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verfassungsändernde Gesetzgeber selbst, der allen drei Staatsgewalten mit der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG eigens eine hoheitliche Schutzpflicht gegenüber Tieren auferlegt hat. Aus ihr folgt, dass über [...] schwer erkranktes Tier getötet, dessen Tötung rechtlich erforderlich ist, wird der Täter dennoch wegen eines vollendeten Verstoßes gegen § 17 TierSchG bestraft, wenn er den Schuss aus den falschen Motiven