PROMOS

Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen 2025

Das DAAD-Förderprogramm fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) studienbezogene Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Raumes.

Förderzeitraum: jedes Jahr 1. Januar bis 31. Dezember

Für den Aufenthalt im Gastland werden Teilstipendien für maximal 3 Monate pro Studienabschnitt (BA/MA) vergeben. Reisekosten werden nicht übernommen.

Zusätzlich zu den regulären drei Monaten pro Studienabschnitt kann eine Kurzmaßnahme gefördert werden, also ein Sprachkurs oder Fachkurs. Hierfür sind neben den Teilstipendien gegebenenfalls auch Kursgebührenpauschalen in Höhe von 500,- Euro förderbar. Für eine Kurzmaßnahme muss eine gesonderte Bewerbung eingereicht werden.

Es können sich alle ordentlichen Studierenden der Universität Bremen bewerben, die also mit dem Ziel eingeschrieben sind, an der UB den Studienabschluss zu erreichen. Studierende in einem Kooperationsstudiengang sind nur dann bewerbungsberechtigt, wenn die Verwaltungszuständigkeit gemäß Studierendensekretariat zum Zeitpunkt der Bewerbung offiziell an der Universität Bremen liegt.

Doktoranden können sich nur für Sprach- und Fachkurse bewerben.

Studierende, die wegen einer chronischen Erkrankung oder Behinderung besondere Bedarfe haben, können sich vertraulich an die jeweiligen Beauftragten wenden.

Die monatliche Förderung für Studium, Abschlussarbeiten und Praktika ist länderabhängig und beträgt monatlich 350,- Euro (z.B. Kanada, Tahiti, Vatikanstadt), 450,- Euro (z.B. Chile, Kolumbien, Korea, Mexiko, Thailand, USA, Südafrika, Vietnam), oder bei einigen 550,- Euro (z.B. Japan, Tansania).

Förderbare Zielländer

Förderbar sind die die meisten Länder außerhalb des Erasmusraumes.

Nicht förderbar sind somit Aufenthalte in der Schweiz, in den EU-Ländern einschließlich der EU-Überseegebiete sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei. Auch Gaststudienaufenthalte in Großbritannien laufen weiterhin nur über Erasmus.

Ausgeschlossen sind zudem Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Maßnahmen im Heimatland ausgeschlossen.

Auch ausgeschlossen sind die 1-semestrigen Sommer-Semester- Programme am Dickinson-College innerhalb des Dickinson-Durden-Programms.

 

PROMOS-Reportage

Unter dem Link PROMOS bewegt (daad.de) finden Sie die gleichnamige Reportage, in deren Verlauf Sie die (fiktive) Studentin Lea begleiten können, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzulernen.

Dabei trifft sie interessante Menschen, die in Video- und Audioformaten, in Texten und mit Bildern erzählen, wie und warum PROMOS sie bewegt hat.

• Studienstipendien (1 bis 3 Monate)
Es können Auslandssemester in Vollzeit oder Abschlussarbeiten Studierender gefördert werden. Dies gilt sowohl für Austauschplätze weltweit, als auch für ein selbst organisiertes Auslandsstudium. Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen an der Universität Bremen sicherzustellen, wird empfohlen, frühzeitig im Fachbereich ein Learning Agreement abzuschließen. 

Promovierende können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben, Studiengebühren können nicht übernommen werden.

Im Falle von Abschlussarbeiten an Hochschulen dürfen zeitgleich keine Lehrveranstaltungen im Gastland besucht werden. Werden die Abschlussarbeiten weder an Hochschulen noch in Unternehmen durchgeführt, muss ein detaillierter verbindlicher Zeitplan im Motivationsschreiben aufgeführt werden.

  Praktika (1 bis 3 Monate)
Vollzeit-Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit außerhalb des Erasmus-Raumes ab 30 tagen förderbar.

Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die es keine eigene gesonderte Praktika-Programmschiene beim DAAD gibt(www.daad.de). Die Förderung über Promos kann daher nur mit einer nachgewiesenen Absage erfolgen. Wegen der unterschiedlichen Bewerbungsfristen der Programme sind die Bewerbungen unter Umständen parallel einzureichen. Der Ablehnungsbescheid ist umgehend nach Erhalt nachzureichen.

Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.

Allgemeine Informationen und Berichte über Praktika auch außerhalb von PROMOS finden Sie im Blog "Praxisschock": https://blogs.uni-bremen.de/praxisschock/

• Sprachkurse (3 Wochen bis 3 Monate)
Sprachkurse Studierender und Promovierender an Hochschulen und an etablierten Sprachinstituten im Ausland können mit einem Teilstipendium/ einer Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € gefördert werden – sofern sie mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
Informationen zu möglichen Sprachkursangeboten an Hochschulen im Ausland finden Sie unter:
www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/sprachen-lernen-sommerkurse-im-ausland/

• Fachkurse (1 bis 6 Wochen)
Die Teilnahme von Studierenden und Promovierende an Fachkursen (zum Beispiel Sommerkurse, Workshops), die von ausländischen Hochschulen angeboten werden, kann mit einem Teilstipendium/ einer Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € gefördert werden.

Studierende mit Behinderung (GdB ab 50%) können einen Mehrbedarf anmelden, sofern es sich um auslandsbezogene Mehrkosten handelt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

PROMOS darf für maximal 3 Monate pro Studienabschnitt in Form des Teilstipendiums, plus einer einmaligen Kursgebührenpauschale für einen zusätzlichen Sprach- oder Fachkurs bezogen werden.

Zusätzlich zu PROMOS dürfen ergänzend Stipendien aus privaten Mitteln anderer Stipendienträger bezogen werden, nicht aber aus anderen öffentlichen Mitteln.
Die PROMOS-Bewerbung und PROMOS-Förderung muss auch bei allen weiteren Stipendiengebern gemeldet werden.

Auslands- BAföG:  Wer Auslands-BAföG oder anderweitige Förderung beantragt, ist auch verpflichtet, das bei der PROMOS- Bewerbung und ebenfalls bei der BAföG-Stelle mit anzugeben. Gegebenenfalls nimmt die Auslandsbafögstelle eine Verrechnung vor. Die Verrechnungsgrenze lag bisher bei einem Teilstipendium bei 300,- € monatlich.

https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/stipendien-und-foerdermoeglichkeiten -> siehe dort unter Auslands-BAföG
 

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Deutschlandstipendien und PROMOS können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Reisekostenzuschüsse sind zusätzlich auch aus anderen öffentlichen Mitteln möglich, da sie nicht über PROMOS übernommen werden.

Es darf nur ein Antrag pro Maßnahme eingereicht werden und zwar nur über das Hauptfach. Wer zwei Maßnahmen plant, etwa Sprachkurs plus Auslandssemester, lädt im Portal zwei Anträge über das Hauptfach hoch.

Anträge sind grundsätzlich zum Mobilitätsantritt einzureichen. Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Portal zur Onlinebewerbung öffnet jeweils etwa vier Wochen vor Bewerbungsschluss. Bewerbungsschluss ist:

  • 31. Oktober ("Halloween"): für Maßnahmenantritt zwischen 1. Januar und 30. Juni des Folgejahres
  • 28. Februar: für Maßnahmenantritt ab dem 1. Juli des gleichen Jahres

Alle PROMOS-Bewerbungen sind im MobilityOnline-Portal hochzuladen.
Zusätzlich reichen Sie Ihre Bewerbung bei der oder dem PROMOS-Beauftragten Ihres Fachbereichs entweder per Email oder in Papierform ein.
Die Liste aller PROMOS- Beauftragten finden Sie im Downloadbereich.

Es werden nur vollständige und fristgemäß eingegangene Bewerbungen angenommen. Alle müssen sich immer im eigenen Fachbereich bewerben, auch wenn Austauschplätze von einem anderen Fachbereich genutzt werden.
Im Falle zweier gleichberechtigter Hauptfächer gilt dasjenige als Hauptfach, welches auf der Immatrikulationsbescheinigung an erster Stelle steht.

Nach der Bewerbungsfrist erstellen die PROMOS- Beauftragten in den Fachbereichen gemeinsam mit einer Jury die Nominierungsranglisten und leiten sie an das International Office weiter. Dementsprechend nimmt das International Office die Stipendienzuweisungen vor und verschickt die Benachrichtigungen per E-Mail an alle Studierende.

Bitte beachten Sie, dass für jede Maßnahme eine komplette Bewerbung eingereicht werden muss. Entsprechend sind zwei PROMOS Bewerbungen einzureichen, wenn Sie zum Beispiel einen Sprachkurs mit anschließendem Gaststudium beantragen wollen.

Den Link für das Portal zur Online-Bewerbung finden Sie in der rechten Spalte. Dieser wird etwa vier Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet.

Falls Ihre Onlinebewerbung im Ausnahmefall wegen technischer Probleme nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte umgehend mit der konkreten Fehlermeldung an studybremenprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Die wichtigsten ausschlaggebenden Bewerbungskriterien sind:

  • Qualifikation/Studienleistungen (Notenspiegel, Studiendauer)
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Vorhabens in Bezug zum bisherigen und zukünftigen Studium
  • Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind

Die Bewerbung läuft in elektronischer Form und ALLE für die Bewerbung erforderlichen Dokumente müssen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist elektronisch im Portal hochgeladen sein.

Außerdem verlangen einige PROMOS- Beauftragte in den Fachbereichen die Unterlagen zusätzlich in Papierform oder per Email! Auch hier muss das Einreichen ebenso fristgemäß erfolgen.

Bei individuellen Anliegen oder Nachfragen bezüglich Ihres geplanten Projektes wenden Sie sich bitte an die PROMOS- Beauftragten der Fachbereiche.

