Staatsexamen / Erste Juristische Prüfung

Rechtswissenschaft schließt als einziger Studiengang der Universität Bremen mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früherem Ersten Staatsexamen, ab. Im Gegensatz zu Bachelorstudiengängen dauert das Studium der Rechtswissenschaft 9 Semester. Wer als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. -anwalt oder als niedergelassene Anwaltin bzw. Anwalt arbeiten möchte, benötigt im Anschluss das Zweite Staatsexamen. Das Zweite Staatsexamen wird nach dem universiäten Studium und dem Ersten Staatsexamen und einem anschließenden 24-monatigen Referendariat abgelegt.

 

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Studien- und Prüfungsverlauf

Um Ihr Studienziel Erstes Staatsexamen/Diplom-Jurist*in (Dipl.-Jur.) zu erreichen, müssen Sie im Laufe Ihres Studiums verschiedene Prüfungen absolvieren. Die Regelstudienzeit hierfür beträgt einschließlich der Pürfungszeit viereinhalb Jahre.

Das Studium beginnt mit dem Pflichtfachstudium, das in der Regel 5 Semester umfasst. Das Pflichtfachstudium beinhaltet die drei Gebiete Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaft/Strafrecht und Öffentliches Recht. Es gliedert sich in ein Grund- (1.-2. Semester) und ein Hauptsudium (3.-5. Semester), die von studienbegleitenden schriftlichen Leistungsnachweisen (Semesterabschlussklausuren und -hausarbeiten) begleitet werden. Daran schließt sich das universitäre Schwerpunktstudium an. Derzeit werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:

  • Grundlagen des Rechts
  • Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext
  • Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa

Detaillierte Informationen zum Studienverlauf finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 6.