Fragen zur Studienplatzbewerbung

Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung als Studienanfänger:in müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren. Nach der Registrierung bei Hochschulstart erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Anschließend registrieren Sie sich im Onlineportal „moin“ der Universität Bremen. Hier müssen Sie die von Hochschulstart erhaltenen BID und BAN angeben.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich nicht mit den Benutzerdaten von Hochschulstart im Onlineportal der Universität Bremen anmelden können. Studierende der Universität können keinen Bewerbungs-Account anlegen, sondern melden sich stattdessen mit Ihren ZfN-Zugangsdaten (wie beispielsweise für Stud.IP) an, um Bewerbungen abzugeben.

Für alle, die noch nicht an der Universität Bremen studieren, gilt:

  • Bitte melden Sie sich zunächst - sollten Sie noch nicht über einen Bewerbungs-Account verfügen - unter dem Menüpunkt "Neuen Account anlegen" an.
  • Sie erhalten anschließend die Zugangsdaten für Ihren Bewerbungs-Account per E-Mail.
  • Nach dem Erhalt Ihrer Zugangsdaten loggen Sie sich bitte in das Portal ein.
  • Im nächsten Schritt ändern Sie bitte Ihr Initialkennwort.
  • Im Folgenden ergänzen Sie bitte die Angaben zur Bestimmung der Zuständigkeit und wählen ein Bewerbungsverfahren.
  • Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und übermitteln Sie diese elektronisch an die Universität Bremen.
  • Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Fortgeschrittene Studienbewerber:innen bewerben sich nur über das Online-Portal „moin“ der Universität Bremen. Wann gelte ich als fortgeschritten?

Bewerber:innen für das Probestudium bewerben sich nur über das Online-Portal „moin“ der Universität Bremen und wählen im Bewerbungsverfahren Studieren ohne Abitur aus.

Bei Fragen zur Bewerbung steht Ihnen in der Zeit vom 02.05. bis 30.09.24 die Bewerbungshotline unter 0421 218 61234 zur Verfügung.

Die folgenden Fristen sind Ausschlussfristen für alle Bachelorstudiengänge und den Studiengang Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen). Die Fristen gelten sowohl für Studienanfänger:innen als auch für Fortgeschrittene und Altabiturient:innen. Später eingegangene Anträge auf Zulassung werden nicht berücksichtigt.

- Für das Wintersemester:            15. Juli
- Für das Sommersemester:        15. Januar

Alle Bewerbungsfristen auf einen Blick

Hochschulwechsler:innen sind Studierende anderer Universitäten, die dort in einem gleichen Studienfach mit gleichem Abschluss eingeschrieben sind, für das sie sich an der Universität Bremen bewerben. Hochschulwechsler:innen können sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben, die Semesterzahl wird fortgeschrieben. Die Aufnahme als Fortgeschrittene:r geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h., Fortgeschrittene können nur immatrikuliert werden, wenn der Bachelorstudiengang in dem entsprechenden Semester angeboten wird.

Fachwechsler:innen sind Studierende der Bremer Universität oder anderer Universitäten, die ein Fach und/oder den Studienabschluss wechseln möchten. Ein Fachwechsel erfolgt in der Regel in das 1. Fachsemester zum Wintersemester. Auch wenn Sie bereits an der Universität Bremen immatrikuliert sind, muss die Bewerbung online erfolgen.

Quereinsteiger:innen sind Studierende der Bremer Universität oder anderer Universitäten, die sich für ein höheres Fachsemester in ein verwandtes Studienfach bewerben. Voraussetzung hierfür sind anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Semester aus Ihrem vorherigen Studium. Für freie Fächerkombinationen müssen die Leistungen noch nicht innerhalb der Bewerbung nachgewiesen werden, sondern bis zum 30.09./31.03. eines Jahres.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum Hochschul- und Fachwechsel.

Studienanfänger:innen können bis zu 12 Anträge an die Universität Bremen und die anderen Hochschulen, über Hochschulstart stellen.

Fortgeschrittene Bewerber:innen können nur eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester abgeben. Die Bewerbung läuft in dem Fall nur über das moin-Portal und nicht über Hochschulstart.

Nein, Sie können sich nicht postalisch bewerben. Eine Bewerbung muss online erfolgen.

