Master

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Bewerbung und Zulassung in einen Fachmaster. Wenn Sie sich zum Master of Education informieren wollen, gehen Sie auf die Seiten des Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB).

Ein Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung oder Erweiterung der mit dem Bachelorabschluss erworbenen Qualifikation. Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern und setzen ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Studium auf Bachelorniveau voraus.

Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf dieser Seite. Alle weiteren detaillierten Informationen zu den jeweiligen Aufnahmebestimmungen und Antragsfristen finden Sie in unserem Masterportal.


Inhalt dieser Seite:

Video: Wie bewerbe ich mich auf einen Master-Studienplatz? (auf Englisch)

Kontakt

Fragen zum Bewerbungsportal und "harten" Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise)
Sekretariat für Studierende

Fragen zu "weichen" Voraussetzungen (z.B. fachliche Passung)
Studienfachberatung

Allgemeine Fragen und Beratung zur Studienwahl
Zentrale Studienberatung

Antrag, Fristen und benötigte Unterlagen beim M. A., M. Sc. und LL. M

Die Bewerbung erfolgt online über das MOIN-Portal.
Studierende der Universität Bremen nutzen zum Einloggen bitte ihren ZfN-Account. Studierende anderer Hochschulen müssen einen neuen Account anlegen. Eine Bewerbung für mehrere Masterprogramme ist an der Universität Bremen nicht möglich.

Bewerbungsfristen für Studienanfänger:innen

Die Bewerbungsfristen für das 1. Fachsemester sind im Masterportal beim jeweiligen Master zu finden. Zusätzlich ist dort angegeben, ob Studienanfänger:innen zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Fortgeschrittene Studierende können sich in der Regel sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben (Frist: WiSe: siehe Masterportal beim jeweiligen Master, SoSe: in der Regel 15.01.). Fortgeschrittene Masterbewerber:innen müssen anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens 10 CP im beantragten Masterstudiengang vorweisen (Ausnahme: Biochemistry and Molecular Biology verlangt mindestens 21 CP). Der Nachweis über die CP muss bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist, bei zulassungsfreien Masterstudiengängen bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) eingegangen sein. Bei einem Ortswechsel, bei dem fortgeschrittene Masterstudierende einen gleichnamigen Masterstudiengang an der Universität Bremen studieren möchten, entfällt der Nachweis von 10 CP.

Hinweis: Sehr wenige Masterstudiengänge nehmen keine fortgeschrittene Studierende auf.

Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudiengänge angepasst. In älteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.

Das Bewerbungsportal öffnet spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsfrist. Die Bewerbung gilt ausschließlich für das aktuelle Semester und kann nicht in ein anderes Semester übertragen werden. Dafür ist eine erneute Bewerbung notwendig.

Unterlagen zur Bewerbung

In der Aufnahmeordnung des jeweiligen Masterstudiengangs wird festgelegt, welche Unterlagen Sie im Bewerbungsportal hochladen müssen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind in der Regel notwendig:

  • aktuelle Noten- und Leistungsübersicht (Transcript of Records); für Studierende der Universität Bremen eine PABO-Leistungsübersicht
  • Studienabschluss, falls bereits vorhanden
  • aktueller und tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Die Noten- und Leistungsübersicht muss ein offizielles Dokument der Universität sein. Selbst erstellte Übersichten oder nicht verifizierbare Ausdrucke werden nicht akzeptiert.

Zusätzlich können weitere Unterlagen gefordert werden:

  • Sprachnachweise
  • Nachweis von Studienleistungen aus bestimmten Studienfeldern
  • Nachweis beruflicher Erfahrungen, Praktikum oder Ausbildungen
  • Referenzschreiben
Studienplatzannahme und Unterlagen zur Immatrikulation

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie Nachweise in Papierform einreichen. Die Unterlagen werden Ihnen im Zulassungsbescheid genannt. Sie nehmen den Studienplatz mit der Zahlung des Semesterbeitrags an. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss das Geld bis zu der im Zulassungsbescheid angegeben Frist eingegangen sein. Falls Sie die Zahlfrist für einen zulassungsfreien Studiengang verpasst haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat für Studierende.