Bitte achten Sie bei Ihren Eingaben im Bewerbungsformular unbedingt auf die Informationsfelder und lesen Sie die dortigen Hinweise sehr sorgfältig durch.

 

Die Bewerbung besteht aus dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular sowie folgenden Anlagen:

  • Motivationsschreiben, maximal 2 Seiten
  • Lebenslauf, mit Angabe der Nationalität
  • Notenspiegel (z.B. PABO-/ FlexNow- Ausdruck); Achtung: Masterstudierende haben zusammen mit ihrem Notenspiegel auch das BA-Abschlusszeugnis mit hochzuladen (die Seite mit der Abschlussnote)
  • Sprachnachweis (mindestens B2) der Unterrichtssprache oder Arbeitssprache des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis (z.B. über ein Auslandsschuljahr, Abiturkopie etc.) Ein Sprachnachweis kann auch im SZHB erworben werden
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität Bremen

    Nachzureichen sind:
  • Zusage der Gasteinrichtung (siehe "Preliminary Confirmation of Host Institution" im Downloadbereich);  Die Zusage der Gasteinrichtung ist nach der Stipendienzusage hochzuladen, spätestens vier Wochen vor Antritt der Auslandsmaßnahme. Bei geplanten Auslandspraktika muss sie Angaben enthalten zur Art der Tätigkeit, dem Praktikumszeitraum und einer eventuellen Vergütung
  • die Immatrikulationsbescheinigung über den gesamten Förderzeitraum (die Imma ist umgehend nach Erhalt hochzuladen)
  • Studierende mit Behinderung (ab 50%) können zusätzliche Sondermittel direkt mit beantragen, sofern der Sonderbedarf durch die Auslandsmaßnahme entsteht.

 

Wichtig:

Nach der Bewerbung sind keine Projektänderungen möglich. Bei Nichtantritt oder Maßnahmenänderung verfällt das Stipendium unmittelbar. Daher empfiehlt es sich, direkt im Motivationsschreiben eine alternative Gasteinrichtung mit Projekt anzuführen.

Nachgereicht werden können folgende Unterlagen:

  • Das Learning Agreement - Es ist für PROMOS nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um vorab die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sicherzustellen.

Alle Stipendienbewilligungen für PROMOS werden im Dezember und im April durch das International Office vorgenommen und verschickt. Grundlage dafür sind die Nominierungen der PROMOS- Beauftragten in den Fachbereichen.

Wer zunächst eine Ablehnung erhalten hat, kann häufig noch als Nachrücker in die Förderung aufgenommen werden. In dem Fall werden Sie vom International Office direkt per Email benachrichtigt.

 

Versicherung im Ausland

Alle Studierenden die in die PROMOS-Förderung aufgenommen werden, müssen während ihrer kompletten Auslandsmobilität eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Alle Studierenden, die in die PROMOS-Förderung aufgenommen werden, haben zudem die Möglichkeit, eine DAAD Gruppenversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Auslandsversicherung, die Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfasst. Informationen dazu erhalten Sie bei der DAAD-Versicherungsstelle unter www.daad.de/versicherung/de

 

Sicherheitshinweise und Reisewarnungen
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für das Gastland oder die betreffende Teilregion keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de). Alle Programmteilnehmenden sind mithin verpflichtet, sich vorab und fortlaufend während des Auslandsaufenthaltes darüber und über Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu informieren. Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung oder eine Teilreisewarnung ausgesprochen, müssen alle Studierenden dem Appell des Auswärtigen Amtes folgen und unverzüglich ausreisen und dies umgehend dem International Office, den PROMOS- Beauftragten sowie der Gasteinrichtung melden. Die PROMOS-Förderung darf in dem Falle aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Alle Studierenden sollten sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, in der Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amtes registrieren. https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

Erfahrungsberichte

von Auslandssemestern Bremer Studierender mit und ohne PROMOS finden Sie unter Austausch weltweit

Kontakt

Dipl.-Geogr.
Silke Prangemeier

Tel.: 218-60364

auslandprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

Beratung

Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:

VWG 0580

Sprechzeiten

Präsenz und per Zoom (Online-Beratung):

Montag: 09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Nur Zoom (Online-Beratung):

Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr

Veranstaltungen zum Studium und Praktikum im Ausland

Hochschulmesse "Studium und Praktikum im Ausland" am 20. November 2024

"Jour Fixe" Studium und Praktikum im Ausland:

Jeden ersten Mittwoch im Monat in der Vorlesungszeit, 12.15-13.00 Uhr Gruppenberatung/ Erstinformation. Die Info-Veranstaltung findet in Präsenz im Raum SFG 2030 statt.

Kommende Veranstaltungen:

06.11.2024

04.12.2024

Infostände in der Mensa
Zum Studium und Praktikum im Ausland informiert das International Office regelmäßig in der Mensa zwischen 11:30 und 14 Uhr.