Anlaufstellen, Studienunterlagen, Bescheinigungen
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Anlaufstellen für Fragen
Die Telefonanlage der Universität erlaubt keine Einrichtung einer Warteschleife und es gibt kein Besetztzeichen, wenn alle Leitungen belegt sind. Die Bewerbungshotline steht Ihnen vom 02.05.2024 bis zum 30.09.2024 unter der Nummer 0421/218-61234 zur Verfügung. Bitte schauen Sie in dieser FAQ-Liste nach, ob Ihre Frage dort schon beantwortet wird oder versuchen Sie es erneut. Für Fragen zur BA-Bewerbung-/zum BA-Studium stellen Sie Ihr Anliegen bitte über das Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter 0421/218 61110. Für Fragen zur MA-Bewerbung/zum MA-Studium können Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen oder uns unter 0421/218 61002 erreichen. Zudem können Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung 0421/218-61160, zsbprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de, wenden.
(auch hier gilt: falls sich niemand meldet, sind evtl. alle Mitarbeiter:innen im Gespräch, versuchen Sie es am besten mehrmals. Für Wartezeiten bitten wir um Entschuldigung.)
Bei Fragen rund um das Thema Studium kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.
Wenn Sie sich für einen bestimmten Studiengang interessieren, können Sie sich im Studienangebot der Uni Bremen informieren. Sie finden dort auch Kontaktdaten für den jeweiligen Studiengang. Alternativ können Sie auf der Studienzentren-Seite die Kontaktdaten der Studienzentren / Studienfachberater*innen finden.
Studienunterlagen und Bescheinigungen
Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag auf Neuausdruck der Semesterunterlagen über das moin-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten vom Zentrum für Netze (ZfN) an.
Für eine Adressänderung stellen Sie online im moin-Portal einen Antrag. Dort melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten vom Zentrum für Netze (ZfN) an.
Für eine Studienverlaufsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über gezahlte Beiträge stellen Sie einen Antrag über das moin-Portal. Für die Anmeldung verwenden Sie Ihre Zugangsdaten vom Zentrum für Netze (ZfN). Sie erhalten die Bescheinigung automatisch innerhalb von drei Stunden. Für eine Rentenversicherungsbescheinigung stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag per Mail, Fax oder postalisch.
Eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie automatisch über das moin-Portal, nach erfolgter Rückmeldung bzw. Immatrikulation.
Nein, da die Semesterunterlagen extern gedruckt und verschickt werden.
Hierfür sind folgende Gründe möglich:
- terminliche Überschneidung von Überweisung, Verbuchung und Versand der Mahnung
- Fehler in den Angaben zur Überweisung
- Aktuelle Meldung von der Krankenkasse liegt nicht vor
- Annahmeerklärung/Verlängerung der Annahmeerklärung fehlt
- Nachweis des Deutschkurses liegt nicht vor
Bitte prüfen Sie im moin-Portal, ob eventuelle Sperren bislang Ihre Rückmeldung verhindert haben.
Kontrollieren Sie bitte Ihre Angaben zur Überweisung anhand der Informationen.
In Zweifelsfällen senden Sie den Kontoauszug als Scan per Mail an sfs.onlineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
In der Regel reicht eine Immatrikulationsbescheinigung aus.
Diese erhalten Sie nach erfolgter Rückmeldung automatisch im moin-Portal.
Wir haben uns in enger Absprache mit dem Studierendenwerk Bremen darauf geeinigt, dass unsere ausgestellte Bescheinigung nach §9 BAföG ausreichend sind und das Formblatt 2 somit nicht mehr ausgefüllt werden muss.
Die Bescheinigung nach §9 BAföG erhalten Sie automatisch über das moin-Portal, nach erfolgter Rückmeldung/Immatrikulation.
Beurlaubung, Exmatrikulation
Für eine Beurlaubung stellen Sie online im moin-Portal einen Antrag. Dort melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten vom Zentrum für Netze (ZfN) an.
Halten Sie ggf. Nachweise bereit, welche im Antrag hochgeladen werden müssen.
Generell ist eine Exmatrikulation jederzeit auf eigenen Antrag möglich. Hierzu stellen Sie einfach den entsprechenden "Antrag auf Exmatrikulation" im moin-Portal. Für die Anmeldung verwenden Sie Ihre Zugangsdaten vom Zentrum für Netze (ZfN). Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist das Datum der Antragsstellung und kann nach Verstreichen des Exmatrikulationsdatums nicht rückgängig gemacht werden.
Nach Abschluss des Studiums werden Sie von Amts wegen automatisch zum Ende des Semesters (31.03. oder 30.09.) exmatrikuliert.