Übergang vom Bachelor in den Master

Zur Bewerbungsfrist der Masterstudiengänge können Bachelorstudierende meist noch nicht den Bachelorabschluss nachweisen. Für die Antragstellung genügt deshalb eine geringere Credit-Point-Anzahl, die Sie im Masterportal im Reiter des jeweiligen Masterstudiengangs einsehen können.

Der Bachelorabschluss muss aber spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn vorgelegt worden sein, sonst kann das Masterstudium nicht beginnen – es sind somit zwei Fristen zu beachten: die Bewerbungsfrist und die Frist für den Nachweis des bestandenen Bachelors.

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Wechsel innerhalb der Universität Bremen

Rechtzeitig Prüfungsleistungen in PABO eintragen

Prüfen Sie, ob alle Ihre Studienleistungen (z. B. General Studies-Scheine, anzuerkennende Leistungen) bereits in der Übersicht erbrachter Leistungen im Prüfungssystem PABO aufgeführt sind. Falls nicht: spätestens vier Wochen vor Ablauf der Masterbewerbungsfrist bei Ihrem Prüfungsamt einreichen.

Und auch das Timing der Bachelorarbeit ist wichtig. Ihr Prüfungsamt weiß, wann Sie Ihre Bachelorarbeit spätestens anmelden müssen, um Ihren Bachelorabschluss rechtzeitig zu erhalten. Sprechen Sie Ihren Zeitplan auch mit den beiden Gutachter:innen ab. Planen Sie Ihre letzten Prüfungsleistungen so, dass die erworbenen CP vor Ablauf des letzten Bachelorsemesters in PABO eingetragen werden können und nehmen Sie ggf. mit den Lehrpersonen Kontakt auf, um eine rechtzeitige Beurteilung zu vereinbaren.

Wie lange im Bachelor immatrikuliert bleiben?

Grundsätzlich bleiben Sie bis zu dem Ende des Semesters im Bachelor immatrikuliert, in dem Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht und die Bewertung der Prüfungsleistung in PABO eingetragen wurde. Gerade wenn Sie nicht sicher sind, dass alle für den Abschluss des Bachelors notwendigen CPs zum Semesterende in PABO eingetragen werden können, sollten Sie sich bis zum 15.08./15.02. für das Bachelor-Studium zurückmelden. So verlieren Sie Ihren Studierendenstatus nicht, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss erst zum Anfang des ersten Mastersemesters und allerspätestens bis zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn einreichen und damit Ihr Immatrikulationsstatus von Bachelor zu Master vom Sekretariat für Studierende geändert wird (sofern alle Voraussetzungen für die Immatrikulation in den Master erfüllt sind). Sofern Sie den Bachelorabschluss nicht zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn nachweisen können, sind Sie weiterhin im Bachelor an der Universität Bremen immatrikuliert und können ggf. schon an Mastermodulen teilnehmen.

Im Bachelor Mastermodule vorziehen?

Im Bachelorstudium schon an Mastermodulen teilzunehmen, macht nur dann Sinn, wenn Sie den Bachelor nahezu abgeschlossen haben. Bedenken Sie aber, dass Sie noch keinen Prüfungsanspruch im Masterstudiengang haben, da Sie dafür nicht immatrikuliert sind. Sie sind in diesem Fall also auf das Entgegenkommen der Prüfenden angewiesen.

Fortgeschritten in den Master

Eine Reihe von Masterstudiengängen bietet sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester eine Bewerbung für das 1. Fachsemester an. Falls Sie die Unterlagen für die Immatrikulation in den Master zum Wintersemester nicht rechtzeitig einreichen konnten, bewerben Sie sich über das MOIN-Portal innerhalb des Bewerbungszeitraums (Anfang Dezember bis 15.1.)  für das darauffolgende Sommersemester. Sofern Ihr gewähltes Master-Programm nur zum Wintersemester in das 1. Fachsemester aufnimmt, ist ein Einstieg zum Sommersemester nur als Fortgeschrittene:r für das 2. Fachsemester möglich. Hierfür sind in der Regel mindestens 10 CP, die für den Master anrechenbar sind, nachzuweisen. (Sobald Sie mindestens 10 CP haben, muss - unabhängig vom Studienstart - eine Bewerbung für das 2. Semester erfolgen.)  Wichtig: Die Fristen für die Fortgeschrittenen-Nachweise sind bei zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Fächern unterschiedlich. Auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes finden Sie Informationen, wie vorgezogene Mastermodule nach der Immatrikulation in den Master ohne Antrag anerkannt werden.

Wechsel von einer anderen Hochschule

Möchten Sie von einer anderen Hochschule an die Universität Bremen ins Masterstudium wechseln, sollten Sie beim Sekretariat für Studierende (SfS) der Universität Bremen die für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen bereits etwa einen Monat vor Beginn des neuen Semesters einreichen. Dazu haben Sie zwar bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche Ihres ersten Mastersemesters Zeit, jedoch erhalten Sie Ihre Studienunterlagen (Studierendenausweis, Semesterticket, etc.) erst, wenn die Immatrikulation vollzogen wurde.

Eine „vorläufige“ Immatrikulation ist an der Universität Bremen nicht möglich. Erst wenn alle für die Masterimmatrikulation geforderten Nachweise dem SfS vorgelegt wurden und der Semesterbeitrag bezahlt und verbucht wurde, werden Sie immatrikuliert. Nach der Immatrikulation erhalten Sie dann den Uni-E-Mail- Account. Der Uni-Email-Account wird für alle elektronischen Dienste der Universität Bremen genutzt, auch für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen auf der Lernplattform Stud.IP. Nur mit einem Uni-Account können Sie gut ins Masterstudium an der Universität Bremen starten.

Aus dem Ausland an die Universität Bremen: To-Do-Liste VOR Ihrer Ankunft

Schritt 1: Auswahl eines passenden Masterprogramms

Schritt 2: Planung der Finanzierung des Studienaufenthaltes

Reisekosten, Lebenshaltungskosten, Kosten für Wohnen und Versicherung, Semesterbeitrag einkalkulieren und möglichen Finanzierungsquellen durch Eltern, Stipendien, Arbeiten in Deutschland etc. gegenüberstellen. Der Semesterbeitrag fällt zweimal pro Jahr an, weitere Studiengebühren gibt es nicht. Die Regelungen zum Arbeiten im Studium für internationale Studierende und zu Lebenshaltungskosten, finanziellen Hilfen und Stipendien hat das International Office in einem Überblick zusammengestellt.

Um ein Visum für ein Studium zu bekommen, muss der Betrag für ein Jahr Lebensunterhalt auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden. Näheres hierzu auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Schritt 3: Ist Ihr Hochschulabschluss anerkannt?

Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb von Deutschland erworben haben, können Sie in der Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüse anabin.de überprüfen, ob Ihre Hochschule/Universität akkreditiert ist und Ihr Hochschulabschluss Sie grundsätzlich zur Aufnahme des gewünschten Masterstudiums berechtigt.

Schritt 4: Übersetzung von Bildungsnachweisen

Sofern Ihre Bildungsnachweise (Abschlusszeugnis des Schulabschlusses, der zur Hochschulzugangsberechtigung führt, Leistungsübersichten/Transcript of Records, ggf. Bachelorzeugnis, falls bereits vorhanden) nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen Sie sich um eine Übersetzung Ihrer Unterlagen durch eine:n in Deutschland vereidigte:n Dolmetscher:in/Übersetzer:in kümmern.

Schritt 5: Online-Bewerbung um einen Studienplatz über das MOIN-Portal

Auf der Webseite zum allgemeinen Ablauf des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens finden Sie nähere Informationen hierzu. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie ein Visum beantragen können.

Schritt 6: Beantragung eines Visums

Ein Einreisevisum für einen Studienaufenthalt in Deutschland kann nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, in denen an der Deutschen Botschaft eine Akademische Prüfstelle (APS) eingerichtet ist, müssen zusätzlich die Original Bescheinigung der Prüfstelle (APS-Zertifikat) beibringen bzw., wenn vorhanden, das digital signierte APS-Zertifikat. APS-Prüfstellen gibt es derzeit in der VR China, Vietnam und Indien. Studierende aus der EU, EWR und einigen anderen Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Die deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat stellen aktuelle Informationen zur Verfügung. Für welche Staaten eine Visumpflicht besteht, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Schritt 7: Information über die Regelungen zur Krankenversicherung

Für die Immatrikulation wird eine elektronische Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt – auch, wenn man nicht bei einer versichert ist. Bis zum 30. Lebensjahr kann man dort zum vergünstigten Studierendentarif versichert sein. Ein Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist auch vom Ausland aus möglich, die Einreichung des Versicherungsnachweises erfolgt auf digitalem Weg. Für die Einreise nach Deutschland bis zum Start des ersten Semesters bieten sich Reisekrankenversicherungen an. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Schritt 8: Wohnungssuche

Sobald ein Zulassungsbescheid vorliegt, ist eine Bewerbung um einen Wohnheimplatz beim Studierendenwerk sinnvoll, manchmal schon früher, da die Wartezeiten auf einen Wohnheimplatz teilweise sehr lang sind. In der Regel sind die vom Studierendenwerk vermittelten Wohnungen am preisgünstigsten. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite mit einem Überblick über Möglichkeiten zur Wohnungssuche.

Schritt 9: Immatrikulation

Die Voraussetzungen für die Immatrikulation sind dem Zulassungsbescheid / der Einschreibbestätigung zu entnehmen. Wenn Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Datum des Zulassungsbescheides den Semesterbeitrag überwiesen haben. Bewerber:innen, die sich auf einen Masterstudiengang ohne Zulassungsbeschränkung beworben haben, erhalten eine Einschreibbestätigung und haben Zeit bis zum 15.09., den Semesterbeitrag zu überweisen.

Reichen Sie die im Bescheid geforderten Nachweise (zum Beispiel: Nachweis einer Krankenversicherung, Ihre übersetzten Bildungsnachweise und ggf. studiengangsspezifische Voraussetzungen wie etwa Sprachnachweise) per Post innerhalb der im Zulassungsbescheid / in der Einschreibbestätigung gesetzten Frist ein.

Erst wenn das Sekretariat für Studierende den Semesterbeitrag und alle geforderten Unterlagen und Nachweise vollständig erhalten hat, werden Sie immatrikuliert! Idealerweise sollten Sie alle Nachweise ca. einen Monat vor Beginn des Semesters eingereicht haben, um rechtzeitig die Immatrikulationsunterlagen zu erhalten (Wintersemester: Empfehlung Anfang September, Sommersemester: Empfehlung Anfang März).

Schritt 10: Gegebenenfalls Deutsch lernen

Auch wenn Sie sich für ein englischsprachiges Master- Programm bewerben wollen, sind Deutsch-Kenntnisse immer sinnvoll, um den Alltag gut bewältigen zu können und sehr wichtig für die Jobsuche in Deutschland. Das Sprachenzentrum bietet auch Deutsch-Kurse für Studierende an.

Schritt 11: Einreise nach Vorlesungsbeginn

Sollten Sie (beispielsweise aufgrund von Visaproblemen) erst nach Vorlesungsbeginn in Deutschland einreisen können, fragen Sie bitte direkt bei der Fachberatung des jeweiligen Masterstudienganges an, ob dies möglich ist. Dort können Sie eine Bescheinigung für eine spätere Aufnahme des Studiums beantragen.

Das Sekretariat für Studierende kann Ihnen erst die Immatrikulation bestätigen, wenn Sie bereits alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer späteren Aufnahme des Studiums die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden müssen. Die spätere Aufnahme des Studiums berechtigt Sie nicht, Ihre Unterlagen erst nach Fristablauf einzureichen.

Aus dem Ausland an die Universität Bremen: To-Do-Liste NACH Ihrer Ankunft

Schritt 1: Wohnsitz anmelden

Fortsetzung der Wohnungssuche, sofern noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde. (Wer noch keine feste Wohnung hat, findet hier kurzfristige preisgünstige Übernachtungsmöglichkeiten). Wer eine Wohnung bezieht, muss sich nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde („Einwohnermeldeamt“) seines Wohnortes anmelden. Für Bremen finden Sie die zuständigen Meldestellen auf der Webseite der Freien Hansestadt Bremen.

Schritt 2: Krankenversicherung kontaktieren

Für die Immatrikulation wird die Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen benötigt – auch, wenn man nicht bei einer versichert ist. Bis zum 30. Lebensjahr kann man dort zum vergünstigten Studierendentarif versichert sein. Drei gesetzliche Krankenversicherungen haben ein Büro auf dem Uni-Campus.

Schritt 3: Sobald Immatrikulation abgeschlossen ist: Adresse in Deutschland über das MOIN-Portal der Universität mitteilen

Die Semesterunterlagen werden ausschließlich an eine Adresse innerhalb Deutschlands verschickt, daher ist es sehr wichtig, dass Sie über das Moin-Portal eine Anschriftenänderung beantragen, um sie zu erhalten. Sie erhalten dann innerhalb der nächsten Woche die Unterlagen per Post. Eine Immatrikulationsbescheinigung sowie der Abruflink für das Deutschlandsemesterticket werden über das MOIN-Portal digital zur Verfügung gestellt.