Sofern Sie vor Beginn des Masterstudiums an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren, müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung ihrer bisherigen Hochschule bis spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn einreichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer vorherigen Hochschule, wann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt wird, damit Sie diese fristgerecht einreichen können. Wenn Sie vorher an der Universität Bremen immatrikuliert waren, müssen Sie keinen Nachweis über die Exmatrikulation einreichen.

Alle Unterlagen müssen bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn vorliegen, um immatrikuliert zu werden. Um die Studienunterlagen inklusive Semesterticket rechtzeitig bis zum Semesterbeginn zu erhalten, empfiehlt es sich, die Unterlagen möglichst bereits einen Monat vor Semesterbeginn (für WiSe: Anfang September, für SoSe: Anfang März) vollständig einzureichen.

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen gebündelt an:
Sekretariat für Studierende
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen

Sie werden erst dann immatrikuliert, wenn Sie alle geforderten Voraussetzungen fristgerecht nachweisen.
 

Bewerbung beim Dual Degree DD

Bei Masterstudiengängen mit einem Dual Degree erwerben Studierende einen oder zwei internationale Abschlüsse. Dual-Degree-Studierende müssen einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule absolvieren. Die an dem Dual-Degree-Programm beteiligten Hochschulen stellen entweder zwei getrennte Zeugnisse aus (Double Degree) oder ein gemeinsames Zeugnis (Joint Degree). Für die Aufnahme ins Dual-Degree-Studium gelten oft besondere Voraussetzungen, die in der jeweiligen Aufnahmeordnung genannt werden. Für die Bewerbung informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Masterstudiengängen.

Ablauf der Studienplatzvergabe und Härtefallantrag

Der Zulassungsprozess bei Masterstudiengängen durchläuft viele Schritte. Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie im MOIN-Portal jederzeit selbst einsehen. Hinweise zur Bedeutung von Statusmeldungen im MOIN-Portal finden Sie in der FAQ-Liste des Master-Portals bei der Frage „Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung abgeschickt habe?“. Dort finden Sie auch Hinweise zum Vorgehen bei Problemen.

Auswahlkommission und Bescheide

Eine Auswahlkommission ist für die fachlich-inhaltliche Bewertung der Anträge verantwortlich. Sie prüft z. B., ob die fachliche Ausrichtung des Bachelors zum jeweiligen
Masterstudiengang passt, ob die Mindest-CP in bestimmten Studienschwerpunkten erfüllt sind und wie ein Motivationsschreiben zu bewerten ist. Auf Grundlage der Entscheidung der Masterauswahlkommission erstellt das Sekretariat für Studierende die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide und informiert hierüber per E-Mail. Beachten Sie bitte, dass das Prüfen der Bewerbungen und die Auswahl durch die Kommission einige Zeit in Anspruch nimmt (in der Regel 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss).

Zulassungsbeschränkung Z

Bei einigen Studiengängen weist das Z beim jeweiligen Masterstudiengang im Masterportal darauf hin, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist und ein Auswahlverfahren stattfindet. Bei den Masterstudiengängen, die kein Z ausweisen und damit zulassungsfrei sind, erhalten Bachelorabsolvent:innen einen Studienplatz, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbung fristgerecht einreichen. Im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge werden häufig mehrere Kriterien berücksichtigt. Auf die wichtigsten Vergabekriterien wird weiter unten auf dieser Seite eingegangen.

Härtefallantrag

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Die Studienplätze in der Härtefallquote werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. 5 % der Studienplätze in Masterstudiengängen sind an der Universität Bremen für besondere Härtefälle reserviert, im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 3 %. Anerkannte Härten können zu einer bevorzugten Zulassung führen. Den Härtefallantrag müssen Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal MOINstellen. Die für den Härtefallantrag relevanten Nachweise müssen zusätzlich hochgeladen werden. In Papierform eingereichte Härtefallanträge und Nachweise können nicht berücksichtigt werden. Der Härtefallantrag wird im Sekretariat für Studierende bearbeitet und nicht an die Auswahlkommissionen weitergeleitet.

