Vorbeglaubigungsverfahren für bremische Hochschulzeugnisse
Um eine Apostille bzw. Legalisation für das Ausland zu erhalten, benötigen Sie vorab eine Vorbeglaubigung Ihres Hochschulzeugnisses.
Zuständig hierfür ist das International Office der Universität Bremen.
Über zeugnisanerkennungprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Bitte bringen Sie zu Ihrem persönlichen Termin Folgendes mit:
- Das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte Kopie
(nur gültig, wenn sie von der ausstellenden Hochschule erstellt wurde).
Hinweis: Die Dokumente müssen das runde Siegel Ihrer Hochschule sowie den Namen der unterzeichnenden Person enthalten. - Die Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Dokument (ausschließlich Barzahlung und bitte passend).
Bitte beachten Sie: Im Anschluss an den Termin bei der Universität Bremen müssen Sie sich an den Senator für Inneres wenden, um dort die endgültige Apostille bzw. Legalisation zu erhalten.
Die Annahmezeiten sind Montag–Freitag von 9 bis 12 Uhr. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–7 Werktage.
Alternative: Postalische Einreichung
In Ausnahmefällen – z. B. wenn Sie sich bereits im Ausland befinden – können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (siehe Hinweise oben) an:
Universität Bremen
International Office – Vorbeglaubigung
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen
Folgende Informationen müssen Ihrem Zeugnis beigefügt sein:
- Soll die Vorbeglaubigung auf dem Original oder auf einer Kopie erfolgen?
Hinweis: Eine von uns erstellte Kopie wird als beglaubigte Kopie ausgestellt. - Für welches Land soll die Apostille / Legalisation erfolgen?
- Rechnungsadresse und Zustelladresse (möglichst in Deutschland)
- E-Mail-Adresse (kann auch für den Rechnungsversand genutzt werden)
- Telefonnummer für Rückfragen
Verfahren
Die Universität Bremen führt die gewünschte Vorbeglaubigung durch und leitet die vorbeglaubigte Urkunde anschließend per Hauspost an den Senator für Inneres weiter.
Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt durch den Senator für Inneres. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: officeprotect me ?!inneres.bremenprotect me ?!.de
Gebühren/ Rechnung
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Vorbeglaubigung an der Universität Bremen als auch die Apostille / Legalisation beim Senator für Inneres jeweils 20,00 € pro Dokument kosten (insgesamt 40,00 €).
Sie erhalten daher zwei separate Rechnungen.
Kontakt
International Office
Vorbeglaubigungsverfahren
zeugnisanerkennungprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
www.uni-bremen.de/international-office
