Die Mittel des Landes Bremen dienen der besseren Verankerung von Aktivitäten und Maßnahmen in YUFE und der Stärkung der Zusammenarbeit mit den YUFE Partneruniversitäten.
Was kann gefördert werden?
Es können Maßnahmen gefördert werden, die YUFE in Ihrem Fach tiefer verankern, die Sichtbarkeit von YUFE erhöhen oder den Austausch mit YUFE Partneruniversitäten durch gemeinsame Veranstaltungen stärken. Idealerweise sind neben der Universität Bremen mind. zwei weitere YUFE Partneruniversitäten beteiligt.
Besonders interessant sind Maßnahmen, die zu einem stabilen Lehrangebot in den YUFE Kontexten führen (bspw. im YUFE Course Catalogue oder als YUFE Minor). Unser Ziel ist, die Zahl der englischsprachigen Lehrveranstaltungen, die die Universität Bremen im Rahmen von YUFE anbietet, zu erhöhen. Lehrveranstaltungen, die für YUFE-Studierende attraktiv sind, sollten englischsprachig, virtuell oder hybrid gestaltet sein und idealerweise regelmäßig angeboten werden.
Hier handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung:
- Anschaffung technischer Ausstattung zur Förderung virtueller und hybrider Lehre im YUFE Kontext.
- Mittel zur Übersetzung von Lehreinheiten auf Englisch, um sie im YUFE Kontext attraktiv zu machen.
- Mittel zur didaktischen Unterstützung von Lehrsettings, um sie für YUFE Studierende zugänglicher zu machen.
- SHKs zur Unterstützung Ihrer YUFE Aktivitäten (bspw. administrativ oder organisatorisch bei Workshops, Kooperationen und Lehrveranstaltungen).
- Lehraufträge, die unmittelbar zu Angeboten im YUFE Course Catalogue führen.
- Anschubfinanzierung für die Entwicklung eines Antrags für ein Blended Intensive Programme (Erasmus+) innerhalb der YUFE Allianz.
- Organisation und Moderation von YUFE Vernetzungstreffen oder Workshops und deren Bewirtung (Tagessatzpauschale).
- Druck- und Designkosten mit YUFE Bezug.
- Reisekosten mit Bezug zu YUFE Veranstaltungen
Was kann nicht gefördert werden?
- Technische Ausrüstung für Personal (z.B. Dienst-Laptops)
- Personalkosten außer SHK
Weiteres Vorgehen und Höhe der Mittel
Bitte teilen Sie uns Ihr Vorhaben bis spätestens 22. Juni 2025 per Email an Philipp Baur und Svenja Renner mit. Der Antrag (max. 1 Seite als PDF-Datei) sollte die konkreten geplanten Anschaffungen/Verausgabungen im Detail beinhalten. Was ist das Ziel der Maßnahme? Welche YUFE Partneruniversitäten sind involviert? Wie wird Maßnahme umgesetzt (Zeitplan)?
Sie können eine Gesamtsumme bis zu 5000€ beantragen und sowohl Refinanzierungen (ab Januar 2025) als auch zukünftige Vorhaben bis Ende dieses Jahres darstellen.
Rechnungen und Nachweise der Verausgabung müssen aus dem Jahr 2025 stammen.
Rückmeldung zur Finanzierung erhalten Sie Anfang Juli.

