formale Vorgaben:
- 1500 Wörter
- Sprache: Französisch oder Spanisch, je nach Fach
- Es gelten die üblichen Vorgaben für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten in der Romanistik
- Dem Bericht ist die Selbständigkeitserklärung für Hausarbeiten hinzufügen (https://www.uni-bremen.de/fb-10/fachbereich/service/formulare )
- Bitte legen Sie eine Kopie des Nachweises über den Auslandsaufenthalt bei (z.B. Arbeitszeugnis) sowie den vorausgefüllten Leistungsnachweis (https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare (Allgemeine Formulare -> Leistungsnachweis)
Struktur und Inhalt
- Deckblatt (inkl. Titel, Studierendendaten, Kontaktdaten)
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
Bitte nennen Sie Ihr Studienfach, den Studiengang (Lehramtsoption, Komplementär-/Profilfach), die Art und Dauer des Aufenthaltes, wie der Aufenthalt finanziert wurde (z.B. Au Pair Agentur, Work and Travel, Freiwilliges Soziales Jahr etc.) und ggf. auch kurz, wie Sie sich beworben haben).
Teil 1: Nennen Sie den Arbeitgeber und beschreiben Sie Ihre täglichen Aufgaben sowie die zentralen Aspekte Ihres Aufenthaltes
Teil 2: Reflexionsteil und Kontextualisierung
Bitte reflektieren Sie den Zusammenhang mit Ihrer Auslandserfahrung und dem Studium. Was hat Ihnen die Auslandserfahrung persönlich gebracht? Inwiefern hat Ihre Erfahrung Ihre Studienwahl beeinflusst und welche Auswirkungen hatte sie auf Ihr Studium? Haben Sie wichtige Kompetenzen erworben, die Ihnen im Studium weitergeholfen haben? Inwiefern hat der Aufenthalt Ihre Sprachkenntnisse beeinflusst und auch die Art, wie Sie Sprachen lernen?
Abgabe:
- Reichen Sie den Bericht bitte im Original sowie elektronisch als pdf. mit allen zugehörigen Nachweisen bei der betreuenden Lehrperson ein.
- Wenn Sie Nachricht über das Bestehen und den schriftlichen Nachweis erhalten haben, kontaktieren Sie das Studienzentrum für das weitere Anerkennungsverfahren (Hispanistik: Dr. Henrike Evers, sz10-hispanprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de, Frankoromanistik: Katrin Brünjes, sz10-frzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)
- Die Anerkennung der Kompensationsleistung für den Auslandsaufenthalt erfolgt dann über einen schriftlichen Antrag an das Zentrale Prüfungsamt. Dort wird die Kompensationsleistung als erbracht eingetragen.
Ein Auslandsstudium ist für Sie unmöglich?
In Ihrem Studiengang ist ein Auslandssemester verpflichtend vorgesehen, Sie können dies aber nicht absolvieren? In einigen Fällen ist es möglich, einen sog. Härtefallantrag zu stellen, mit dem Sie von der Verpflichtung, im Ausland zu studieren, entbunden werden können. Die Fächer haben hierfür verschiedene Kriterien und Vorgaben festgelegt:
Frankoromanistik/Hispanistik (BA): In Härtefällen kann der BA-Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsstudium aussprechen. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie die entsprechenden ECTS hier an der Universität belegen. Zusätzlich müssen Sie drei geeignete Auslandsersatzleistung erbringen, bei denen Sie aus den folgenden vier Möglichkeiten auswählen können:
- Bescheinigte Teilnahme an sprachpraktischen Kursen am Institut Français, Instituto Cervantes oder SZHB. Das Kursniveau sollte mind. B2 sein und einen Workload von 2h/Woche in 2 Semestern oder 4h/Woche in einem Semester haben.
- Bescheinigte Teilnahme (Mitarbeitspflicht) an einem zusätzlichen 2 SWS umfassenden sprachpraktischen Kurs in der Hispanistik oder Frankoromanistik inkl. der Erbringung einer unbenoteten Studienleistung.
- Bescheinigte Teilnahme (Mitarbeitspflicht) an einem zusätzlichen 2 SWS umfassenden Profilseminar (Literaturwissenschaft oder Linguistik) inkl. Erbringung einer unbenoteten Studienleistung.
