Studium
Unter diesem Menüpunkt finden Sie wichtige Informationen für die Organisation Ihres Studiums.
- Bewerbung
- Studienleitfaden
- Praktische oder künstlerische Masterarbeiten
- FAQ Praxismodule
- Modulbeschreibungen
- Prüfungsorganisation
- Formulare
- Stylesheet
- Prüfungsberechtigte
- BAföG
Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Bewerbung
Zulassung für Erstsemester
- zum Wintersemester
- zulassungsfrei
- Bewerbung bis zum 15.07. des jeweiligenJahres
- Hier geht es zu den Bewerbungsunterlagen.
Zulassung für höhere Semester
- zum Sommersemester Beschränkte Anzahl von Studienplätzen. Zulassung nach Zulassungs-/Aufnahmeordnung. Bewerbung bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres
Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 Absatz 1e der Aufnahmeordnung kann die Zulassung unter der Bedingung des Nachweises des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie des Nachweises der Sprachkenntnisse gemäß § 1 Absatz 1b – d der Aufnahmeordnung bis 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn des Wintersemesters desselben Jahres und der Vorlage entsprechender Urkunden und Zeugnisse bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres ausgesprochen werden.
Hier unter "Bewerbung" finden Sie die aktuelle Aufnahme-/Zugangsordnung
Spracheingangsvoraussetzungen
- Kenntnisse in einer Sprache, deren Literaturen Gegenstand der Lehre des Masterstudiengangs ist: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Diese Kenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorliegen. Der Nachweis über das Abiturzeugnis ist ausreichend.
- Im Falle eines in der EU absolvierten Vollfachstudiums in einer der geforderten Sprachen (Anglistik, Romanistik) reicht die Vorlage des Bachelorzeugnisses. Im Falle eines Nebenfachstudiums bzw. sollten Sie Ihr Studium außerhalb der EU abgeschlossen haben, reichen Sie bitte entsprechende Zertifikate ein, die den Nachweis über das B2 Niveau dokumentieren. Es werden nur offizielle Sprachzertifikate anerkannt. Eine Übersicht dazu sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen.
- allgemein geltende Voraussetzung der Deutschkenntnisse für das Fachstudium an der Universität Bremen. Wenn im Rahmen des Bachelorstudiums Deutschkentnisse erworben wurden, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung auf Antrag über das Sprachenzentrum; Ansprechpartnerin: Frau Rodewald.
- Eine Übersicht über die Möglichkeiten, sich die Zulassungskenntnisse in Englisch bescheinigen zu lassen, finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums.
Im Veranstaltungsverzeichnis der Uni Bremen werden die jeweiligen Belegungsmöglichkeiten aufgeführt.
Im Rahmen des Studiums ist eine Profilbildung in einem der drei Felder Literatur, Theater, Film möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Ebenso gut kann das Studium breit gefächert in die Horizontale angelegt werden und, im Rahmen der vorgeschriebenen Kombinationsmöglichkeiten, Lehrveranstaltungen aus allen Modulen kombinieren. Eine Profilbildung erfolgt in erster Linie durch die Zusammenführung von Praxis- und Profilmodulen aus dem Bereich der gewünschten Profilierung.
Es besteht die Möglichkeit, reguläre TnL-Masterarbeiten zusätzlich durch einen praktischen oder künstlerischen Anteil zu flankieren. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Praktische oder künstlerische Masterarbeiten“.
Studienverlaufsplan
nach der: Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transnationale Literaturwissenschaft“ an der Universität Bremen vom 27. April 2016
Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Es wird dringend empfohlen, vor Belegen des Wahlpflichtbereich Profilmoduls die Module ‚Grundmodul‘ und ‚Theoriemodul‘ erfolgreich abzuschließen.
Pflichtbereich | Wahlpflichtbereich | Gesamt: 120 CP | |||||
2. Jahr | 4. Sem. | Modul Masterarbeit 33 CP/P | 33 CP | ||||
3. Sem. | Vertiefungsmodul 6 CP/P/MP | Forschungsmodul 9 CP/P/MP* | Wahlpflichtbereich Praxismodul II | 18 oder 30 CP | |||
1. Jahr | 2. Sem. | Schlüsselqualifikationen 6 CP/P/MP | Wahlpflichtbereich Profilmodule | 27 oder 39 CP | |||
1. Sem. | Grundmodul 9 CP/P/MP | Theoriemodul 9 CP/P/KP | Selbststudien- einheit 6 CP/P/ MP | Wahlpflichtbereich Praxismodul I | 30 CP |
P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, * = Das Modul wird mit einer bzw. mehreren Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen.