Nein. Erst im Falle einer Zulassung werden Sie aufgefordert, Unterlagen zur Immatrikulation (u.a. eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung) zusammen mit der unterschriebenen Studienplatzannahme einzureichen.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist 15. Juli bzw. 15. Januar ist eine Bewerbung nur online ohne Einreichung weiterer Unterlagen erforderlich.
Erst im Falle einer Zulassung bzw. Annahme des Zulassungsangebots fordern wir innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides/der Einschreibbestätigung für die Immatrikulation folgende Unterlagen:

- unterschriebene Studienplatzannahme
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- bei HZB aus dem EU-Ausland: einfache Kopie der HZB, Übersetzung und Nachweis der Deutschkenntnisse in einfacher Form
- digitaler Krankenversicherungsnachweis, der von der Krankenkasse direkt an die Universität Bremen übermittelt wird; bitte setzen Sie sich mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse frühzeitig in Verbindung, damit der Nachweis fristgerecht übermittelt wird
- ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule, an der Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester immatrikuliert waren

Ausnahme
Erforderliche Sprachnachweise müssen bis zum 15. September (Wintersemester) bzw. 15. März (Sommersemester) eingereicht werden. Erhalten Sie erst kurz vor bzw. nach der jeweiligen Frist einen Zulassungsbescheid, so gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist von 7 Tagen für das Einreichen sämtlicher Unterlagen auch für den Sprachnachweis.

Bitte beachten Sie:
Das Originalzeugnis der Hochschulzugangsberechtigung kann zur Überprüfung der Echtheit jederzeit angefordert werden!

Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben wollen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit: sfs.onlineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de mit oder nutzen Sie alternativ folgendes Formular.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Rücknahme der Immatrikulation.

Der Studienplatz kann bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zurückgegeben werden. Sollte der Zeitraum verstrichen sein, stellen Sie bitte einen "Antrag auf Exmatrikulation" über das moin-Portal.

 

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab Anfang Mai und für das Sommersemester ab Anfang Dezember möglich.

Eine Übersicht über die Bedeutung der einzelnen Bewerbungsstatus auf Hochschulstart finden Sie hier.

Auswahlverfahren: NC und studiengangsspezifische Voraussetzungen

Für viele Studiengänge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dazu gehören z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht werden - ohne die geforderten Kenntnisse würden Sie dem Lehrstoff nicht folgen können. Hier erhalten Sie alle Informationen zu studiengangsspezifischen Voraussetzungen.

Unter NC-Werte finden Sie die Grenzwerte aus den letzten Zulassungsverfahren.

Die Durchschnittsnote wird nicht verbessert.
20% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Als Wartezeit gilt der Zeitraum nach dem Abitur, in dem nicht in Deutschland studiert wurde: Bsp. Bewerber:in geht nach dem Abitur für ein Jahr als Au-Pair ins Ausland oder macht eine dreijährige Ausbildung: Das ergibt 2 bzw. 6 Wartesemester.

Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt.

Bewerbungen mit gleicher Wartezeit werden nach der Durchschnittsnote sortiert. Bei Ranggleichheit werden Bewerber:innen, die einen anerkannten Dienst geleistet haben, vorgezogen. Bei erneuter Ranggleichheit entscheidet das Los. Wartezeiten werden unabhängig davon, ob man sich tatsächlich um einen Studienplatz beworben hat, angesammelt.

Weitere, detaillierte Informationen zum NC finden Sie auf unserer Seite zum Zulassungsverfahren.

Verbesserung der Durchschnittsnote
Besondere Gründe in der Person des/der Bewerber:in, die diese:r nicht zu vertreten hat und die sie/ihn gehindert haben, einen besseren Notendurchschnitt zu erreichen. Hierunter fallen Bewerber:innen, die durch unverschuldete Umstände daran gehindert waren, die ihnen mögliche volle schulische Leistung zu erbringen. (BITTE SCHULGUTACHTEN BEIFÜGEN)

Verbesserung der Wartezeit
Besondere Gründe in der Person des/der Bewerber:in, die diese:r nicht zu vertreten hat und die sie/ihn gehindert haben, eine bessere Wartezeit zu erreichen. Hierunter fallen Bewerber:innen, die durch unverschuldete Umstände daran gehindert waren, früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. (BITTE SCHULGUTACHTEN BEIFÜGEN)

Nur bei Gleichrangigkeit, d. h. bei derselben Durchschnittsnote und Anzahl von Wartesemestern, werden Bewerber:innen mit einem geleisteten anerkannten Dienst vorgezogen.

