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Tötung von Fischottern bleibt verboten! Der VGH München bestätigt die Rechtswidrigkeit eines Bescheids, in dem die Regierung der Oberpfalz das Fangen und Töten von zwei männlichen Fischottern erlaubt hatte [...] verfassungsändernde Gesetzgeber selbst, der allen drei Staatsgewalten mit der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG eigens eine hoheitliche Schutzpflicht gegenüber Tieren auferlegt hat. Aus ihr folgt, dass über