Anhörung und Bescheid
Sommersemester 2018 ist ein Gesamtbetrag von 831,42 € zu zahlen (331,42 € Semesterbeitrag plus 500,- € Studiengebühren). b) Bescheid über die Befreiung von den Studiengebühren Dem Antrag auf die Befreiung von [...] Studiengebühren: a) Bescheid über die Gebührenpflicht Mit diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, dass der Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren abgelehnt wurde. Studierenden, die zum 01.04.2018 bereits das [...] Studienkontengesetz stattgegeben. Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2018 ist lediglich der Semesterbeitrag in Höhe von 331,42 € zu zahlen. Die Bescheide werden im Januat 2018 verschickt. Auf den Bescheiden