Praktische oder künstlerische Masterarbeiten
Regelung für Masterarbeiten mit praktischem oder künstlerischem Anteil im Masterstudiengang Transnationale Literaturwissenschaften: Literatur – Theater – Film (TnL)
1. Reguläre TnL-Masterarbeiten können durch einen ausführlichen praktischen oder künstlerischen Anteil flankiert werden. Der praktische Anteil kann z.B. ein selbst gedrehter Kurzfilm oder eine eigenständige Theaterinszenierung sein. Der künstlerische Anteil kann z.B. ein selbst geschriebenes Theaterstück (Einakter), eine selbst verfasste Erzählung oder ein selbst verfasstes Drehbuch sein. Der praktische oder künstlerische Anteil ersetzt dabei nicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der MA-Arbeit mit einem Gegenstand, der nicht der eigene ist.
2. Die Masterarbeit mit praktischem oder künstlerischem Anteil kann grundsätzlich von allen jeweils prüfungsberechtigten Personen im TnL betreut werden (sowohl Erst- als auch Zweitbetreuung).
3. Der praktische oder künstlerische Anteil der Arbeit (z.B. ein selbstgedrehter Film) fließt nicht in die Bewertung der MA-Arbeit ein.
4. Im Falle einer MA-Arbeit mit praktischem oder künstlerischem Anteil umfasst die MA-Arbeit 50-60 Seiten. Hiervon können 10 bis maximal 15 Seiten auf die wissenschaftliche Reflexion des praktischen bzw. künstlerischen Anteils entfallen. Die restlichen Seiten sind für die wissenschaftliche Aufbereitung und Analyse eines Gegenstands, der nicht selbst verfasst, inszeniert oder gedreht wurde, aufzuwenden. Dieser Gegenstand darf in einem thematischen und/oder theoretischen Zusammenhang mit dem eigenen Gegenstand des praktischen bzw. künstlerischen Anteils stehen: bspw. die wissenschaftliche Analyse, Forschungsstandaufbereitung und theoretisch/methodisch fundierte Interpretation eines nicht selbst geschriebenen narrativen Textes, der im praktischen Teil der Arbeit auf Basis der eigenen Interpretation verfilmt wird.
- Im Falle eines praktischen Anteils sollen die 10-15 Seiten zur wissenschaftlichen Reflexion der für den Praxisanteil zugrunde gelegten theoretischen bzw. methodischen Prämissen sowie zur Reflexion des praktischen Verwirklichungs- und Durchführungsprozesses verwendet werden.
- Im Falle eines künstlerischen Anteils sollen die 10-15 Seiten für eine wissenschaftliche Reflexion der zugrunde gelegten narratologischen, literatur-, film- oder theatertheoretischen Konzepte und deren konkreter künstlerischer Übersetzung in den eigenen Text verwendet werden.
5. Der praktische oder künstlerische Anteil der Arbeit ist den Betreuungspersonen (auch bei Performances) in Form einer Videoaufnahme, eines Textdokuments etc. zugänglich zu machen und der schriftlichen Masterarbeit auf einem Datenträger beizufügen.
6. Es wird empfohlen, die Mehrzahl der für die Praxismodule erforderlichen CP in solchen Seminaren/Veranstaltungen zu erwerben, die in engem Zusammenhang mit dem praktischen Anteil der Masterarbeit stehen (bspw. Teilnahme an einem Kurzfilmseminar, wenn der Dreh eines eigenen Kurzfilms für die Masterarbeit geplant ist).
7. Für die entsprechend notwendige Infrastruktur (z.B. technisches Equipment, Bühnenraum etc.) ist eigenständig seitens der/des Studierenden Sorge zu tragen.
8. Beim ZPA muss vier Wochen vorher (bevor die Entscheidung benötigt wird) ein formloser, schriftlicher Antrag auf eine MA-Arbeit mit praktischem oder künstlerischem Anteil gestellt und mit original Unterschrift eingereicht werden. Der Antrag muss eine ausführliche Erklärung enthalten. Das ZPA leitet den Antrag an die Vorsitzende zur Entscheidung weiter. Sollte der Antrag genehmigt werden, erhalten Sie vom ZPA eine E-Mail. Diese legen Sie bitte dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bei.
Welche Praxismodule gibt es und wie viele muss ich studieren?
Im Rahmen des Studiums sind zwei Praxismodule zu studieren:
In Praxismodul I erbringen Sie 6 CP und wählen hier aus den Bereichen Sprache (a), Theater (b) und Film (c) einen Bereich aus.
In Praxismodul II erbringen Sie 12 CP und können ebenfalls aus diesen Bereichen frei einen Bereich auswählen.
Um das Praxismodul I mit 6 CP abzuschließen, wählen Sie also aus den Modulen Ia (Sprache), Ib (Theater) und Ic (Film) ein Modul aus. Um das Praxismodul II mit 12 CP abzuschließen, wählen Sie analog aus den Modulen IIa, IIb und IIc ein Modul aus.
Zum erfolgreichen Abschluss des Moduls müssen Sie also
- die jeweils vorgeschriebene CP-Anzahl (6 und 12) durch das Absolvieren von einer oder mehreren Lehrveranstaltungen erreichen sowie
- eine benotete Prüfungsleistung erbringen.
Kann oder muss ich mich auf einen dieser Bereiche spezialisieren?
Sie sind in Ihrer Modulwahl frei: Sie können zweimal denselben Bereich – als bspw. Sprache (Ia und IIa) – studieren, müssen dies aber nicht tun.
Worauf muss ich achten, wenn ich Praxismodule studiere?
Dokumentation
Sie müssen selbst dokumentieren, welche Kurse Sie mit jeweils wie viel CP abgeschlossen haben. Die Modulbeauftragten können dies nicht leisten. Sie können hierfür gerne die folgende Tabelle verwenden oder sich an ihr orientieren.
Mithilfe dieser Tabelle können Sie auch einen Überblick darüber behalten, wann Sie die Praxismodule I und II abgeschlossen haben.
Seminarbesuch in den Praxismodulen
Mitunter werden Sie mehrere Veranstaltungen besuchen müssen, um die in den Praxismodulen I (6 CP) und II (12 CP) vorgeschriebene Anzahl an CP zu erreichen. Die Teilnahmebedingungen und die Prüfungsform sind kursspezifisch.
Da die Praxismodule u.a. von externen Lehrbeauftragten bespielt werden, kann nicht garantiert werden, dass jedes Praxismodul in jedem Semester ein gleich großes Angebot hat oder dass sich Kurse wiederholen. Daher: Wenn Sie ein bestimmter Kurs besonders interessiert, dann sollten Sie ihn auch wählen!
Notenmeldung
In einigen Kursen werden die Dozierenden Ihre Leistungen an die jeweiligen Modulverantwortlichen selbständig weitergeben. In anderen Kursen (bspw. Sprachkursen vom Sprachenzentrum) müssen Sie sich Ihre Leistungen mithilfe des Leistungsnachweisformulars bescheinigen lassen. Dieses Formular finden Sie hier: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare
Klären Sie bitte selbständig mit Ihren Dozierenden, ob diese Ihnen einen Leistungsnachweis ausstellen oder ob Sie Ihre Leistungen selbständig rechtzeitig an den/die Modulverantwortliche/n weitergeben!
Was tue ich, wenn ich ein Praxismodul vollständig abgeschlossen habe?
Melden Sie sich auf PABO für das jeweilige Praxismodul erst dann an, d.h. erst in dem Semester, in dem Sie das Modul abschließen, wenn
- Sie die für das jeweilige Modul vorgeschriebene CP-Anzahl vollständig erreicht und
- eine benotete Prüfungsleistung erbracht haben.
Ihre Leistungen (CP und Note) können erst dann beim Prüfungsamt eingetragen werden, wenn Sie die für das jeweilige Praxismodul vorgeschriebene CP-Anzahl (6 oder 12 CP) erreicht und eine benotete Prüfungsleistung erbracht haben. Melden Sie sich nicht bereits vorher an!
Wenn alle Modulleistungen vorliegen, reichen Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ein:
- Ihre tabellarische Selbstdokumentation (s.o.) und
- Ihre für das jeweilige Praxismodul relevanten Leistungsnachweise (sofern nicht von den Lehrenden selbst an Modulverantwortliche gemeldet)
Abgabetermine: im WiSe bis spätestens 07.05. und im SoSe bis spätestens 07.11.
Kann ich einen Kurs auch dann für ein Praxismodul geltend machen, wenn er nicht in diesem Modul angeboten wird?
Wenden Sie sich hierfür unter Angabe des konkreten Praxismoduls, des Kurstitels sowie der CP-Anzahl bitte an die jeweilige/n Modulverantwortliche/n!
Kann ich außeruniversitäre Tätigkeiten und im Ausland belegte Kurse für die Praxismodule anerkennen lassen?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Studienfachberatung.
Grundlage für alle Prüfungsangelegenheiten sind die Prüfungsordnungen der Universität Bremen und des Masters TnL:
- Hier finden Sie im Menüpunkt "Prüfungen und Ordnungen"die aktuellen Prüfungsordnungen und - formen.
