Gewinnspielrichtlinien
oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben. 4. Ausschluss [...] Auskunft über die bei der Veranstalterin bezüglich seiner/ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Berichtigung unrichtiger Daten gem. Art. 16 DSGVO.Die Löschung [...] beruht. b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung