Nebentätigkeit Tarifbeschäftigte
wöchentlich 48 Stunden (§ 3 ArbZG) betragen. 2. Nebentätigkeit bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen Beschäftigte, deren Arbeitszeit vorübergehend aus familiären Gründen (Betreuung eines [...] chtungen der Länder müssen alle Nebentätigkeiten (also auch unentgeltliche) anzeigen (§ 40 Nr. 2 Ziffer 2 TV-L). Rechtzeitige Information des Arbeitgebers Vor Aufnahme einer Nebentätigkeit ist der Arbeitgeber [...] Freistellung vereinbar ist. 3. Nebentätigkeit bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen Beschäftigte, die aus sonstigen Gründen vorübergehend ihre Arbeitszeit befristet reduziert haben,