Im organisatorischen Ablauf von Modulprüfungen sind folgende Schritte verbindlich vorgesehen:
- Zu jeder Modulprüfung müssen Sie sich beim Prüfungsamt online anmelden. Die jeweils aktuellen Fristen des Semesters entnehmen Sie bitte angefügtem Link unter "Transnationale Literaturwissenschaft: Prüfungspläne Master
- Bis 2 Tage vor dem angesetzten (und in der LV bekannt gegebenen) Prüfungstermin können Sie sich ebenfalls beim Prüfungsamt wieder abmelden.
- Ein Versäumnis am Tag der Prüfung müssen Sie mit ärztlichem Attest (vorzulegen beim Prüfungsamt) dokumentieren, andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. Lt. Prüfungsordnung können Sie die Modulprüfungen zu drei weiteren Terminen (drei Semester nacheinander nach der ersten Abmeldung) ablegen.
- Sollten Sie die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst haben, müssen Sie beim Prüfungsamt einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Nachmeldung stellen, für den Sie nachvollziehbare und dokumentierte Gründe anführen müssen. Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss prüfen diesen Antrag und entscheiden.
- Für den Nachweis von erbrachten Leistungen in größeren Modulen, die aus mehr als 1 LV bestehen, die so genannten Kombiprüfungen (Praxis- und Profilmodule), haben wir ein eigenes Nachweisformular entwickelt. Diese sind nur für die interne Kommunikation zwischen Studierenden, Lehrenden, Modulbeauftragten und dem Sekretariat bestimmt. Lassen Sie sich alle Lehrveranstaltungen von den jeweiligen Lehrenden hier abzeichnen. Wenn die Gesamtpunktzahl des Moduls erreicht ist, legen Sie das Nachweisformular der/dem Modulbeauftragten vor. Erst dann geben Sie dieses dann unterschriebene und mit Note versehenene Formular im Sekretariat ab. Von dort aus gehen die Notenmeldungen dann gesammelt an das Prüfungsamt. ACHTUNG: Für diese Module melden Sie sich bei PABO erst an, wenn alle Prüfungen abgelegt sind.
- Sie ersparen sich und allen Beteiligten viel Zeit und Mühe, wenn Sie sich an das beschriebene Verfahren halten!
Studienleistungen, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten dort erbracht worden sind, können anerkannt werden:
Voraussetzung ist eine vorherige Absprache mit der Studiengangsleitung. Nach Rückkehr aus dem Ausland wird die Zuordnung von erbrachten Leistungen zu bestimmten Modulen vorgenommen und über das Studienzentrum (Frau Wachsmuth) administrativ für das Prüfungsamt aufbereitet.
Insbesondere bei Vorhaben, die auf eine Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen abzielen, sind im Vorfeld Genehmigungen bei der Studiengangsleitung einzuholen. Darüber hinaus gilt folgende Linkliste zur Richtlinie über die Grundsätze der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen sowie über die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (Kompetenzen) an der Universität Bremen.
Hier finden Sie das für den TnL relevante Formular für die Prüfungsanmeldung(en) zum Download:
- Dateiname: StyleSheetTnL.pdfÄnderungsdatum: 10.03.2023
Prüfungsberechtigte Personen / Authorized examiners SoSe 2024
Prof. Dr. Elisabeth Arend i.R.
Prof. Dr. Christian Kirchmeier
Prof. Dr. Wolfgang Kissel i.R.
Dr. Jana Nittel
Pádraic Wilson
Weitere PrüferInnen auf Anfrage.
Stand: 16.04.2024.
Nach Genehmigung durch die Studienkommission TnL, den Studiendekan FB 10 und die FB 10-Verwaltung.
Aktuelle BAföG-Informationen finden Sie unter:
https://www.stw-bremen.de/de/bafoeg/informationsflyer
Kontakt:
Studierendenwerk Bremen AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Zentralbereich / Ebene 0 (Zugang über die Glashalle)
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
E-Mail: Service-Buero.BAfoeGprotect me ?!stw-bremenprotect me ?!.de
BAföG-Beauftragte MA Transnationale Literaturwissenschaft:
Prof. Dr. phil. Julia Brühne
Büro: GW 2, B 3.270
Telefon: +49 (0)421 218-68456
Sprechstundentermine im SoSe 2025: Mittwochs 13-14 Uhr. Anmeldungen unter Angabe des Anliegens bis spätestens zum jeweils vorhergehenden Freitag, 14:00 Uhr an tnlprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de In KW 18 findet die Sprechstunde am Dienstag, 29.04.2025, 13 - 14 Uhr, statt.
E-Mail: bruehneprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Sekretariat: Ulrich, Claudia | GW 2, B 3.300 | 0421 218-68055 | tnlprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de