Anmeldung zur und Abmeldung von der Modulprüfung

1. AN-meldung zur Modulprüfung

Im Verlauf des Semesters werden Sie feststellen, in welchen Lehrveranstaltungen Ihrer Module Sie in diesem Semester eine Prüfung ablegen wollen und können. Für die Module, die Sie in diesem Semester abschließen werden oder in denen Sie eine Teilprüfung (TP) ablegen werden, müssen Sie sich fristgerecht bei PABO (PrüfungsAmt Bremen Online) zur Prüfung anmelden.

Die Versendung der Zugangsdaten für neue Studierende (PIN und TAN) erfolgt ca. Mitte/Ende November.

Die Anmeldefristen sind:

  • WiSe: ab 10.12. bis 10.01.
  • SoSe: ab 10.06. bis 30.06.

Tipp: die Anmeldung der Modulprüfung von mehrsemestrigen Modulen sollten Sie erst in dem Semester vornehmen, in dem Sie das Modul abschließen!
Bei Modulen mit Teilprüfungen (TP) muss sich allerdings zu jeder TP in dem Semester angemeldet werden, in welchem die jeweilige Teilprüfung erbracht wird.

Beispiele:
a) 2-semestriges Modul (ohne TP), letzte Studien- und Prüfungsleistung im 2. Semester = Anmeldung der Modulprüfung im 2. Semester
b) 2-semestriges Modul (ohne TP), letzte Studien- und Prüfungsleistung schon im 1. Semester = Anmeldung der Modulprüfung im 1. Semester

Wichtig: Sollten Sie sich aus technischen Gründen nicht zu Prüfungen anmelden können, melden Sie sich unbedingt innerhalb der Anmeldephase mit dem Formular "Anzeige eines technischen Problem" beim Prüfungsamt.

2. AB-meldung von einer Modulprüfung

Merken Sie, dass Sie es in dem einen oder anderen Modul doch nicht schaffen werden, die Prüfungsleistung(en) zu erbringen, können Sie sich innerhalb der Fristen auch wieder von der Modulprüfung bei PABO abmelden:

  • WiSe: bis 31.01.
  • SoSe: bis 30.06.

Wichtig:
Die AB-meldung von einer Modulprüfung kann nur in demselben Semester erfolgen, in dem Sie sich auch zur Modulprüfung angemeldet haben. Eine Abmeldung in den nachfolgenden Semester gibt es nicht.

Ist eine Prüfungsteilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so muss ein Attest zusammen mit dem Formular "Krankmeldung" spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstag im Prüfungsamt eingereicht (oder per Post zugesendet) werden.

3. Frist für angemeldete Modulprüfungen

Zu den von Ihnen angemeldeten Modulprüfungen erwartet das Prüfungsamt im nachfolgenden Semester eine Ergebnismeldung. Erfolgt keine Ergebnismeldung oder bestehen Sie die Modulprüfung beim ersten Termin nicht, haben Sie 4 Folgesemester Zeit das Modul erfolgreich zu absolvieren; d.h.: für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls haben Sie

  • 1 Semester der Anmeldung + 4 Folgesemester Zeit;
  • die Anzahl der Prüfungsversuche innerhalb dieser Zeit wird nicht gezählt.

(siehe § 20 Wiederholung von Prüfungen + §21 Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen im Allgemeinen Teil der Bachelor- sowie Masterprüfungsordnung)

4. Fristverlängerung

Ärztliche Atteste und offiziell angemeldete Urlaubssemester verlängern die "1+4"-Frist für Modulprüfungen um diese genehmigten Fehlzeiten. Bei hiervon abweichenden, guten Begründungen für eine Fristverlängerung, können Sie einen Härtefallantrag auf Fristverlängerung an den Bachelor-Prüfungsausschuss (BPA) bzw. Masterprüfungsausschuss stellen, den Sie an Ihre Geschäftsstelle im ZPA adressieren. Ein Härtefallantrag kann nur innerhalb der prüfungsrechtlich vorgegebenen Frist ("1+4"-Semester) gestellt werden. Der Prüfungsausschuss bzw. der/die Vorsitzende befindet dann über Ihren Antrag.

5. Überprüfung der eigenen Anmeldungen

Sie können in PABO jederzeit den Status Ihrer Module überprüfen - ebenso das Semester der Anmeldung, ggf. fristverlängernd gewertete Krankmeldungen, usw.
Dabei müssen Sie sich bei PABO anmelden und einen aktuellen Datenblatt-Auszug erstellen. Erst auf dem Datenblattauszug sind diese Detailinformationen ersichtlich!