Fachbereichsrat
Gemäß § 87 BremHG:
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Studienpläne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
- Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Förderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
- Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- Grundsätze des Qualitätsmanagements der Lehre nach § 69 auf der Grundlage der Berichte gemäß § 89 Absatz 4 Satz 4,
- Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin" an Privatdozenten oder Privatdozentinnen,
- Grundsätze der Mittelbewirtschaftung.
Der Fachbereichsrat besteht aus 13 Vertretern der folgenden Gruppen im Verhältnis 7:2:2:2 :
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Doktorandinnen und Doktoranden
- Studierende
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik