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Lehre bleibt bis zum Ende der Vorlesungszeit digital

Die Regelung für die digitale Lehre wird an den Hochschulen im Land Bremen bis zum Ende der Vorlesungszeit verlängert. Nicht digitalisierbare Formate und besondere Prüfungsvorbereitungen und Abschlussarbeiten werden weiter in Präsenz angeboten.

Damit gilt bis zum 4. Februar 2022 an der Universität Bremen Stufe vier des Stufenplans für die Lehre. In dieser Stufe finden alle Vorlesungen und die meisten Seminare digital statt. Laborpraktika und weitere nicht digitalisierbare Lehrveranstaltungsformen können weiter in Präsenz stattfinden. Ebenso Veranstaltungen in Studiengängen mit Laborpraktika, deren Durchführung in Präsenz für die Sicherung der Studierbarkeit wichtig ist.
Darauf haben sich die Bremischen Hochschulen und die Senatorin für Wissenschaft und Häfen verständigt. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die Studierenden die vorgesehenen Kreditpunkte erreichen können. Dazu gehört auch, dass Studierende ihre Prüfungen im geplanten Zeitraum und an den geplanten Terminen ablegen können.

Lernräume für Prüfungsvorbereitungen

Für die Prüfungsvorbereitung stellt die Universität weitere Lernräume zur Verfügung. In den Gebäuden GW1, GW2, SFG und MZH werden ab dem 17. Januar 2022 alle Unterrichtsräume werktags zwischen 8 und 18 Uhr als Arbeitsräume für Studierende geöffnet. Eine gesonderte Buchung ist nicht erforderlich. Dabei sind die Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (dringend empfohlen werden FFP2-Masken) zu beachten.

In der Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) stehen ab sofort auch wieder sonntags Lernplätze zur Verfügung. Bibliothekarisches Personal ist an dem Tag nicht vor Ort. Die Öffnungszeiten der SuUB wurden damit insgesamt verlängert. Montag bis Freitag ist die SuUB von 8 bis 22 Uhr zugänglich, samstags von 10 bis 20 Uhr und an Sonntagen von 10 bis 18 Uhr. Die Zahl der Einzelarbeitsplätze ist zurzeit aufgrund eines Defekts der Belüftung geringer als üblich. Dieser wird so schnell wie möglich behoben. Gruppenarbeitsplätze stehen momentan nicht zur Verfügung.

2G-Plus-Regelung in Mensa und Café Central

Der Zugang zur Mensa und dem Café Central ist aktuell nur unter Einhaltung der 2G-Plus- Regelung möglich. Besucher:innen müssen entweder geimpft oder genesen sein und den Nachweis eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen können. Grundlage ist die Corona-Verordnung der Freien Hansestadt Bremen und die darin enthaltenen Regelungen für Gastronomiebetriebe.

Weitere Informationen:

https://www.uni-bremen.de/informationen-zur-corona-pandemie


Stellungnahme aller Hochschulen und der senatorischen Behörde.

 

Glashalle im Sonnenschein