Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Professoren im Hörsaal

Ablauf der Berufungsverfahren

Das Verfahren zur Besetzung von Professuren wird insbesondere durch die Berufungsordnung der Universität Bremen, aber auch durch weitere gesetzliche Vorschriften geregelt . Zu den Besonderheiten der Berufungsverfahren an der Universität Bremen gehören die Freigabevereinbarung, eine fachferne Beratung sowie die Prüfung der außerfachlichen Eignung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Auswahlentscheidung und die Qualität der Verfahren zu sichern.

Das Berufungsverfahren an der Universität Bremen verläuft in folgenden Schritten:

  • Freigabevereinbarung und Ausschreibung
  • Arbeit der Berufungskommission
  • Berufungsbericht & Beschlussfassung in den Gremien
  • Ruferteilung

Nachfolgend finden Sie eine Kurzbeschreibung der wesentlichen Verfahrensschritte.

Freigabe und Ausschreibung einer Professur

Die Professuren der Universität sind überwiegend Lebenszeitprofessuren. Alle anderen sind in der Regel1 mit einem Tenure-Track, d.h. einer Lebenszeitprofessur, verbunden - insbesondere die Juniorprofessuren. Die Grundlage zur Besetzung einer Professur ist der Hochschulentwicklungsplan (HEP), der die Ausstattung der Fächer langfristig festlegt und zwischen Rektorat, Akademischem Senat und den Dekanaten abgestimmt ist.

Vor der Ausschreibung der zu besetzenden Professur findet ein Freigabegespräch zwischen der Rektorin bzw. dem Rektor und der Dekanin bzw. dem Dekan des zuständigen Fachbereichs statt, um die Stelle in die Gesamtplanung des Faches einzuordnen und eventuelle Neuausrichtungen auf den Weg zu bringen.

In der abschließenden Freigabevereinbarung werden neben den Rahmenbedingungen für die zu besetzende Professur auch Absprachen bezüglich des zeitlichen Ablaufs, der Besetzung der Berufungskommission, der Prüfung der außerfachlichen Eignung sowie der fachfernen Beratung getroffen. Hier werden auch besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Diversität unter den Professorinnen und Professoren eines Fachs verabredet.

Das Rektorat beantragt die Stellenfreigabe bei der Senatorischen Behörde für Umwelt, Klima und Wissenschaft (kurz: SUKW). Eine Ausschreibung der Professur kann erst nach einer Freigabe durch die Senatorische Behörde erfolgen.

Arbeit der Berufungskommission und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten

Im Anschluss an die Freigabe der Professur wird von dem fachlich zuständigen Fachbereich eine Berufungskommission gebildet, der

  • fünf Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • zwei Studierende
  • bis zu zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

angehören.

Um die Qualität des Berufungsverfahrens zu sichern, wird bei der Zusammensetzung der Berufungskommission vor allem darauf geachtet, dass die Mitglieder der Berufungskommission das Fach angemessen repräsentieren. Berufungskommissionen sollen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sein. Auch Professorinnen und Professoren aus anderen Fachbereichen sowie anderer Hochschulen werden hinzugezogen. In Bremen werden die Kommissionen durch eine fachferne Beraterin bzw. einen fachfernen Berater zu Fragen des Berufungsverfahrens und zur Einhaltung der universitären Leitziele beraten.

Die Berufungskommission präzisiert die Auswahlkriterien und wählt unter allen Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, die zur Anhörung eingeladen werden. Die Anhörung besteht in der Regel aus einem Fachvortrag mit anschließender Diskussion, einer Probelehrveranstaltung sowie einer Darstellung des Lehr- und Forschungskonzepts der Bewerberin bzw. des Bewerbers vor der Berufungskommission.

Für eine Professur sind nicht nur fachliche Qualifikationen in Forschung und Lehre ausschlaggebend, sondern ebenso außerfachliche Kompetenzen. Die zunehmende Vernetzung unter Forschungseinheiten oder die Leitung von Instituten stellen hohe Ansprüche an diversitäts- und genderkompetente Führungs-, Organisations- und Managementfähigkeiten. Auch diese Kompetenzen sollen geprüft werden und mit zur Entscheidung beitragen. Die Universität Bremen übergibt diese Aufgabe im Regelfall an Personalberatungsfirmen, die auf diese Bewertungen spezialisiert sind.  

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Anhörung in die engere Wahl einbezogen werden, bestellt die Berufungskommission mindestens zwei fachliche Gutachten. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthält.

Bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen werden Familienzeiten (Mutterschutz, Elternzeiten oder Pflege) angemessen berücksichtigt.

Berufungsbericht und Beschlussfassung in den Gremien

Der Berufungsvorschlag und die Platzierung sind ausführlich zu begründen. Die Begründung, der Verfahrensverlauf sowie die während des Verfahrens erstellten Protokolle und Gutachten sind Teil des Berufungsberichtes, der in seiner Gesamtheit von der Berufungskommission verabschiedet und dem Fachbereichsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Fachbereichsrat entscheidet, ob er den Berufungsvorschlag der Berufungskommission annimmt, von der Reihenfolge der Liste abweicht oder den Berufungsvorschlag insgesamt zurückweist.

Der Fachbereichsrat legt seinen Beschluss über den Berufungsvorschlag dem Rektorat zur Beschlussfassung vor. Das Rektorat beschließt über den Berufungsvorschlag in der Regel innerhalb von sechs Wochen.

Ruferteilung

Die Rektorin oder der Rektor erteilt nach Beschlussfassung des Rektorats über den Berufungsvorschlag in der Regel innerhalb von zwei Wochen den Ruf.

Wenn Sie einen Ruf an die Universität Bremen erhalten haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten für Rufinhaberinnen und Rufinhaber.

Besonderheiten bei Kooperationsprofessuren

Ist mit der ausgeschriebenen Professur die Übernahme einer Leitungsfunktion in einer staatlichen oder staatlich geförderten Forschungseinrichtung verbunden (Kooperationsprofessur), wird ein gemeinsames Berufungsverfahren zusammen mit der Forschungseinrichtung durchgeführt.

Die Ruferteilung erfolgt bei Kooperationsprofessuren durch die Senatorische Behörde für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW).

Wichtige Links,Downloads und Kontaktperson

Gesetze und Verordnungen des Landes Bremen

Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

Kontaktperson

Bianca Nickel

Einrichtung Dezernat Akademische Angelegenheiten (Dez 1),
Einrichtung Hochschulentwicklungsplanung (HEP)

Gebäude/Raum: SFG 1260
Telefon: 0421 218 60311
E-Mail: bianca.nickelprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de