Studierende mit Beeinträchtigungen werden beim Härtefallantrag in der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS) beraten.

Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Für jeden Masterstudiengang werden die Voraussetzungen und Auswahlkriterien in der fachspezifischen Aufnahmeordnung festgelegt. Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können oder auch später immatrikuliert zu werden, müssen alle vom Master geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Einige Voraussetzungen müssen schon zum Bewerbungszeitpunkt, andere können auch später noch nachgewiesen werden. Wird eine Voraussetzung nicht erfüllt, kommt keine Immatrikulation zustande. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind in der Aufnahmeordnung unter „Aufnahmevoraussetzung und -verfahren“ beschrieben (zumeist § 1).

In zulassungsbeschränkten Masterprogrammen werden bei der Vergabe der Studienplätze bestimmte Auswahlkriterien herangezogen. Einige Kriterien werden sowohl als Voraussetzung genutzt als auch bei der Auswahl herangezogen. Die Kriterien für die Studienplatzvergabe sind in der Aufnahmeordnung unter „Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber“ beschrieben (zumeist in § 4). Welche Voraussetzungen in verschiedenen Masterprogrammen erfüllt werden müssen und inwiefern sie eine Rolle als Auswahlkriterium in zulassungsbeschränkten Masterprogrammen spielen, wird im Folgenden beschrieben.

Achtung: Fehlende Voraussetzungen können an der Universität Bremen nicht im Master nachgeholt werden und führen zu einer Ablehnung. Sind Sie sich bzgl. Ihrer Voraussetzungen unsicher, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Mindest-CP und Nachweis Hochschulabschluss auf Bachelor-Niveau

Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang wird ein Hochschulabschluss auf Bachelorniveau verlangt. Zur Bewerbungsfrist können Bachelorstudierende meist noch nicht den Bachelorabschluss nachweisen. Für die Antragstellung genügt deshalb eine geringere Credit- Points-Anzahl, die Sie der Aufnahmeordnung des jeweiligen Masterstudiengangs entnehmen können. Im Fall einer Zulassung muss für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelorabschluss spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn vorliegen – das konkrete Datum wird Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid genannt.
Auf dem Nachweis muss die Abschlussnote des Bachelors bescheinigt werden. Eine Bescheinigung ohne endgültige Abschlussnote ist für die Immatrikulation nicht ausreichend!

Fachliche Nähe des Bachelorstudiengangs

Manche Masterstudiengänge sind interdisziplinär ausgerichtet und legen die fachliche Nähe des Bachelorstudiengangs zum angestrebten Masterstudium weit aus. Andere Masterstudiengänge zielen eher auf eine fachliche Vertiefung und erwarten daher eine enge fachliche Verknüpfung. Die fachliche Nähe muss die Auswahlkommission beurteilen. In den Aufnahmeordnungen werden die Bachelorstudiengänge genannt, an deren Absolvent:innen sich das jeweilige Masterprogramm vorrangig wendet. Die dort genannten Bachelorstudiengänge stehen in fachlicher Nähe zum gewählten Masterstudiengang und Bewerbungsanträge dieser Bachelorstudiengänge werden nicht aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung abgelehnt. Bachelorstudiengänge, die nicht in der Auflistung genannt werden, können aber trotzdem fachlich nahe zum Master sein. Fragen hierzu kann die Fachberatung des Masterstudiengangs beantworten.
Ist Ihr Masterprogramm zulassungsbeschränkt, sollten Sie in der Aufnahmeordnung nachschauen, ob die fachliche Nähe bei der Auswahl eine Rolle spielt.

Mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss qualifizieren Sie sich möglicherweise für unterschiedliche Master-Studiengänge. In der Übersicht "Welcher Master passt zu meinem Bachelor?" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Master-Studiengänge Ihnen offenstehen.