- Mind. dreiwöchiges Praktikum im Institut Français, im Instituto Cervantes oder in einer vorab mit der zuständigen Lehrperson vereinbarten Institution (einschlägiges Kulturfestival, Sprachschule, Verlag etc.), in der auf Französisch oder Spanisch kommuniziert wird inkl. Praktikumsbescheinigung der Praktikumsinstitution sowie Praktikumsbericht auf Französisch bzw. Spanisch (2000 Wörter fokussiert auf Kultur und Sprache; Reflexion des Praktikums).
In der Romanistik (Spanisch/Französisch)müssen Sie vor Einreichung Ihres Härtefallantrags ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden des Studienzentrum oder des Studienganges führen.
English-Speaking Cultures (BA): Auch im Fach E-SC kann unter bestimmten Umständen beim BA-Prüfungsausschuss ein Härtefallantrag gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten: www.uni-bremen.de/fb-10/studium/english-speaking-cultures/auslandsaufenthalt/haertefallregelung
Wie müssen Sie während Ihres Auslandssemesters eingeschrieben sein?
Bitte schreiben Sie sich während Ihres Auslandssemesters unbedingt als reguläre Studentin/regulärer Student ein! Auf keinen Fall dürfen Sie ein Urlaubssemester beantragen, da in diesem Fall eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen nicht möglich ist.
Was müssen Sie wann machen?
Einige wichtige Deadlines sind:
| Erasmus-Bewerbung in Mobility Online anlegen: | bis 15.02. |
| Bewerbung an außereuropäischen Hochschulen: | 31.1. |
| Anmeldung an der Partnerhochschule: | Je nach Hochschule, die Frist teilt Ihnen die Partnerochschule mit |
| Learning Agreement: | Bis Ausreise |
| Grant Agreement: | 31.07. (WiSe)/30.11. (SoSe) |
Für alle weiteren Fristen schauen Sie bitte auf den Seiten des International Office nach dem Fristenkalender: https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Dort sind alle Fristen etc. aufgeführt.
Was ist das Grant Agreement?
Das Grant Agreement ist ein “Vertrag” zwischen Ihnen und der Universität Bremen. Diesen legen Sie in Mobility Online an und unterschreiben ihn auch dort. U.a. werden in diesem Vertrag alle relevanten Informationen u.a. zu den Daten des Studienaufenthaltes (Förderzeitraum), zur Erasmus-Förderhöhe, Ihre Bankverbindung etc. verbindlich festgehalten.
Die Deadline für die Unterzeichnung des Grant Agreement ist der 31.07. (WS)/30.11. (SoSe).
Bei Fragen zum Grant Agreement wenden Sie sich bitte an das International Office (outgoing@uni-bremen.de)
Die Partnerhochschule verlangt einen Sprachnachweis?
Einige Partnerhochschulen verlangen einen offiziellen Sprachnachweis, bei einigen reicht eine Bestätigung einer Lehrperson der Universität Bremen und manche Universitäten verlangen gar keinen Sprachnachweis von Austauschstudierenden. Die jeweilige Universität, an der Sie nominiert sind, wird Sie darüber informieren, was Sie einreichen müssen. Damit Sie sich aber auch schon vorbereiten können, haben wir diese Informationen - soweit sie uns vorliegen - bei Stud.IP / Auslandsaufenthalt / Dateien / Partnerhochschulen eingestellt.
Sollte eine Bestätigung einer Lehrperson ausreichen, dann wenden Sie sich bitte an eine Lehrkraft, bei der Sie sprachpraktische Kurse belegt haben (im Fach E-SC: Lisa Nehls).
Sollten Sie an derPartnerhochschule einen offiziellen Test einreichen müsen, dann können Sie sich auf folgenden Seiten des Sprachenzentrums über mögliche international anerkannte Testformate informieren:
https://www.uni-bremen.de/sprachenzentrum-der-hochschulen-im-land-bremen/angebote/sprachnachweise-sprachzeugnisse-internationale-zertifikate/sprachnachweise-und-daad-sprachzeugnisse/b2-c1-nachweis-englisch/sprachnachweise-englisch-b-2-und-c-1-fuer-die-studienzulassung#c291355
In Bremen gibt es z.B. IELTS Academic, den TOEFL iBT sowie Pearson. PTE Academic bieten Testzentren in Hamburg an.
Es gibt teilweise Home editions, d.h. Tests können mit der entsprechenden technischen Ausstattung von zu Hause aus abgelegt werden - auch dies entnimmt man am besten den jeweiligen Seiten der Testanbieter.
