Studiengangsbeschreibung
Gegenstand der Rechtswissenschaft sind Inhalt, Entstehung, Gestaltung und Anwendung von Normen, die in den sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen verbindlich sind.
Fachbereich 06
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Abschluss
Erste Juristische Prüfung
Regelstudienzeit
10 Semester
Unterrichtssprache
Deutsch
Bewerbungszeitraum Erstsemester
Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Zulassungsbeschränkt
Erste juristische Prüfung wählbar als
Gegenstand der Rechtswissenschaft sind Inhalt, Entstehung, Gestaltung und Anwendung von Normen, die in den sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen verbindlich sind.
Im WiSe 23/24: 87 Studenten und 168 Studentinnen
Gute englische Sprachkenntnisse werden empfohlen. Im Studium müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden.
Das Studium soll die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und geschlechtsspezifischen Bezüge des Rechts vermitteln. Dabei sollen geschichtliche und philosophische Grundlagen sowie interdisziplinäre und sozialwissenschaftliche Ansätze einbezogen und der Zusammenhang zum europäischen und internationalen Recht hergestellt werden. Inhalt des Studiums sind auch das Erlernen der Arbeitsmethoden der rechtsprechenden, rechtsberatenden und verwaltenden juristischen Berufspraxis. Die dafür erforderlichen Schlüsselqualifikationen und fachorientierten Fremdsprachenkenntnisse sind Gegenstand des Studiums. Am Ende der universitären Ausbildung wird in Schwerpunktbereichen studiert. Damit soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihren besonderen wissenschaftlichen Interessen nachzugehen und ihre Kenntnisse in den mit dem Schwerpunktbereich zusammenhängenden Pflichtfächern zu vertiefen sowie die damit verbundenen intradisziplinären und trans- sowie internationalen Bezüge kennen zu lernen. Zudem sollen die Studierenden befähigt werden, sich über gesammeltes Einzelwissen hinaus selbstständig in spezielle juristische Materien und neuartige Fragestellungen kritisch und eigenverantwortlich einzuarbeiten.
Das Studium gliedert sich in ein Pflichtfachstudium, das auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet, und ein in der Regel daran anschließendes Schwerpunktbereichsstudium, das auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vorbereitet.
Das Pflichtfachstudium dauert in der Regel fünf Semester. In den ersten beiden Semestern (Grundstudium) werden die Grundkenntnisse in den drei Pflichtfachbereichen Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht vermittelt sowie in die Grundlagen der Rechtswissenschaft eingeführt.
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, durch deren Bestehen die Zulassung zum Hauptstudium erworben wird. In diesem Studienabschnitt findet eine Vertiefung in den drei Pflichtfachbereichen und in der Methodik der Fallbearbeitung statt.
Nach Abschluss des Hauptstudiums am Ende des 5. Semesters entscheiden die Studierenden, ob Sie zunächst das universitäre Schwerpunktbereichsstudium absolvieren oder sich zunächst die auf staatliche Pflichtfachprüfung vorbereiten möchten.
Die universitäre Examensvorbereitungsphase an der Universität Bremen besteht aus einem strukturierten Repetitoriumsprogramm in allen drei Pflichtfachbereichen und wird von Professor:innen sowie erfahrenen Praktiker:innen geleitet.
Das Schwerpunktbereichstudium umfasst drei Semester. Es dient der Vertiefung der Rechtskenntnisse in einem zu wählenden Schwerpunktbereich, der weiteren Vertiefung im wissenschaftlichen Arbeiten sowie der Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung.
Innerhalb des Studiums ist ein Fremdsprachennachweis zu erbringen.
Im Schwerpunktbereichsstudium kann zurzeit aus den folgenden Schwerpunktbereichen gewählt werden:
In den vorlesungsfreien Zeiten sind praktische Studienzeiten von insgesamt 3 Monaten (13 Wochen) zu absolvieren. Diese gliedern sich in ein mindestens 1,5-monatiges Grundpraktikum sowie das mindestens einmonatige Schwerpunktpraktikum.
Das Grundpraktikum muss bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin absolviert werden und ist Vorraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunktpraktikum. Bei diesem kann die ausbildende Stelle, in den Grenzen des bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung frei gewählt werden kann. In Betracht kommen etwa Gerichte, Staatsanwaltschaften, öffentliche Verwaltungen des Bundes und der Länder einschließlich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Verwaltungen der Europäischen Gemeinschaft, Rechtsanwälte, Notare, ferner Rechtsabteilungen von Gewerkschaften, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen sowie internationale Organisationen.
