Fachbereichsrat

Gemäß § 87 BremHG:

  1. Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  2. Studienpläne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
  3. Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  4. Förderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
  5. Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  6. Grundsätze des Qualitätsmanagements der Lehre nach § 69 auf der Grundlage der Berichte gemäß § 89 Absatz 4 Satz 4,
  7. Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin" an Privatdozenten oder Privatdozentinnen,
  8. Grundsätze der Mittelbewirtschaftung.

Der Fachbereichsrat besteht aus 13 Vertretern der folgenden Gruppen im Verhältnis 7:2:2:2 :

  1. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  2. wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Doktorandinnen und Doktoranden
  3. Studierende
  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik