FAQs
### VOR DEM AUSLANDSAUFENTHALT ###
Anforderungen Ihres Studienfaches - E-SC
E-SC (Prüfungsordnung 2011): Im Profil-/Komplementärfach beträgt der Mindestauslandsaufenthalt ein Semester an einer Universität mit einem englischsprachigen Studienangebot. Wenn Sie zwei Philologien studieren können Sie in einem der beiden Fächer den Auslandsaufenthalt von insgesamt drei Monaten in max. drei Teilabschnitten erbringen. Wenn Sie English mit Lehramtsoption studieren, können Sie entweder im Ausland studieren oder als Fremdsprachenassistent/-in arbeiten (bei letzterem müssen Sie bitte einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss stellen).
E-SC (Prüfungsordnung 2024): Wenn Sie nach der Prüfungsordnung ab 2024 studieren, gibt es in Bezug auf Ihren Auslandsaufenthaltes im Fach E-SC - je nach Studienrichtung - unterschiedliche Vorgaben/Möglichkeiten (sog. “Vertiefungen”):
- „Vertief 1“ = Internationalisation at Home (Modulersatzleistung an der Universität Bremen)
- „Vertief 2“ = Studying Abroad (Auslandssemester), das Auslandssemester muss nicht zwangsläufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden. Es ist aber notwendig, dass das Studienangebot auf Englisch durchgeführt wird.
- „Vertief 3“ = Internship Abroad (Auslandspraktikum)
Wenn Sie das Fach E-SC auf Lehramt studieren:
Ein Studium oder Praktikum im Ausland ist verpflichtend ("Vertief 2" oder "Vertief 3"), empfohlen ist das 5. Semester
Sie studieren E-SC als Profil-/Komplementärfach:
Auslandsstudium/-praktikum ("Vertief 2/3") ist möglich, aber nicht verpflichtend. "Vertief 1" kann gewählt werden.
Sie studieren E-SC und eine weitere Fremdsprache auf Lehramt:
Eine Stückelung des Auslandsaufenthaltes (Studium/Praktikum) in max. 3 Teilabschnitte möglich (insg. 15 CP müssen erworben werden). Da das Auslandsstudium nicht zwangsläufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden muss, ist alternativ u.U. auch eine Kombination mit Ihrem Auslandssemester in Ihrem zweiten Fach möglich.
Bitte prüfen Sie auf jeden Fall auch die Vorgaben zum Auslandsstudium gemäß Ihrer Prüfungsordnung . Diese sind bindend!

Anforderungen Ihres Studienfaches (Frankoromanistik / Hispanistik)
FRANKOROMANISTIK/HISPANISTIK: Im Profil-/ Komplementärfach und bei der Lehramtsoption beinhaltet Ihr Studium ein mindestens dreimonatiges Auslandsstudium im Land Ihrer Zielsprache. Bei allen Optionen können Sie statt des Studiums auch als Fremdsprachenassistent/-in in einem französisch-, bzw. spanischsprachigen Land arbeiten oder ein mind. 3-monatiges Praktikum absolvieren (bitte stellen Sie dazu einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss:
Beim Studium der Fremdsprache als Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien kann der Auslandsaufenthalt in maximal vier Teilabschnitten erfolgen.
Wenn Sie Spanisch als Komplementärfach oder zwei Fremdsprachen studieren, können auch spanischsprachige Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückgelegen haben.
Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung, diese ist die bindende Version!
Sie möchten an einer Universität studieren, die keine Partneruniversität des FB 10 ist ("Free Mover")
Selbstverständlich können Sie sich auch an einer Universität für Ihr Auslandsstudium bewerben, die keine Partneruniversität des FB 10 ist. Möglicherweise fallen in diesem Fall allerdings Studiengebühren an.
Bezüglich der Bewerbung prüfen Sie bitte auf den Seiten der Universität, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Freie Bewerbungen richten Sie bitte selbstständig direkt an die jeweilige Universität.
Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
Es gibt verschiedene Organisationen, die (kostenpflichtig) bei der Bewerbung helfen, beispielsweise das Institut Ranke-Heinemann oder GoStralia. Die Universität kann für diese Unternehmen keine Gewähr übernehmen.
Ihr Learning Agreement
Sobald Sie Ihre Seminarauswahl an der Gasthochschule mit dem/der Anerkennungsbeauftragten abgestimmt haben (s. Auswahl der Seminare), legen Sie bitte in Mobility Online ein Learning Agreement an. Nach Ihrer "Unterschrift" müssen Sie es bitte an den/die Koordinator*in versenden lassen - nur dann bekommen die Koordinator*innen eine Nachricht, dass Sie das Learning Agreement angelegt haben. Das LA muss von allen drei Seiten, d.h. von Ihnen, von der/dem Koordinator*in der Heimathochschule sowie der Gasthochschule unterschrieben sein. Sollten Sie Fragen zu Mobility Online haben, richten Sie diese bitte an outgoing@uni-bremen.de.
Sollten Sie in Großbritannien studieren, wird Ihnen die Partneruniversität möglicherweise ein eigenes (Papier)Formular für das Learning Agreement zusenden. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung nicht über Mobility Online, sondern über dieses Formular. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen drei Seiten (Ihnen, der Heimathochschule und der Gasthochschule) unterschreiben und laden es anschließend in Mobility Online hoch.
Sollten Sie als Free Mover im Ausland studieren, ist ein Learning Agreement nicht verpflichtend vorgesehen. Es ist aber in Ihrem eigenen Interesse dringend empfehlenswert, ein Learning Agreement abzuschließen, damit Sie sicherstellen können, dass Ihnen die besuchten Seminare nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.
Wie müssen Sie während Ihres Auslandssemesters eingeschrieben sein?
Bitte schreiben Sie sich während Ihres Auslandssemesters unbedingt als reguläre Studentin/regulärer Student ein! Auf keinen Fall dürfen Sie ein Urlaubssemester beantragen, da in diesem Fall eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen nicht möglich ist.
Was müssen Sie wann machen?
Einige wichtige Deadlines sind:
| Erasmus-Bewerbung in Mobility Online anlegen: | bis 15.02. |
| Bewerbung an außereuropäischen Hochschulen: | 31.1. |
| Anmeldung an der Partnerhochschule: | Je nach Hochschule, die Frist teilt Ihnen die Partnerochschule mit |
| Learning Agreement: | Bis Ausreise |
| Grant Agreement: | 31.07. (WiSe)/30.11. (SoSe) |
Für alle weiteren Fristen schauen Sie bitte auf den Seiten des International Office nach dem Fristenkalender: https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Dort sind alle Fristen etc. aufgeführt.
Was ist das Grant Agreement?
Das Grant Agreement ist ein “Vertrag” zwischen Ihnen und der Universität Bremen. Diesen legen Sie in Mobility Online an und unterschreiben ihn auch dort. U.a. werden in diesem Vertrag alle relevanten Informationen u.a. zu den Daten des Studienaufenthaltes (Förderzeitraum), zur Erasmus-Förderhöhe, Ihre Bankverbindung etc. verbindlich festgehalten.
Die Deadline für die Unterzeichnung des Grant Agreement ist der 31.07. (WS)/30.11. (SoSe).
Bei Fragen zum Grant Agreement wenden Sie sich bitte an das International Office (outgoing@uni-bremen.de)
Die Partnerhochschule verlangt einen Sprachnachweis?