Das Sprachenzentrum bietet auch eine Testberatung per Email an: sprachnachweiseprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Während des Auslandsaufenthaltes
Learning Agreement "During the Mobility"
Möglicherweise müssen oder möchten Sie an Ihrem Stundenplan Änderungen vornehmen. Diese Änderungen sind kein Problem, müssen aber auch auf Ihrem Learning Agreement vermerkt werden. Dazu gibt es die Rubrik Learning Agreement “During the Mobility”. Bitte tragen Sie dort die Seminare ein, die Sie abwählen und/oder die Sie hinzunehmen möchten. Das Learning Agreement muss dann wieder von Ihnen, von der Heimathochschule und von der Gasthochschule unterschrieben werden.
Auch das Learning Agreement “During the Mobility” wird in Mobility Online erstellt. Insbesondere an britischen Hochschulen wird aber häufig noch mit einer Papierversion gearbeitet. Bitte lassen Sie in diesem Fall die Papierversion (Scan) von allen drei Parteien unterzeichnen und laden Sie die vollständige Datei in Mobility Online hoch.
Certificate of Erasmus Study Period
Wenn Sie über Erasmus im Ausland studieren, müssen Sie sich zu Beginn und zum Ende Ihres Aufenthaltes das Formular “Certificate of Erasmus Study Period” (CoESP) an der Gasthochschule unterschreiben lassen. Anhand der hier bestätigten Aufenthaltstage errechnet das International Office Ihren finanziellen Zuschuss.
Das Formular finden Sie in Mobility Online oder auf der Seite des International Office: www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Anerkennung der im Ausland erbrachten Seminarleistungen (Frankoromanistik/Hispanistik)
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Anerkennungsbeauftragten ein (Französisch: Katrin Brünjes, sz10-frz@uni-bremen.de, Spanisch: Dr. Henrike Evers, sz10-hispan@uni-bremen,de). Den Antrag reichen Sie bitte mit Ihrer Original-Unterschrift (also kein Scan) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten ein. Bitte fügen Sie das Zeugnis der Partnerhochschule sowie einen Ausdruck des von allen Seiten unterschriebenen Learning Agreements bei.

Anerkennung der im Ausland erbrachten Seminarleistungen (E-SC)
Von den mindestens 20 an der Partneruniversität zu belegenden ECTS können Sie sich im Fach E-SC 15 ECTS für das Auslandsmodul anrechnen lassen. Die weiteren ECTS können Sie sich dann entweder für Seminare im Fach Englisch anrechnen lassen, die Sie noch nicht belegt haben, oder ggf. für Ihr Zweitfach (dazu benötigen wir eine Bestätigung des Koordinators/der Koordinatorin des Zweitfaches, dass das Seminar anrechenbar ist) oder für die General Studies (Profil-/Komplementärfach)/Schlüsselqualifikationen (Lehramt). Alternativ können Sie sich Seminare auch als „Freiwillige Zusatzleistungen“ auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Anerkennungsbeauftragten ein (Katrin Brünjes, sz10-esc@uni-bremen.de). Den Antrag reichen Sie bitte mit Ihrer Original-Unterschrift (also kein Scan) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten ein. bitte fügen Sie das Zeugnis der Partnerhochschule sowie einen Ausdruck des von allen Seiten unterschriebenen Learning Agreements bei.
Müssen/können Sie sich für das Auslandsmodul im Fach E-SC anmelden?
Nein, Sie können sich für das Auslandsmodul nicht selbst anmelden. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Anerkennung wird das Auslandsmodul automatisch vom Zentralen Prüfungsamt als absolviert eingetragen.
Was muss noch eingereicht werden?
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie verschiedene Dokumente in Mobility Online hochladen (u.a. Erfahrungsbericht, Transcript of Records, Anerkennungsbescheinigung, Confirmation of Study Period). Bitte schauen Sie dazu auf die Seiten des International Office ("Fristenkalender"): https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an outgoing@uni-bremen.de
Bitte senden Sie auch einen Erfahrungsbericht an das Erasmus-Büro des FB 10 (international-dep10@uni-bremen.de). Vielen Dank!
Sie haben weitere Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?
Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden, dann wenden Sie sich gerne entweder an international-dep10protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Wenn es Fragen spezifisch zu Mobility Online sind, dann richten Sie diese bitte an outgoingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de.

