Vorbeglaubigungsverfahren für bremische Hochschulzeugnisse

Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 02.03-20.03.2026 kann dieser Service nicht angeboten werden. 

Um eine Apostille/  Beglaubigung für das Ausland zu erhalten, benötigen Sie vorab eine Vorbeglaubigung Ihres Hochschulzeugnisses.

Zuständig hierfür ist das International Office der Universität Bremen.
Über zeugnisanerkennungprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem persönlichen Termin Folgendes mit:

  • Das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte Kopie
    (nur gültig, wenn sie von der ausstellenden Hochschule erstellt wurde).
    Hinweis: Die Dokumente müssen das runde Siegel Ihrer Hochschule sowie den Namen der unterzeichnenden Person enthalten.
  • Die Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Dokument (ausschließlich Barzahlung und bitte passend).

Bitte beachten Sie: Im Anschluss an den Termin bei der Universität Bremen müssen Sie sich an den Senator für Inneres wenden, um dort die endgültige Apostille bzw. Beglaubigung zu erhalten.
Die Annahmezeiten sind Montag–Freitag von 9 bis 12 Uhr. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–7 Werktage.

Alternative: Postalische Einreichung

In Ausnahmefällen – z. B. wenn Sie sich bereits im Ausland befinden – können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen.

Bitte senden Sie Ihre gesamten Unterlagen (Originale) an:

Universität Bremen
International Office – Vorbeglaubigung
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen

Folgende Informationen müssen Ihren Unterlagen in Form eines Anschreibens beigefügt sein:

  • Soll die Vorbeglaubigung auf dem Original oder auf einer Kopie erfolgen?
    Hinweis: Eine von uns erstellte Kopie wird als beglaubigte Kopie ausgestellt.
  • Für welches Land soll die Apostille / Beglaubigung erfolgen?
  • Rücksendeadresse (möglichst in Deutschland)
  • Rechnungsadresse
  • E-Mail-Adresse (optional auch für den Rechnungsversand nutzbar – bitte gesondert vermerken, falls gewünscht)
  • Telefonnummer für Rückfragen

Verfahren
Die Universität Bremen führt die gewünschte Vorbeglaubigung durch und leitet die vorbeglaubigte Urkunde anschließend per Hauspost an den Senator für Inneres weiter.

Rücksendung Ihrer Unterlagen
Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt direkt durch den Senator für Inneres. Der Senator verschickt die Unterlagen per Einschreiben zurück. Dafür berechnet der Sentor für Inneres die Versandkosten in der Rechnung.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt bitte an: officeprotect me ?!inneres.bremenprotect me ?!.de

Gebühren/ Rechnung
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Vorbeglaubigung an der Universität Bremen als auch die Apostille / Beglaubigung beim Senator für Inneres jeweils 20,00 € pro Dokument kosten (insgesamt 40,00 €).
Sie erhalten daher zwei separate Rechnungen.