Auslandsaufenthalte sind kein regulärer Bestandteil des Studiums. Sie können nach Bestehen der Zwischenprüfung in die individuelle Studienplanung einbezogen werden. Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterhält Kooperationen mit Universitäten in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Lettland und den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Schweiz (von der Schweiz finanziert), Slowenien, Spanien, der Türkei und Zypern.
Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Seminaren, Kolloquien, Tutorien, etc. angeboten.
Zum Ende des 1. und 2. Fachsemesters (Grundstudium) sind Teile der Zwischenprüfung zu absolvieren. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn jeweils Modul I der drei Pflichtfächer Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht und das Modul Grundlagen I erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Module in den Pflichtfächern schließen mit zweistündigen Klausuren ab. Im Modul Grundlagen I ist studienbegleitend ein Portfolio (eine Hausarbeit und weitere Prüfungsleistungen) zu erstellen.
Im sich anschließenden Hauptstudium werden in den Pflichtbereichen die Modulprüfungen II - IV abgelegt (dreistündige Klausuren und Hausarbeiten).
Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht wiederum aus sechs fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung; die Zulassung kann frühestens nach dem fünften Fachsemester beantragt werden. Sie wird nicht von der Universität, sondern vom Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Bremen abgenommen.
Das universitäre Schwerpunktbereichsstudium schließt sich an das Pflichtfachstudium an. Während des dieses Studienabschnitts sind schriftliche Ausarbeitungen mit Referaten zu leisten. Der Abschnitt endet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung besteht.
Werden Pflichtfachprüfung (70 % der Endnote) und Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Endnote) beide erfolgreich abgelegt, ist damit die erste juristische Prüfung bestanden.
Der Weg zu bis zur Vollendung der ersten juristischen Prüfung kann in der Reihenfolge von staatlichem und universitärem Teil nach individueller Planung variieren.
Die Ausbildung soll nach dem Bremischen Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung zu einer Berufspraxis befähigen, die im zusammenwachsenden Europa und in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft dem Anspruch einer rechtsstaatlichen, demokratischen und sozialstaatlichen Verfassung genügt. Sie vermittelt durch geeignete Stoffauswahl und Erarbeitung des kritischen Verständnisses der wissenschaftlichen Methoden die Kenntnisse und die Lernfähigkeit, die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Berufspraxis erforderlich sind. Die Ausbildung hat in den von ihr vermittelten Inhalten und Methoden, insbesondere durch sozialwissenschaftliche Grundlegung und Ausrichtung sowie durch die Berücksichtigung der Anforderungen der Berufspraxis einer Trennung von Theorie und Praxis entgegenzuwirken. Für die bestandene erste juristische Prüfung verleiht der Fachbereich auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Jurist:in".
Mit dem Universitätsstudium, dem nachfolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienst und der zweiten juristischen Staatsprüfung wird die "Befähigung zum Richteramt" erworben. Hiermit stehen den Absolvent:innen als Volljuristen und Volljuristinnen Tätigkeiten in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung sowie in Wirtschaftsunternehmen offen.
Auch bereits nach Abchluss des Universitätsstudiums stehen den Absolvent_innen verschiedene Berufswege offen, abseits der zulassungsbeschränkten Berufsfelder Richter:in, Staatsanwalt/Staatsanwältin sowie Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. In Betracht kommen insbesondere Tätigkeiten im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.
Nach bestanderer erster juristischer Prüfung können sich die Absolvent:innen auch für Masterstudiengänge (LLM) bewerben oder eine Promotion anstreben. Insbesondere eine Promotion genießt in der juristischen Berufswelt hohes Ansehen und bedeutet daher nicht automatisch das Einschlagen einer akademischen Laufbahn.
Im Rahmen des Studiums erhalten die Studierenden die Gelegenheit zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Dies umfasst beispielsweise Kurse zur Rhetorikschulung, Mediation oder zur Vertragsgestaltung in der Praxis.
Forschungsschwerpunkte liegen in der Transnationalisierung des Rechts, den Grundlagen des Rechts und der Digitalisierung.
Am Fachbereich ist zurzeit das Teilprojekt A03 : Welten der Arbeit. Normative Standards der Arbeitsverhältnisse als nationale und globale Muster sozialstaatlicher Entwicklung des Sonderforschungsbereichs 1342: Globale Entwicklungsdynamiken von Sozialpolitik angesiedelt.