Die Ausstellung befasst sich mit dem Bremer Stadtrecht und seiner (sprach-)historischen Entwicklung, mit der sich unter der Leitung von PD Dr. Barbara Aehnlich insgesamt 30 Germanistikstudierende drei Semester lang befassten. Im Mittelpunkt der verschiedenen Seminare stand die Frage, wie die Bremer Rechtsquellen medial und vor allem sprachlich gestaltet sind. Dazu erarbeiteten die Studierenden Transkriptionen und Übersetzungen verschiedener Abschriften des Bremer Stadtrechts und nahmen kleinere sprachliche Analysen vor. In einem abschließenden Blockseminar wurden die Ausstellungstexte und Visualisierungen erstellt.
Das historische Bremer Stadtrecht wurde zwischen 1303 und 1308 aufgezeichnet. 1303 beschloss der Bremer Rat, dass das geltende Recht verschriftlicht werden soll. Dazu setzte er einen Ausschuss von 16 Männern ein, von denen je vier aus den Vierteln der Stadt stammten, um „ordele unde al recht mitten ratmannen to vindene und to bescrivende“ (Stadtrecht von 1303/08, Artikel I,1). Die erste Niederschrift war fünf Jahre später, also 1308, abgeschlossen. Dennoch wurde die Handschrift durch die Eintragung neuer Ratsverordnungen und Gesetze ergänzt. Der Text hatte über mehrere Jahrhunderte Bestand, wurde dabei jedoch stetig weiterentwickelt, ergänzt, korrigiert und umstrukturiert. Das Original des Stadtrechts von 1303/08 ist heute ebenso erhalten wie drei seiner Abschriften, zudem gibt es weitere Handschriften, die die Weiterentwicklung des Rechts aus den Jahren 1428 und 1433 dokumentieren. Ein späteres wichtiges Rechtsdokument ist die sogenannte Kundige Rolle aus den Jahren 1450 und 1489. Die Originale und einige Abschriften des Bremer Stadtrechts sind noch bis zum 5. Januar 2026 in der Ausstellung zu sehen. Außerdem kann man dort Einblicke in die Arbeit der Studierenden gewinnen und spannende Informationen zur Sprache des Bremer Rechts mitnehmen.
Weitere Informationen sind zu finden unter: m.suub.uni-bremen.de/ueber-uns/neues-aus-der-suub/ausstellung-zum-bremer-stadtrecht/

