Studiengangsbeschreibung
Gegenstand der Rechtswissenschaft sind Inhalt, Entstehung, Gestaltung und Anwendung von Normen, die in den sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen verbindlich sind.
Fachbereich 06
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Abschluss
Erste Juristische Prüfung
Regelstudienzeit
10 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bewerbungsfrist Erstsemester
Wintersemester: 15.07.
Zulassungsbeschränkt
Erste juristische Prüfung wählbar als
Gegenstand der Rechtswissenschaft sind Inhalt, Entstehung, Gestaltung und Anwendung von Normen, die in den sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen verbindlich sind.
789 Studentinnen
515 Studenten
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.B. Abitur, Einstufungsprüfung).
Infos zum Studium ohne Abitur
Gute englische Sprachkenntnisse werden empfohlen. Im Studium müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden.
Das Studium soll die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und geschlechtsspezifischen Bezüge des Rechts vermitteln. Dabei sollen geschichtliche und philosophische Grundlagen sowie interdisziplinäre und sozialwissenschaftliche Ansätze einbezogen und der Zusammenhang zum europäischen und internationalen Recht hergestellt werden. Inhalt des Studiums sind auch das Erlernen der Arbeitsmethoden der rechtsprechenden, rechtsberatenden und verwaltenden juristischen Berufspraxis. Die dafür erforderlichen Schlüsselqualifikationen und fachorientierten Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls Gegenstand des Studiums. Am Ende der universitären Ausbildung wird in Schwerpunktbereichen studiert. Damit soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihren besonderen wissenschaftlichen Interessen nachzugehen und ihre Kenntnisse in den mit dem Schwerpunktbereich zusammenhängenden Pflichtfächern zu vertiefen sowie die damit verbundenen intradisziplinären und internationalen Bezüge kennen zu lernen. Zudem sollen die Studierenden befähigt werden, sich über gesammeltes Einzelwissen hinaus selbstständig in spezielle juristische Materien und neuartige Fragestellungen kritisch und eigenverantwortlich einzuarbeiten.
Das Studium gliedert sich in ein Pflichtfachstudium, das auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet, und ein in der Regel daran anschließendes Schwerpunktbereichsstudium, das auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vorbereitet.
Das Pflichtfachstudium dauert in der Regel fünf Semester. In den ersten beiden Semestern werden die Grundkenntnisse in den drei Pflichtfachbereichen Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaften-/Strafrecht und Öffentliches Recht und Grundlagenfächern wie zB Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechssoziologie vermittelt. Zm Ende des zweiten Semesters ist eine Zwischenprüfung abzulegen, durch deren Bestehen die Zulassung zum Hauptstudium erworben wird. Ab dem dritten Semester findet eine Vertiefung in den drei Pflichtfachbereichen und in der Methodik der Fallbearbeitung statt.
In der Regel folgt im sechsten und siebten Semester die universitäre Examensvorbereitungsphase, die aus Klausuren-, Wiederholungs- und Vertiefungskursen sowie Examenskolloquien in allen drei Pflichtfachbereichen besteht.
Das Schwerpunktbereichstudium erfolgt in der Regel im achten und neunten Semester. Es dient der Vertiefung der Rechtskenntnisse in einem zu wählenden Schwerpunktbereich und der weiteren Einübung wissenschaftlichen Arbeitens sowie der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung.
Im Schwerpunktbereichsstudium können grundsätzlich folgende Vertiefungsrichtungen gewählt werden, wobei nicht jeder Schwerpunktbereich in jedem Durchgang angeboten werden muss:
- Grundlagen des Rechts
- Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
- Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext
- Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht
- Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa.
In den vorlesungsfreien Zeiten sind praktische Studienzeiten von insgesamt 3 Monaten zu absolvieren.
Auslandssemester sind nicht Teil zu erbringender Prüfungsleistungen und können daher freiwillig in die individuelle Studienplanung einebzogen werden.
Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Grundlagenfächern, Seminaren, Kolloquien, Tutorien, etc. angeboten. Alle Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet.
Zum Ende des 2. Fachsemesters findet eine Zwischenprüfung statt. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn Modul I der drei Pflichtfächer Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaften/Strafrecht und Öffentliches Recht und das Modul I Grundlagen erfolgreich abgeschlossen worden ist. Ein erfolgreicher Abschluss der Module ist dann gegeben, wenn die Modulprüfungen (Klausuren) in den drei Pflichtfächern am Ende des zweiten Semesters bestanden wurden und im Modul Grundlagen I studienbegleitend ein erfolgreiches Portfolio erstellt worden ist.
In den sich anschließenden Semestern werden in den Pflichtbereichen die Modulprüfungen II - IV abgelegt (Klausuren und Hausarbeiten). Die Teilnahme an diesen Prüfungen setzt eine erfolgreich bestandene Zwischenprüfung voraus.
Die bestandenen Modulprüfungen sind eine zentrale Voraussetzung, um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden (sog. "Prüfungsvorleistungen").
Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht wiederum aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung; die Zulassung kann frühestens nach dem fünften Fachsemester beantragt werden. Es ist alternativ auch möglich, die staatliche Pflichtfachprüfung nach Abschluss des universitären Schwerpunktbereichsstudiums abzulegen.
Das universitäre Schwerpunktbereichsstudium schließt sich an das Pflichtfachstudium an und endet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung besteht.
Werden beide Prüfungen erfolgreich abgelegt, gilt damit die erste juristische Prüfung (ehemals: "Erstes Staatsexamen") als bestanden. Der Weg zu bis zur Vollendung dieser ersten juristischen Prüfung kann in der Reihenfolge von staatlichem und universitärem Teil nach individueller Planung variieren.
Die Ausbildung soll nach BremJAPG zu einer Berufspraxis befähigen, die im zusammenwachsenden Europa und in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft dem Anspruch einer rechtsstaatlichen, demokratischen und sozialstaatlichen Verfassung genügt. Sie vermittelt durch geeignete Stoffauswahl und Erarbeitung des kritischen Verständnisses der wissenschaftlichen Methoden die Kenntnisse und die Lernfähigkeit, die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Berufspraxis erforderlich sind. Die Ausbildung hat in den von ihr vermittelten Inhalten und Methoden, insbesondere durch sozialwissenschaftliche Grundlegung und Ausrichtung sowie durch die Berücksichtigung der Anforderungen der Berufspraxis einer Trennung von Theorie und Praxis entgegenzuwirken.
Mit dem Universitätsstudium, dem nachfolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienst und der zweiten juristischen Staatsprüfung wird die "Befähigung zum Richteramt" erworben. Hiermit stehen den Absolventen als "Volljuristen" Tätigkeiten in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung sowie in Wirtschaftsunternehmen offen.
15 Professoren und 2 Professorinnen im Fach Rechtswissenschaft
Lehrbeauftragte aus Justiz, Verwaltung und der Anwaltschaft