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Streit um die Makakenversuche: Universität Bremen legt Widerspruch ein und beantragt einstweilige Anordnung

Der Streit um die Makakenversuche an der Universität Bremen geht in die nächste Runde. Professor Andreas Kreiter und die Universität Bremen haben heute fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid der Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingelegt. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 hatte die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Senatorin den Antrag von Professor Andreas Kreiter zur Genehmigung seines Versuchsvorhabens „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns“ abgelehnt. Obwohl die vom Bremer Gesundheitsressort nach dem Tierschutzgesetz eingesetzte Kommission (nach § 15 TschG) empfohlen hatte, dem Antrag von Andreas Kreiter zu zustimmen, wurden in der Begründung des Ablehnungsbescheids die von Andreas Kreiter beantragten Tierversuche mit Makaken als ethisch nicht vertretbar bezeichnet. Der Rektor der Universität Bremen Professor Wilfried Müller wiederholt in dem Zusammenhang seine Kritik an der Entscheidung des Gesundheitsressorts und betont nach wie vor, dass er „das Untersagen der hervorragenden Forschungsarbeiten von Andreas Kreiter für einen unzulässigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit“ hält.

In der kommenden Woche wird die Universität Bremen zudem beim Bremer Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel stellen, dass Andreas Kreiter seine Forschungen fortführen kann, bis über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrags von Andreas Kreiter durch die Bremer Gesundheitsbehörde entschieden worden ist.

 

Wetere Informationen:
Universität Bremen
Prof. Dr. Reinhard X. Fischer (Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche)



Tel. Tel. 0421 218 3421
E-Mail: rfischer@uni-bremen.de