Schritt 4: Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie innerhalb von 90 Tagen Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie anhand Ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen können, dass Ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht und Sie Ihren Erstwohnsitz neu im Land Bremen angemeldet haben, können Sie ein Begrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro beantragen. Das Migrationsamt in Bremen hat mit der bremen_service universität (bsu) eine Dienststelle direkt auf dem Campus, wo Sie die Aufenthaltserlaubnis und das Begrüßungsgeld beantragen können.

Schritt 5: Ein Girokonto einrichten

Das normale Konto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei der Bank heißt Girokonto. Bevor Sie sich für ein Geldinstitut entscheiden, prüfen Sie, welche Bank die richtige für Sie ist. Vergleichen Sie Kontoführungsgebühren und Erreichbarkeit. Fragen Sie, ob die Bank ein Konto für Studierende (gebührenfrei unter bestimmten Bedingungen, z. B. Höchstalter) anbietet. Um ein Girokonto zu eröffnen, brauchen Sie normalerweise Ihren Pass und den Studierendenausweis, eventuell auch Ihre Meldebestätigung über ihren Wohnsitz.

Schritt 6: Stundenplan in der Orientierungswoche oder mit der Studienfachberatung abklären

Wenn Sie zum Wintersemester beginnen, besuchen Sie die Orientierungswoche in der zweiten Oktoberwoche, dort werden Ihnen alle nötigen Informationen für Ihren Stundenplan und einen guten Studienstart gegeben. Alle Einführungsangebote, die manchmal schon vor der Orientierungswoche beginnen, Erklärvideos und weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für neue Studierende finden Sie im Uni-Start-Portal. Wenn es in der Orientierungswoche kein Angebot für Ihren Masterstudiengang gibt oder Sie zum Sommersemester Ihr Studium beginnen, sollten Sie die Fachberatung kontaktieren.

Schritt 7: Ggf. für Deutsch-Kurse im Sprachenzentrum anmelden

Auch wenn Sie sich für ein englischsprachiges Masterprogramm beworben haben, sind Deutsch-Kenntnisse immer hilfreich, um den Alltag gut bewältigen zu können und sehr wichtig für die Jobsuche in Deutschland. Das Sprachenzentrum der Hochschulen des Landes Bremen SZHB bietet in Kooperation mit dem Goethe-Institut Deutschkurse für Studierende an.

Schritt 8: Kontakte knüpfen

Internationale Studierende finden an der Universität Bremen ein breites Netzwerk an Unterstützungsangeboten: Das International Office ist die erste Anlaufstelle für ausländische Studierende, die ihr Studium an der Universität Bremen absolvieren möchten.
 

Wechsel zu einer anderen Hochschule

Die Bedingungen, die für Ihre Aufnahme des Masterstudiums an einer anderen Hochschule relevant sind, werden von den aufnehmenden Hochschulen festgelegt. Erkundigen Sie sich deshalb bei der aufnehmenden Hochschule darüber.

Normalerweise werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bestanden haben und das Ergebnis bei PABO eingetragen wurde. Starten Sie an einer anderen Hochschule z. B. zum Wintersemester, so bleiben Sie an der Universität Bremen zumeist bis zum 30.9. immatrikuliert und sind dann an der neuen Hochschule ab dem 1.10. immatrikuliert. Nach dem Bremischen Hochschulgesetz ist eine gleichzeitige Immatrikulation an zwei Hochschulen nicht möglich.

Die Exmatrikulation können Sie auch selbst beantragen. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag im MOIN-Portal stellen. Verlangt zum Beispiel die aufnehmende Hochschule eine Exmatrikulationsbescheinigung, ist es sinnvoll, diese rechtzeitig zur Hand zu haben und entsprechend frühzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass Sie die Exmatrikulation auch zu einem zukünftigen Datum beantragen können.

Für die Immatrikulation in den Master an anderen Hochschulen werden oft vollständige Leistungsübersichten erwartet. Auch wenn Sie bereits an der Universität Bremen exmatrikuliert sind, werden Prüfungsergebnisse aus dem vorhergehenden Semester in PABO eingetragen. Bis zu 18 Monate nach Ihrer Exmatrikulation können Sie über PABO Prüfungsergebnisse und Leistungsübersichten (Transcript of Records) abrufen. Weitere Informationen darüber, auf welche Uni-Dienste Sie wie lange nach Ihrer Exmatrikulation noch zugreifen können, finden Sie auf der Webseite zur Exmatrikulation.