Studienkommission

In den Fachbereichen werden Studienkommissionen gebildet, die folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen,
  2. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung,
  3. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Lehrevaluation,
  4. Mitwirkung an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Musterstudienplänen.

Der Fachbereichsrat oder der Studiendekan bzw. die Studiendekanin kann einer Studienkommission weitere sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben übertragen. Die Beschlüsse der Studienkommissionen sollen bei den Zielvereinbarungen der Fachbereiche mit dem Rektor bzw. der Rektorin nach § 105 a Abs. 2 berücksichtigt werden.

Den Studienkommissionen gehören je zur Hälfte Mitglieder des Fachbereichs aus den Statusgruppen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie des akademischen Mittelbaus einerseits und studentische Vertreterinnen und Vertreter andererseits an, die vom Fachbereichsrat gewählt werden. Die Studienkommissionen wählen aus ihrer Mitte je eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.