Master

Ein Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung oder Erweiterung der mit dem Bachelorabschluss erworbenen Qualifikation. Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern und setzen ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Studium auf Bachelorniveau voraus.

Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf dieser Seite. Alle weiteren detaillierten Informationen zu den jeweiligen Aufnahmebestimmungen und Antragsfristen finden Sie in unserem Masterportal.

Inhalt dieser Seite:

Video: Wie bewerbe ich mich auf einen Master-Studienplatz? (auf Englisch)

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Sie haben Fragen? Unsere FAQs helfen Ihnen weiter.

Sekretariat für Studierende
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Mo, Do 10-12 Uhr

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Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
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Anträge und Fristen

Ein Antrag möglich

Studienanfänger und Fortgeschrittene müssen ihre Studienplatzanträge online stellen. Es ist nur eine Bewerbung auf einen Masterstudiengang möglich. Alle erforderlichen Nachweise müssen bis zum Fristende im Internet hochgeladen und im Zulassungsfall vor der Immatrikulation beim Sekretariat für Studierende (SfS) in Papierform eingereicht werden. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid genannt.

Das Bewerbungsportal wird 6-8 Wochen vor Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist geöffnet. Die Bewerbungsfristen, wichtige Informationen sowie die Aufnahmeordnungen finden Sie im Masterportal.

Antragsfristen

Bewerbung für Studienanfänger*innen
Für Studienanfänger*innen gelten je nach Studiengang unterschiedliche Bewerbungsfristen. In der Regel fangen die Masterstudiengänge zum Wintersemester an. Manchmal ist ein Anfang nur zum Sommersemester oder ein Studienanfang sowohl zum Winter- als zum Sommersemester möglich. Informationen zum Studienanfang finden Sie im Masterportal.

Bewerbung für Fortgeschrittene Studierende
Fortgeschrittene Studierende können sich i.d.R. sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Fristen für das Wintersemester sind die gleiche wie für Studienanfänger*innen, für das Sommersemester 15.1.

Dual Degree

Studierenden in Masterstudiengängen mit einem Dual Degree erwerben einen oder zwei internationale Abschlüsse. Dual-Degree-Studierende müssen ein Teil ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule absolvieren. Die an dem Dual-Degree-Programm beteiligten Hochschulen stellen entweder zwei getrennte Zeugnisse aus (Double Degree) oder ein gemeinsames Zeugnis (Joint Degree). Für die Aufnahme ins Dual-Degree-Studium gelten oft besondere Voraussetzungen, die in der jeweiligen Aufnahmeordnung genannt werden. Masterstudiengänge mit einem Dual Degree finden Sie auf der Seite zu unseren internationalen Studiengängen.

Voraussetzungen

Für jeden Masterstudiengang werden die Voraussetzungen in einer fachspezifischen Aufnahmeordnung festgelegt. Für die Immatrikulation wird ein fachlich entsprechender Hochschulabschluss mindestens auf Bachelorniveau verlangt. Darüber hinaus können Sprachkenntnisse, bestimmte fachliche Leistungen, ein Motivationsschreiben, ein bestimmter Notendurchschnitt oder die Teilnahme an einem Aufnahmetest gefordert werden.

Fachliche Nähe des Bachelor-Studiengangs

Manche Masterstudiengänge sind interdisziplinär ausgerichtet und legen die fachliche Nähe des Bachelorstudiengangs zum angestrebten Masterstudium weit aus. Andere Masterstudiengänge zielen eher auf eine fachliche Vertiefung und erwarten daher eine enge fachliche Verknüpfung. Die fachliche Nähe muss die Auswahlkommission beurteilen. In den Aufnahmeordnungen werden die Bachelorstudiengänge genannt, an deren Absolvent:innen sich das jeweilige Masterprogramm vorrangig wendet. Die dort genannten Bachelorstudiengänge stehen in fachlicher Nähe zum gewählten Masterstudiengang und Bewerbungsanträge dieser Bachelorstudiengänge werden nicht aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung abgelehnt. Bachelorstudiengänge, die nicht in der Auflistung genannt werden, können aber trotzdem fachlich nahe zum Master sein.

Mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss qualifizieren Sie sich möglicherweise für unterschiedliche Master-Studiengänge. In der Übersicht "Welcher Master passt zu meinem Bachelor?" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Master-Studiengänge Ihnen offenstehen.
 

Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum Masterstudium finden Sie in der Aufnahmeordnung des jeweiligen Studienganges. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, erfahren Sie im Sprachenzentrum.

Deutsch C1
Der Sprachnachweis für Deutsch C1 entfällt, falls die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder der Bachelor an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde. Geforderte Sprachzertifikate müssen entweder bereits zur Bewerbungsfrist oder zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Im Masterportal ist bei den jeweiligen Studiengängen angegeben, zu welchem Zeitpunkt die Sprachnachweise vorliegen müssen. 
► weitere Informationen zum Deutsch-Nachweis

Englisch C1
Fordern Masterstudiengänge zur Immatrikulation englische Sprachkenntnisse auf dem C1-Niveau, findet die Lehre in englischer Sprache statt. 
► mehr Informationen zum Englisch-Nachweis

Zulassungsverfahren

Mindest-CP bei der Antragstellung

Zur Bewerbungsfrist können Bachelorstudierende meist noch nicht den Bachelorabschluss nachweisen. Für die Antragsstellung genügt deshalb eine geringere Credit-Point-Anzahl. Wieviele CP Sie bei der Bewerbung mindestens vorweisen müssen, entnehmen Sie der Aufnahmeordnung des Studienganges.

Im Fall einer Zulassung muss für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelorabschluss spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn vorliegen. Auf dem Nachweis muss die Abschlussnote des Bachelors bescheinigt sein. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung ohne endgültige Abschlussnote für die Immatrikulation nicht ausreichend ist und 4,0-Bescheinigungen nicht akzeptiert werden können.

Mindest-CP in bestimmten Studienschwerpunkten

Bei einigen Masterprogrammenist der Nachweis einer Mindest-CP-Zahl in einer bestimmten Fachrichtung, von Methoden-Kenntnissen wie z.B. Statistik oder in bestimmten Studienschwerpunkten Voraussetzung, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden. Die in der Aufnahmeordnung definierten Mindest-CP müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden.

Zulassungsbeschränkung

Bei einigen Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze begrenzt und es findet ein Auswahlverfahren statt. Bei den zulassungsfreien Masterstudiengängen erhalten Bachelorabsolvent:innen einen Studienplatz, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge werden häufig mehrere Kriterien berücksichtigt. Bei der Studienplatzvergabe wird immer die Note des Bachelorzeugnisses einbezogen. Aber auch ein Notendurchschnitt in einem Studienschwerpunkt, das Movitationsschreiben oder das Ergebnis eines Tests können bei der Studienplatzvergabe eine Rolle spielen. Die Modalitäten sind in der Aufnahmeordnung des jeweiligen Masterstudienganges geregelt. Ein Härtefallantrag ist möglich und kann bei der Online-Bewerbung im MOIN-Portal gestellt werden.

Fortgeschrittene

Fortgeschrittene Masterbewerber:innen müssen anrechenbare Studienleistungen im beantragten Masterstudiengang vorweisen (i.d.R. mindestens 10 CP). Sie werden dann in ein höheres Fachsemester eingeschrieben. Der Nachweis über die CP muss bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist, bei zulassungfreien Masterstudiengängen muss der CP-Nachweis bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudiengänge angepasst. In älteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.

Weiterbildung mit Masterabschluss

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen Zeiten der Berufstätigkeit voraus, sind kostenpflichtig und werden z.T. berufsbegleitend angeboten. Ansprechpartnerin ist die Akademie für Weiterbildung.