Studienleistungen in bestimmten Studienschwerpunkten

Bei einigen Masterprogrammen ist der Nachweis einer Mindest- CP-Zahl in einer bestimmten Fachrichtung, von Methoden-Kenntnissen wie z. B. Statistik oder in bestimmten Studienschwerpunkten Voraussetzung, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden. Die in der Aufnahmeordnung definierten Mindest-CP müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden.

Ist Ihr Masterprogramm zulassungsbeschränkt, sollten Sie in der Aufnahmeordnung nachschauen, ob Noten und/oder Umfang Ihrer Studienschwerpunkte bei der Auswahl eine Rolle spielen.

(Mindest-)Note des Bachelorabschlusses

Einige Masterstudiengänge fordern zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Mindestnote, deren Unterschreitung zu einer Ablehnung des Bewerbungsantrages führt. Ist der Bachelor noch nicht abgeschlossen und liegt damit noch kein Bachelorzeugnis vor, wird der Durchschnitt zugrunde gelegt, der sich aus der aktuellen Noten- und Leistungsübersicht ergibt. Die Mindestnoten sind bei den Masterstudiengängen, in denen Sie eine Rolle spielen, in der Kurzübersicht und in der jeweiligen Aufnahmeordnung aufgeführt. Ein Sonderfall ist der Studiengang Digitale Medien mit der Studienrichtung Medieninformatik: Für die Ermittlung der Mindestnote werden auch die Bewertung eines Portfolios und einschlägige berufliche Erfahrungen einbezogen.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen spielt für die Ranglistenbildung im Auswahlverfahren die Note des Bachelorzeugnisses oder die Durchschnittsnote im Bachelor zum Zeitpunkt der Bewerbung immer eine maßgebliche Rolle.

Wie wird die Durchschnittsnote berechnet?

Das Sekretariat für Studierende (SfS) verwendet die Durchschnittsnote, die auf der Studienverlaufsübersicht, dem Abschlusszeugnis oder einer anderen offiziellen Bescheinigung ausgewiesen wird. Sind auf der Studienverlaufsübersicht nur Einzelnoten ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote als Mittelwert aus den Einzelnoten berechnet. Schwerpunkte oder andere Gewichte (z.B. Credit Points) werden bei der Mittelwertberechnung nicht berücksichtigt. Lassen Sie sich nach Möglichkeit eine Bescheinigung mit der aktuellen Durchschnittsnote von Ihrer Universität ausstellen, sollte diese nicht bereits auf den Dokumenten aufgeführt sein. Bei der Berechnung und Umrechnung internationaler Noten richtet das SfS sich nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz auf www.anabin.de. Sollten Sie ein Bewertungssystem Ihrer Universität vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie dies Ihrer Bewerbung beifügen. Die Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgt auf Grundlage der sogenannten „bayerischen Formel“.

Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind bei den Masterstudiengängen im Masterportal aufgeführt. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, finden Sie im Abschnitt Sprachnachweise für das Masterstudium oder auf der Seite des Sprachenzentrums.
Geforderte Sprachzertifikate müssen i. d. R. spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn nachgewiesen werden – das konkrete Datum wird Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid genannt.
Sprachnachweise, die schon zur Bewerbungsfrist vorgelegt werden müssen, sind bei den jeweiligen Masterstudiengängen in Klammern angegeben. Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, um immatrikuliert zu werden. Sie werden aber als Auswahlkriterium für die Ranglistenbildung in zulassungsbeschränkten Masterprogrammen nicht herangezogen.

Motivationsschreiben

Fast alle Masterstudiengänge fordern ein Motivationsschreiben bei der Bewerbung. Sind die Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt, kann die Bewertung des Motivationsschreibens für die Studienplatzvergabe eine wichtige Rolle spielen. In vielen Aufnahmeordnungen werden Kriterien genannt, die bei der Bewertung des Motivationsschreibens zugrunde gelegt werden (z. B. Forschungsinteressen, Studienschwerpunkte, angestrebte Berufsfelder). Nutzen Sie die Hinweise, um spezifisch auf den jeweiligen Studiengang bezogene Motivationsschreiben zu verfassen. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz.

