Statistik der Promovierenden an der Universität Bremen

Liebe Promovierende der Universität Bremen,

die Promovierendenstatistik wurde mit der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes vom 1. März 2016 eingeführt, um den nationalen sowie den internationalen Datenbedarf decken zu können. Erster Erhebungsstichtag der jährlich durchzuführenden Promovierendenerfassung ist der 1. Dezember 2017. Die Universität Bremen übermittelt die Daten in pseudonymisierter Form an das Statistische Landesamt Bremen.

Die Promovierendenstatistik liefert Informationen zu Zwecken der allgemeinen Bildungs- und Hochschulplanung in Bund und Ländern sowie an den Hochschulen selbst. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Promotionsgeschehens an den Hochschulen sowie über Struktur, Dauer und Erfolg von Promotionen.

Wir bitten Sie um die wahrheitsgemäße und sorgfältige Angabe der erforderlichen Daten.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Welche Daten werden nach dem Hochschulstatistikgesetz abgefragt?

Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG)

§ 5 Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken)

(1) Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn.

(2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Promovierenden jährlich zum 1. Dezember folgende Erhebungsmerkmale erfasst:

  1. Geschlecht;
  2. Geburtsdatum;
  3. Staatsangehörigkeit, weitere Staatsangehörigkeit;
  4. Land, Kreis und Jahr des Erwerbs sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung; bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs;
  5. Bezeichnung der Hochschule sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung für ein Studium; bei Ersteinschreibung an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der Hochschule;
  6. Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des bereits abgelegten Prüfungsabschlusses sowie Prüfungserfolg und Gesamtnote abgelegter Prüfungen;
  7. Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde; bei Erwerb des vorherigen Abschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde;
  8. Bezeichnung der Hochschule, an der promoviert wird;
  9. Art der Promotion;
  10. Promotionsfach;
  11. Art der Registrierung als Promovierender;
  12. Immatrikulation als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender;
  13. Monat und Jahr des Promotionsbeginns und der Beendigung des Promotionsverfahrens;
  14. Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm;
  15. Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule;
  16. Geplante Art der Dissertation.

Die Auswahlmöglichkeiten für die Beantwortung der Fragen sind vom Statistischen Bundesamt vorgegeben. Sollte eine für Sie benötigte Angabe fehlen, bitten wir Sie, aus dem Auswahl-Menü die Angabe auszuwählen, die ihrem Eintrag am ehesten entsprechen würde.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Erhebungsbogens Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Stefan Lüttgens.

Kontakt

Stefan Lüttgens
Tel. +49 421 218-60323 E-Mail
Gebäude SFG, Raum 3160

Hinweis zum Datenschutz

Ab 25. Mai 2018 ist innerhalb der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO anzuwenden. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre personenbezogenen Daten auf DV-Systemen der Universität Bremen gespeichert  und für Verwaltungszwecke der Universität Bremen sowie für das Statistische Landesamt Bremen verarbeitet werden. Verantwortliche Stelle ist dabei das Referat Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs der Universität Bremen. Gemäß dem Hochschulstatistikgesetz werden personenbezogene Daten in pseudonymisierter Form an das Statistische Landesamt Bremen übermittelt. Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben, wenn wir dazu nicht durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet sind. Die Universität Bremen nutzt Ihre Daten nicht zu Werbe- und Marketingzwecken. Sie können Auskunft über Ihre Daten erhalten und Korrektur verlangen, wenn die gespeicherten Daten unrichtig sind. Soweit Ihre Daten für die Meldung an das Statistische Landesamt nicht erforderlich sind, können Sie eine Sperrung oder auch eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.