Die nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung geleistete Dienstzeit wird automatisch als Wartezeit gerechnet.

Sie haben ggf. Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Ein Zulassungsanspruch besteht, wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang zugelassen worden sind.

⇒ Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst

Wenn Sie einen Dienst geleistet haben besteht ein Zulassungsanspruch, wenn

  -  Sie zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang zugelassen worden sind oder

  -  zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang keine Zulassungsbeschränkung (NC) festgesetzt war.

⇒ Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst

Jeder Dienst muss von mindestens sechsmonatiger Dauer sein, bis auf die Ausnahmen unter 9) und 10).

Was gilt als "Dienst"?

 1) ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,

 2) ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),

 3) ein Bundesfreiwilligendienst

 4)  ein freiwilliges soziales Jahr,

 5)  ein freiwilliges ökologisches Jahr,

 6)  ein europäischer Freiwilligendienst,

 7)  ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder

 8)  die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit,

 9)  ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer*in,

 10)  eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

⇒ Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst

Was gilt beispielsweise nicht als "Dienst"?

 -  Au Pair

 -  Work & Travel

Fragen zum Online-Bewerbungsformular

Wenn Sie ganz neu ein erstes Studium anfangen möchten, dann geben Sie bitte bei Fachsemester 1 an. Waren Sie bereits an einer Hochschule oder an der Universität Bremen immatrikuliert, hängt es davon ab, ob Sie für den angestrebten Studiengang anrechenbare Studienleistungen mitbringen. Wenn Sie in ein verwandtes Studienfachfach mit anrechenbaren Leistungen oder gleichnamiges Studienfach wechseln möchten, geben Sie bitte Fachsemester 2-6 an. Wechseln Sie in ein ganz neues Studienfach ohne anrechenbare Leistungen, geben Sie Fachsemester 1 an. Hintergrund der Frage nach dem Fachsemester ist, dass die Bewerbungsverfahren für Studienanfänger:innen und Fortgeschrittene deutlich verschieden sind. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite zu Hochschul-, Fachwechsel und Quereinstieg: www.uni-bremen.de/ortswechsel und www.uni-bremen.de/fachwechsel

Aus technischen Gründen sind alle Studiengänge, die in Zusammenarbeit mit Hochschulstart.de vergeben werden, grundsätzlich als "zulassungsbeschränkt" gekennzeichnet, auch wenn sie zulassungsfrei sind. Sofern Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen Ihr Studienplatz sicher.

Im Studienangebot der Uni Bremen können Sie überprüfen, ob ihr Studiengang zulassungsfrei ist und ob ggf. studiengangsspezifische Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Lassen Sie in der Suchmaske das Feld „Fach“ frei. Wählen Sie stattdessen als Abschlussart „Bachelor Lehramt Grundschule/Inklusive Pädagogik“ bzw. „Bachelor Lehramt Gymnasium/Oberschule“ oder „Bachelor Lehramt Gymnasium/Oberschule Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik“ aus und geben Sie bei Fachsemester eine „1“ ein.

Ein Teil der Studienplätze für Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaft, Elementarmathematik, Deutsch und Digitale Medien wird nach der sogenannten qualifizierten Durchschnittsnote vergeben, d.h. der Gesamtnotendurchschnitt im Abiturzeugnis wird mit der Durchschnittsnote in bestimmten Schulfächern verrechnet. Mit Hilfe dieser Note wird eine dritte Rangliste im NC-Verfahren gebildet, über die 60% der Studienplätze vergeben werden, Näheres hierzu unter www.uni-bremen.de/nc

Es gibt hier einige Sonderfälle:

  • Ich hatte das Schulfach nur vier Halbjahre, welche Note gebe ich in das fünfte Feld ein? Bitte tragen Sie den im Abiturzeugnis angegebenen Gesamtnotendurchschnitt ein.
  • Ich hatte kein musisches Fach (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel) in der Schule, welche Noten gebe ich an? Bitte tragen Sie jeweils den im Abiturzeugnis angegebenen Gesamtnotendurchschnitt ein.
  • Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und die Note des Erststudiums als Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) angegeben – welche Schulfach-Noten gebe ich an: Bitte geben Sie die Gesamtnote des Erststudiums jeweils in alle Fachnoten-Felder ein.
  • Ich habe eine Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation – welche Fachnoten trage ich ein? Bitte tragen Sie immer die umgerechnete Note Ihres beruflichen Abschlusses, der zur Hochschulzugangsberechtigung führt, ein.