Einige Partnerhochschulen verlangen einen offiziellen Sprachnachweis, bei einigen reicht eine Bestätigung einer Lehrperson der Universität Bremen und manche Universitäten verlangen gar keinen Sprachnachweis von Austauschstudierenden. Die jeweilige Universität, an der Sie nominiert sind, wird Sie darüber informieren, was Sie einreichen müssen. Damit Sie sich aber auch schon vorbereiten können, haben wir diese Informationen - soweit sie uns vorliegen - bei Stud.IP / Auslandsaufenthalt / Dateien / Partnerhochschulen eingestellt.
Sollte eine Bestätigung einer Lehrperson ausreichen, dann wenden Sie sich bitte an eine Lehrkraft, bei der Sie sprachpraktische Kurse belegt haben (im Fach E-SC: Lisa Nehls).
Sollten Sie an derPartnerhochschule einen offiziellen Test einreichen müsen, dann können Sie sich auf folgenden Seiten des Sprachenzentrums über mögliche international anerkannte Testformate informieren:
https://www.uni-bremen.de/sprachenzentrum-der-hochschulen-im-land-bremen/angebote/sprachnachweise-sprachzeugnisse-internationale-zertifikate/sprachnachweise-und-daad-sprachzeugnisse/b2-c1-nachweis-englisch/sprachnachweise-englisch-b-2-und-c-1-fuer-die-studienzulassung#c291355
In Bremen gibt es z.B. IELTS Academic, den TOEFL iBT sowie Pearson. PTE Academic bieten Testzentren in Hamburg an.
Es gibt teilweise Home editions, d.h. Tests können mit der entsprechenden technischen Ausstattung von zu Hause aus abgelegt werden - auch dies entnimmt man am besten den jeweiligen Seiten der Testanbieter.
Das Sprachenzentrum bietet auch eine Testberatung per Email an: sprachnachweiseprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Certificate of Erasmus Study Period
Wenn Sie über Erasmus im Ausland studieren, müssen Sie sich zu Beginn und zum Ende Ihres Aufenthaltes das Formular “Certificate of Erasmus Study Period” (CoESP) an der Gasthochschule unterschreiben lassen. Anhand der hier bestätigten Aufenthaltstage errechnet das International Office Ihren finanziellen Zuschuss.
Das Formular finden Sie in Mobility Online oder auf der Seite des International Office: www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt
### WÄHREND DES AUSLANDSAUFENTHALTES ###
Learning Agreement "During the Mobility"
Möglicherweise müssen oder möchten Sie an Ihrem Stundenplan Änderungen vornehmen. Diese Änderungen sind kein Problem, müssen aber auch auf Ihrem Learning Agreement vermerkt werden. Dazu gibt es die Rubrik Learning Agreement “During the Mobility”. Bitte tragen Sie dort die Seminare ein, die Sie abwählen und/oder die Sie hinzunehmen möchten. Das Learning Agreement muss dann wieder von Ihnen, von der Heimathochschule und von der Gasthochschule unterschrieben werden.
Auch das Learning Agreement “During the Mobility” wird in Mobility Online erstellt. Insbesondere an britischen Hochschulen wird aber häufig noch mit einer Papierversion gearbeitet. Bitte lassen Sie in diesem Fall die Papierversion (Scan) von allen drei Parteien unterzeichnen und laden Sie die vollständige Datei in Mobility Online hoch.
### NACH DEM AUSLANDSAUFENTHAT ###
Was muss noch eingereicht werden?
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie verschiedene Dokumente in Mobility Online hochladen (u.a. Erfahrungsbericht, Transcript of Records, Anerkennungsbescheinigung, Confirmation of Study Period). Bitte schauen Sie dazu auf die Seiten des International Office ("Fristenkalender"): https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an outgoing@uni-bremen.de
Bitte senden Sie auch einen Erfahrungsbericht an das Erasmus-Büro des FB 10 (international-dep10@uni-bremen.de). Vielen Dank!
Sie haben weitere Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?
Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden, dann wenden Sie sich gerne entweder an international-dep10protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Wenn es Fragen spezifisch zu Mobility Online sind, dann richten Sie diese bitte an outgoingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de.
