Härtefallantrag bei der Bewerbung

Was ist ein Härtefallantrag?

An der Universität Bremen werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengänge grundsätzlich nach Abiturbestnote und der Wartezeit vergeben. Für besondere Härtefälle sind im Land Bremen in sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengängen 5% der Studienplätze reserviert (Abweichend von dieser Regelung stehen im Master BWL nur 3% der Studienplätze für Härtefälle zur Verfügung). Studieninteressierte mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, für die die Nichtzulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, können unter Umständen einen Härtefallantrag stellen.


Gründe für einen Härtefallantrag

Als besondere Härten können schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe gelten. Hier erfahren Sie, wie Sie schwerwiegende gesundheitliche Gründe geltend machen können.


Sofortige Zulassung

Folgende besondere gesundheitlichen Gründe rechtfertigen eine sofortige Zulassung zum Studium:

Der Bewerber/die Bewerberin

  • leidet an einer Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, die ihn/sie mit hoher Wahrscheinlichkeit außerstande setzen wird, die Belastungen des Studiums im gewählten Studiengang durchzustehen.
  • ist durch eine Krankheit behindert. Eine berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil auf Grund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist.
  • ist wegen der Beeinträchtigung auf ein enges Berufsfeld beschränkt. Das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche berufliche Teilhabe erwarten.
  • muss aus gesundheitlichen Gründen das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aufgeben. Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesem Grund nicht möglich.

Ortsbindung

Studienbewerber und Studienbewerberinnen mit Beeinträchtigungen, die ihren Hauptwohnsitz im Lande Bremen oder einem angrenzenden Landkreis haben, können einen Härtefallantrag auf bevorzugte Zulassung an der Universität Bremen stellen. Der Hauptwohnsitz ist durch eine aktuelle Meldebescheinigung zu belegen.

Folgende besondere gesundheitlichen Gründe rechtfertigen eine bevorzugte Zulassung zum Studium aufgrund einer Ortsbindung:

Der Bewerber/ die Bewerberin

  • hat einen Grad der Schwerbehinderung von 50 oder höher.
  • hat andere schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, die es notwendig machen, in Bremen zu studieren. Dies können behandelnden Ärzte, Kliniken oder Psychotherapeuten sein, aber auch das soziale Umfeld, z.B. betreuende oder pflegende Angehörigen.


Wie stellt man einen Härtefallantrag?

Ein Härtefallantrag muss nur bei der Bewerbung auf ein zulassungsbeschränktes Fach gestellt werden, bei zulassungsfreien Fächern ist die Zuteilung eines Studienplatzes ohnehin möglich. Der Antrag wird zusätzlich zu der Bewerbung gestellt und kommt erst zum Tragen, wenn über das reguläre Verfahren eine Zuteilung eines Studienplatzes aufgrund der Durchschnittsnote oder der Wartezeit nicht erfolgen kann. Die Bewerberin/der Bewerber erfährt nicht, über welches Verfahren sie oder er letztendlich einen Studienplatz erhalten hat. Auch im Studiengang wird dies nicht bekanntgegeben.

Wichtig: Auch bei einem Härtefallantrag müssen die generellen Studienvoraussetzungen eines Studienganges erfüllt sein. Bei Bachelorstudiengängen sind dies die Hochschulzugangsberechtigung und ggf. zusätzliche Aufnahmekriterien (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, Praktika, Musikaufnahmeprüfung) und in Masterstudiengängen die in der jeweiligen Aufnahmeordnung definierten Zulassungskriterien.

Der Härtefallantrag wird mit der Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Portal beim Sekretariat für Studierende eingereicht. Das notwendige Formular befindet sich somit bei den Bewerbungsunterlagen im Online-Portal. Zusätzlich ist eine formlose schriftliche Begründung erforderlich, aus der verständlich hervorgeht, wieso eine Zulassung zum Studium an dieser Universität notwendig ist. In jedem Fall ist auch eine ärztliche Bescheinigung beizufügen und gegebenenfalls eine Kopie des amtlichen Schwerbehindertenausweises. Die erforderlichen Unterlagen laden Sie im Bewerberportal hoch.


Erfolgsaussichten eines Härtefallantrages

Dadurch, dass die Härtefallquote auf 5% (3% im Master BWL) der Studienplätze begrenzt ist, führt nicht jeder Antrag zwangsläufig zum Erfolg. Es hängt davon ab, wie viele Härtefallanträge insgesamt eingehen und wie gravierend die geltend gemachten Härten der anderen Bewerberinnen und Bewerber zu bewerten sind.