Zweitstudium

Als "Zweitstudienbewerber" werden Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundständiges Studium (Bachelor oder Erstes juristisches Staatsexamen) aufnehmen möchten. Wechseln Sie den Studiengang - bzw. den Hochschulort, ohne dass Sie das vorherige Studium abgeschlossen haben, spricht man vom Fach- bzw. Orts-/Hochschulwechsel. Studieren Sie zwei Studiengänge parallel, spricht man vom Doppelstudium.

An der Universität Bremen werden Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerbungen für ein Erststudium. Bei zulassungsbeschränkten Fächern können Sie mit der Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren gehen, sofern diese besser als der Abiturnotendurchschnitt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall trotzdem zunächst Ihren Schulabschluss angeben müssen. Im Laufe der Bewerbung im Onlinebewerbungsportal müssen Sie unter "Abschlussprüfung" Ihre Daten des Studienabschlusses eingeben und können dann die Option "Verfahrensnote" wählen, um mit der Note des Erststudiums in das Verfahren zu gehen. Für die Bewerbung an der Universität Bremen gibt es keine besonderen Quoten oder Verfahrensweisen für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium.

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