Aus technischen Gründen ist bei jeder Bewerbung die Eingabe Ihre Studienvergangenheit erforderlich. Wir bitten diesen Aufwand zu entschuldigen.

Hier finden Sie Informationen zum Zwei-Fächer-Bachelor.

Hier finden Sie Informationen zu Lehramtsstudiengängen.

Oftmals werden Sie in verschiedenen Schritten der Online-Bewerbung zu Ihrem früheren Studium befragt, obwohl Sie diese Frage eventuell bereits beantwortet haben. Wir bitten diesen Aufwand zu entschuldigen. Die Angaben werden in der Online-Bewerbung für die technischen Gegebenheiten im Hintergrund benötigt.

Der Status „gültig“ wird übermittelt, wenn die Bewerbungen von der Hochschule freigegeben werden. Diese Freigabe erfolgt an der Universität Bremen erst, wenn die Bewerbungsfrist vorüber ist (also nach dem 15.07.). Wichtig ist der Status, den Sie im Onlineportal der Universität Bremen sehen können. Lautet dieser Status „Teilnahme am Vergabeverfahren“, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann nach Ende der Bewerbungsfrist freigegeben werden. Dadurch erhält sie dann den Status „gültig“ auf Hochschulstart.

Eine zurückgezogene Bewerbung nimmt nicht am Vergabeverfahren teil.

Eine neue Bewerbung mit gleicher Fächerwahl kann nicht abgegeben werden. Stattdessen müssen Sie die zurückgezogene Bewerbung reaktivieren.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an sfs.onlineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de. Das Sekretariat für Studierende wird Ihre Bewerbung dann für die Bearbeitung wiedereröffnen.

Ziehen Sie die Bewerbung bitte nicht zurück und beginnen Sie keine neue Bewerbung mit demselben Studienwunsch.

Die Bewerbungshotline ist im Juli und August Mo - Fr von 9 - 15 Uhr in der Regel mit mehreren Personen besetzt, dennoch können bei vielen Anrufen gleichzeitig nicht alle Anrufe entgegengenommen werden. Bitte schauen Sie in dieser FAQ-Liste nach, ob Ihre Frage dort schon beantwortet wird oder versuchen Sie es erneut. Für Fragen zur BA-Bewerbung-/zum BA-Studium stellen Sie Ihr Anliegen bitte über das Kontaktformular, oder kontaktieren Sie uns unter 0421/218-61110. Für Fragen zur MA-Bewerbung/zum MA-Studium können Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen oder uns unter 0421/218 61002 erreichen. Zudem können Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung wenden, unter  0421/218-61160, zsbprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
(Beachten Sie: Die Telefonanlage der Universität erlaubt keine Einrichtung einer Warteschleife und es gibt kein Besetztzeichen, wenn alle Leitungen belegt sind. Falls sich also niemand meldet, sind evtl. alle Mitarbeiter*innen im Gespräch, versuchen Sie es am besten mehrmals. Für Wartezeiten bitten wir um Entschuldigung.)

Die Zulassungsbescheide werden jeden Werktag morgens durch das Sekretariat für Studierende generiert. Da dies kein automatisierter Prozess ist, erhalten Sie nicht automatisch und unmittelbar einen Bescheid, nachdem sich der Status Ihrer Bewerbung auf "zugelassen" geändert hat.

Über die Bereitstellung des Bescheides werden Sie per Mail informiert.

Wenn Sie beispielsweise am Montag um 13:00 Uhr ein Zulassungsangebot aktiv annehmen oder sich dies automatisch in eine Zulassung umwandelt, wird der Bescheid erst am Dienstagmorgen generiert. Die Frist von 7 Tagen beginnt erst, wenn Ihnen der Zulassungsbescheid zur Verfügung gestellt wurde.

Hochschulzugangsberechtigung und Zeugnisse

Informationen, welche HZB gültig ist, finden Sie unter Musterzeugnisse.

Nein, dieser Abschluss berechtigt lediglich den Zugang zu Fachhochschulen.

Ein Studium für beruflich Qualifizierte ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Studieren ohne Abitur".

Bitte tragen Sie immer die umgerechnete Note Ihres beruflichen Abschlusses, der zur Hochschulzugangsberechtigung führt, ein.