Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DS-GVO
Verordnung (EU) Nr. 511/2014 bestehenden, „Pflicht zur Aufbewahrung aller einschlägigen Dokumente für 20 Jahre nach dem Ende des Nutzungszeitraums“ zur zentralen Dokumentation aller Informationen, welche [...] widerrufen, sobald sie für den Zweck, für welchen sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Dies ist 20 Jahre nach dem Ende des Nutzungszeitraums der Fall. In diesem Fall werden wir diese Daten nicht mehr [...] Nagoya-Protokoll sowie die EU-ABS-Verordnung fallen, müssen laut der europäischen Rechtsprechung für 20 Jahre nach dem Ende des Nutzungszeitraums gespeichert werden. 7. Personenbezogene Daten, die bei der