Eingangs- und Eignungstest

Folgende Studiengänge verlangen die Teilnahme an einem Eingangs- oder Eignungstest:

  • Applied Geosciences
  • Biochemistry and Molecular Biology
  • Marine Geosciences
  • Marine Microbiology
  • Materials Chemistry and Mineralogy
  • Produktiontechnik
  • Public Health – Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management
  • Space Engineering (ab WiSe 2025/26)
  • Wirtschaftspsychologie

Die Einladung zum Test wird nach der Bewerbung verschickt. Für den Masterstudiengang “Applied Geosciences“ wird der Nachweis des erfolgreichen Tests bei der Bewerbung verlangt. Tests werden sowohl als Mindestmaß als auch als Auswahlinstrument genutzt. Z. B. müssen bei dem Master Produktionstechnik Studienbewerber:innen mindestens 50 % der erreichbaren Punkte des Eingangstests erreichen, damit ihre Bewerbung angenommen wird. Beim Master Wirtschaftspsychologie etwa werden die Ergebnisse des Eingangstests zusätzlich für die Rangfolgenbildung der Bewerbungen genutzt.

Berufliche Erfahrung, Praktikum oder Ausbildung

Folgende Masterprogamme setzen den Nachweis beruflicher Erfahrungen bzw. einer Ausbildung
voraus:

  • Berufspädagogik Pflegewissenschaft
  • Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflegewissenschaft (M.Ed.)
  • Lehramt an berufsbildenden Schulen – Technik (M.Ed.)
  • Public Health – Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management
  • Public Health – Gesundheitsförderung und Prävention

Berufliche Erfahrungen spielen für die Auswahl in zulassungsbeschränkten Studiengängen bis auf den Masterstudiengang „Digitale Medien“ mit der Studienrichtung Medieninformatik keine Rolle.

Tabellarischer Lebenslauf

Ein tabellarischer Lebenslauf gehört in der Regel zu einer vollständigen Master-Bewerbung dazu. Er sollte Rückschlüsse auf die fachliche Nähe/Passung des bisherigen Studiums und/ oder der bisherigen beruflichen Erfahrungen zum angestrebten Masterstudiengang erlauben, spielt aber im Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ansonsten keine Rolle. Er muss kein Foto enthalten.


Referenzschreiben

Zur Bewerbung für den Masterstudiengang „Marine Microbiology“ gehören zwei Referenzschreiben, deren Bewertung bei der Ranglistenbildung herangezogen wird.

Sprachnachweise für das Masterstudium

Wie gut jemand eine Sprache beherrscht, wird durch 6 Niveaustufen A1 (Anfänger:in), A2, B1, B2, C1 und C2 (wie Muttersprache) beschrieben. Wenn Sie unsicher sind, auf welchem Sprachniveau Ihre Sprachenkenntnisse sind, nutzen Sie den Dialang-Einstufungstest für alle europäischen Sprachen: https://dialangweb.lancaster.ac.uk

Geforderte Sprachkenntnisse

Die Sprachkompetenzen, die für Masterstudiengänge gefordert werden, sind beim jeweiligen Studiengang im Masterportal aufgeführt. Ohne die geforderten Sprachnachweise werden Sie nicht immatrikuliert!
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Sprachvoraussetzungen:  Etwa zwei Semester vor dem Ende des Bachelorstudiums sollten Sie sich mit den geforderten Sprachvoraussetzungen des angestrebten Masterstudiengangs beschäftigen. So können Sie fehlende Sprachzertifikate noch rechtzeitig erwerben.

Sprachnachweis über die Unterrichtssprache

Wird das Abitur oder das Studium in der für den Masterstudiengang geforderten Sprache komplett abgeschlossen (medium of instruction), wird dies als C1-Sprachnachweis für die Bewerbung anerkannt. Der Nachweis erfolgt über das Schulzeugnis bzw. Transcript of Records und Hochschulzeugnis.

Sprachzertifikate

Können die Sprachkenntnisse nicht über das Abitur oder andere Abschlusszeugnisse nachgewiesen werden, muss der Nachweis i. d. R. durch ein Sprachzertifikat erbracht werden. International anerkannte Zertifikate für Englisch, Französisch und Spanisch und andere Sprachen sind auf der Seite des Sprachenzentrums (SZHB) aufgeführt.
Bei einigen Sprachzertifikaten ist eine Gültigkeitsdauer ausgewiesen. Ist auf dem Zertifikat ein Datum für die Gültigkeit angegeben, wird bei einer späteren Bewerbung das Zertifikat nicht berücksichtigt. Zertifikate ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer werden für die Bewerbung dauerhaft anerkannt.

Noch Fragen?
► Das Sprachenzentrum SZHB informiert über Sprachzertifikate und Sprachnachweise.
► Das Sekretariat für Studierende SfS informiert über die Anerkennung von Zertifikaten für die Immatrikulation.
 

Sprachnachweis B1

Für den B1-Nachweis werden für Englisch, Spanisch und Französisch auch Sprachnachweisprüfungen am Sprachenzentrum SZHB, am Instituto Cervantes und am Institut Français angeboten. Diese Prüfungen sind kostenpflichtig (40 Euro) und werden nur für die Studienzulassung an den Hochschulen im Land Bremen anerkannt.


Sprachnachweise über das Abiturzeugnis

Im Abiturzeugnis ausgewiesene Sprachniveaus werden anerkannt. Sind im Abiturzeugnis für eine Sprache zwei Sprachniveaus angegeben, wird das niedrigere Sprachniveau anerkannt. Bitte beachten Sie: Sprachnachweise können nur aus deutschen Abiturzeugnissen abgeleitet werden. Als Sprachnachweis für die Niveaus A1, A2 und B1 akzeptiert die Universität Bremen schulische Leistungen. Dafür muss eine Unterrichtsdauer im folgenden Umfang nachgewiesen werden:

  • A1-Nachweis: mindestens 1 Jahr Schulunterricht
  • A2-Nachweis: mindestens 3 Jahre Schulunterricht
  • B1-Nachweis:
    - beim Abitur mit 12 Schuljahren (G8): mindestens 6 Jahre Schulunterricht fortgeführt bis mindestens Klasse 11
    - beim Abitur mit 13 Schuljahren (G9): mindestens 7 Jahre Schulunterricht fortgeführt bis mindestens Klasse 12

Die Kompetenzstufe C1 ist i. d. R. nur mit entsprechenden Zertifikaten zu belegen, ebenso die Kompetenzstufe B2, sofern das Abiturzeugnis diese Niveaustufe nicht ausweist.
 

Sprachnachweis Deutsch

Für deutschsprachige Masterstudiengänge müssen Deutschkenntnisse auf dem C1-Niveau nachgewiesen werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) oder ein Bachelor an einer deutschsprachigen Einrichtung wird als C1-Sprachnachweis anerkannt. Folgende Sprachnachweise werden als C1-Nachweis akzeptiert:

– TestDaF Test Deutsch als Fremdsprache (insgesamt mind. 16 Punkte, in allen vier Prüfungsteilen mind. 3 Punkte)
– DSH Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mind. DSH-2)
– Feststellungsprüfung an Studienkollegs – Prüfungsteil Deutsch
– Goethe-Zertifikat C1 oder C2
– telc Deutsch C1 Hochschule
– DSD Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe II C1
– ÖSD Österreichisches Sprachdiplom C1 oder C2

Weitere Informationen und Sprachnachweise auf anderen Niveaus

Befreiung vom deutschen Sprachnachweis

Ein Antrag auf Befreiung vom Sprachnachweis kann beim Sprachenzentrum Bremen gestellt werden. Eine solche Befreiung ist allerdings nur selten möglich (zum Beispiel im Falle eines abgeschlossenen Germanistikstudiums im Heimatland). Wenn die Punktzahl der TestDaF-Prüfung unter 16 Punkten liegt, ist eine Befreiung nicht möglich. Anfragen bitte per Email: sprachnachweiseprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de