Rückmeldung und Semesterbeitrag
erstattungsfähig: Studierendenwerksbeitrag (85,00€): Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit". Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten [...] Verwaltungskostenbeitrag EUR 50,00 50,00 50,00 Summe EUR 344,92 344,92 154,70 Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, FÖJ), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um [...] der Studentenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet. AStA-Beitrag (17,60€): Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studie