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Beihilfe zur Tierquälerei erweisen, auch wenn die Haupttat im Ausland nicht mit Strafe bedroht ist. Ausschlaggebend für die nationale Bewertung ist insofern § 9 Abs. 2 S. 2 StGB, der anordnet, dass sich die B [...] verfassungsändernde Gesetzgeber selbst, der allen drei Staatsgewalten mit der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG eigens eine hoheitliche Schutzpflicht gegenüber Tieren auferlegt hat. Aus ihr folgt, dass über