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Großprojekt gegen Wildtierkriminalität startet

Wildtierkriminalität ist weit verbreitet und für seltene Arten eine erhebliche Bedrohung. Unter Leitung des WWF Deutschland haben sich daher im EU-LIFE-Projekt wildLIFEcrime 13 Partner zusammengeschlossen – darunter auch die Forschungsstelle für Tier- und Tierschutzrecht der Universität Bremen.

Tausende streng geschützte Wildtiere wurden in den letzten Jahren in Deutschland und Österreich vergiftet, erschlagen oder erschossen. Für viele streng geschützte oder seltene Tierarten ist die illegale Verfolgung eine der häufigsten Todesursachen und stellt ein massives Problem für den Artenschutz dar. Zudem werden nur wenige Täter:innen ermittelt und selbst wenn dies der Fall ist, kommt es in den seltensten Fällen zu Verurteilungen.

Um diesen Trend zu stoppen, hat eine ungewöhnliche Koalition von Partnern aus Naturschutzverbänden, Behörden, Veterinärmedizin, Polizei und der Wissenschaft nun das länderübergreifende geförderte Projekt „wildLIFEcrime“ gestartet, das durch das LIFE-Programm der EU gefördert wird. Ziel des bis 2028 laufenden Projekts ist es, durch eine erheblich verbesserte Zusammenarbeit die illegalen Tötungen von Wildtieren in Deutschland und Österreich zu reduzieren und die Effizienz bei der Strafverfolgung zu erhöhen.

Projektpartner aus Deutschland und Österreich – von WWF bis Polizei

Das Projektteam setzt sich aus dem WWF Deutschland, WWF Österreich, BirdLife Österreich, Universität Bremen, Polizeipräsidium Niederbayern, Polizeipräsidium Oberpfalz, Bundeskriminalamt Österreich, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Veterinärmedizinische Universität Wien, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, Luchs Bayern e.V., das Komitee gegen den Vogelmord e.V. sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zusammen.

Neben der Umsetzung von präventiven Maßnahmen, wie aktivem Konfliktmanagement in Hot-Spot-Gebieten, will das Projekt erreichen, dass Fälle entdeckt, effektiv bearbeitet, aufgeklärt und Täter:innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür ist es wichtig, die Bevölkerung zu sensibilisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörden die nötige Unterstützung beim Zugang zu Fachwissen erhalten und ihre Kapazitäten erweitern können.

Deswegen arbeiten die Projektpartner an der Verbesserung forensischer Untersuchungen und bieten Fortbildungen für Polizei und Staatsanwaltschaften an. Außerdem wollen die Projektpartner Strukturen und Netzwerke etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern. Gleichzeitig planen sie, Vorschläge zu erarbeiten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen im Austausch mit Entscheidungsträger:innen zu optimieren.

Wildtierkriminalität – eine Gefahr unter anderem für Greifvögel, Luchse und Wölfe

Wildtierkriminalität ist in Mitteleuropa weit verbreitet und für seltene Arten eine erhebliche Bedrohung: Deutschlandweit wurden seit 2005 mehr als 1.600 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung mit tausenden Opfern nachgewiesen. Derzeit leben in Deutschland knapp 130 Luchse. 13 von ihnen verschwanden allein zwischen 2018 und 2019 im bayerisch-böhmischen Raum. Hinzu kommen mindestens 79 Wölfe, welche in den letzten 24 Jahren Opfer illegaler Tötungen wurden. In Österreich sind mehr als 200 Wildvögel sowie 16 streng geschützte Säugetiere zwischen 2016 und 2022 Opfer illegaler Verfolgung geworden. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, da viele Fälle unentdeckt bleiben oder nicht gemeldet werden.

Die Rolle der Universität Bremen

An der Universität Bremen ist die Forschungsstelle Tier- und Tierschutzrecht in das Projekt eingebunden. Hier beschäftigen sich Professor Dr. Sönke Florian Gerhold, Leiter der Forschungsstelle, und Johannes Aschermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit einem bisher wenig beachteten Themengebiet der Rechtwissenschaft. Denn während es zu den Rechten von Nutztieren schon umfangreiche Forschung gibt, sind Wildtiere in der rechtswissenschaftlichen Forschung bisher kaum berücksichtigt worden. Die beiden Wissenschaftler befassen sich zum einen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Wildtierkriminalität. „Hier ist die Rechtslage für Laien teilweise nicht eindeutig, weil je nach Land oder Bundesland unterschiedliche Tierarten geschützt werden“, erklärt Sönke Gerhold. Auch widersprechen sich EU-Recht und regionales Recht in einigen Fällen. Im Gespräch mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten möchten die Wissenschaftler herausfinden, wo die Rechtslage Schwierigkeiten bereitet und welche Herausforderungen sich dadurch in der Strafverfolgung ergeben.

Zum anderen untersuchen die Wissenschaftler empirisch, wie die Ermittlung und Verfolgung der Straftaten in der Praxis funktioniert. Warum werden Fälle von Wildtierkriminalität selten angezeigt, warum werden viele Fälle nicht aufgedeckt und warum werden die Täter selten bestraft? Um das herauszufinden, führen die Wissenschaftler Bevölkerungsbefragungen durch, analysieren Strafverfahrensakten und führen Interviews mit Fachpersonen. 

 

Weitere Informationen:

https://wildlifecrime.info/projekt/

 

Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold
Leiter der Forschungsstelle für Tier- und Tierschutzrecht
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Bremen
Telefon: 0421-218-66165
E-Mail: soenke.gerholdprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Eurasischer Luchs
Wildtierkriminalität ist in Mitteleuropa weit verbreitet und für seltene Arten wie Luchse eine erhebliche Bedrohung. Ziel des Projekts „wildLIFEcrime“ ist es, durch eine erheblich verbesserte Zusammenarbeit die illegalen Tötungen von Wildtieren in Deutschland und Österreich zu reduzieren und die Effizienz bei der Strafverfolgung zu erhöhen.