Anhörung und Bescheid

Ablauf des Anhörungsverfahrens

Während des Anhörungsverfahrens können Gründe geltend gemacht werden, die sich auf das Studienguthaben auswirken und/oder zu einer Befreiung von der Gebührenpflicht bzw. zu einem Erlass der Gebühren führen. Die eingereichten Unterlagen werden rechtlich geprüft. Anschließend bekommen die Studierenden des Anhörungsverfahrens einen Bescheid über die Gebührenpflicht oder die Befreiung von den Studiengebühren:

a) Bescheid über die Gebührenpflicht
Mit diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, dass der Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren abgelehnt wurde. Studierenden, die zum 01.04.2018 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten - ohne Anhörungsverfahren - direkt einen Gebührenbescheid.

Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2018 ist ein Gesamtbetrag von 831,42 € zu zahlen (331,42 € Semesterbeitrag plus 500,- € Studiengebühren).

b) Bescheid über die Befreiung von den Studiengebühren
Dem Antrag auf die Befreiung von den Studiengebühren wurde gemäß Studienkontengesetz stattgegeben. Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2018 ist lediglich der Semesterbeitrag in Höhe von 331,42 € zu zahlen.

Die Bescheide werden im Januat 2018 verschickt. Auf den Bescheiden befindet sich ein Hinweis, welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen, falls Sie den Bescheid für nicht gerechtfertigt halten.