Beurlaubung und Befreiung vom Semesterticket
er der 15.08. und für das Sommersemester der 15.02. Für Studierende mit einem besonderen Status (z.B. Doktoranden, Gaststudierende oder Vorbereitungsstudierende) besteht keine Möglichkeit einer Beurlaubung [...] 02. bzw. 15.08. vor dem beginnenden Semester, gegebenenfalls reduziert um die anteiligen Beträge z. B. für das Studentenwerk, die Verwaltungsgebühr und/oder das Semesterticket zu überweisen. Befreiung vom [...] es des Semestertickets von mindestens 120 Kalendertagen (als Nachweis zum Studienzweck fügen Sie z.B. einen Praktikumsvertrag (Beginn, Dauer, Ort) oder einen Immatrikulationsnachweis der ausländischen